30.06.2023 11:52 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Auto / Verkehr
4 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
4 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Deutsche Umwelthilfe begrüßt rasche Äußerung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zur Klage gegen die Kappung der Gäubahn vom Bahnknoten Stuttgart
Berlin (ots) -
- Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg hat entschieden, die Deutsche Bahn zum Klageverfahren beizuladen
- Beklagtes Eisenbahn-Bundesamt und Deutsche Bahn haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Klage zu erwidern
- DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert den Stuttgarter Oberbürgermeister Nopper auf, für den Fall der Bestätigung der Rechtsauffassung der DUH zur Gäubahn-Kappung eine Umplanung für den Kopfbahnhof Stuttgart vorzunehmen, damit dort die für die Gäubahn notwendigen Gleise berücksichtigt sind
Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat bereits zwei Tage nach Einreichung der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Kappung der Gäubahn am 20. Juni 2023 dem beklagten Eisenbahn-Bundesamt und der von ihm beigeladenen Deutschen Bahn eine Frist von zwei Monaten gegeben.
Die schnelle Reaktion des von der DUH angerufenen Verwaltungsgerichtshofs kommentiert Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: "Ganz offensichtlich hat auch das Gericht erkannt, dass wir eine schnelle Verhandlung und Entscheidung in der Frage benötigen, ob es wirklich zulässig ist, Millionen von Menschen im südlichen Baden-Württemberg, der Schweiz und Norditalien über 10 bis 15 Jahre vom Bahnknoten Stuttgart abzukoppeln, wenn der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss das Gegenteil besagt. Wir freuen uns, dass das Gericht sich unserer Klage so zeitnah angenommen und die zentralen Fragen aufgenommen hat. Die Frist von zwei Monaten, innerhalb derer Eisenbahn-Bundesamt und die Deutsche Bahn nun auf unsere Klage erwidern können, lässt uns auf einen zügigen Fortschritt im Verfahren hoffen. Dies ist vor dem Hintergrund der Dringlichkeit der Verkehrswende ein gutes Signal. Ich fordere den Stuttgarter Oberbürgermeister Nopper dazu auf, jetzt schnell eine Alternativplanung für das Gelände des bisherigen Stuttgarter Kopfbahnhofs zu entwickeln, die im Erfolgsfall unserer Klage den Erhalt von mindestens vier Gleisen und Bahnsteigen umfasst."
Hintergrund
Die Gäubahn ist die zentrale Bahntrasse für die Anbindung von Norditalien, der Schweiz und des südlichen Baden-Württembergs an das europäische Bahnnetz. Die für einen funktionierenden europäischen Bahnverkehr unverzichtbare Gäubahn soll ab Ende 2025 mit der Eröffnung des Tiefbahnhofs Stuttgart 21 für offiziell sieben, realistisch 15 Jahre vom Bahnknoten Stuttgart abgekoppelt werden und am Bahnhof Vaihingen enden. Passagiere müssten dort aussteigen und per S-Bahn oder U-Bahn zum Hauptbahnhof weiterfahren. Es ist zu befürchten, dass ein Großteil der Bahnkunden aufgrund dieser Umstände auf das Auto umsteigen würde.
Die DUH hatte 20. Juni Klage eingereicht, da sie die Pläne der Deutschen Bahn nicht in Übereinstimmung mit den vorliegenden Planfeststellungsbeschlüssen sieht und eine Abtrennung von Millionen von Menschen vom Bahnnetz und durch die Verkehrsverlagerung zusätzliche Klimabelastung verhindern will.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
- Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg hat entschieden, die Deutsche Bahn zum Klageverfahren beizuladen
- Beklagtes Eisenbahn-Bundesamt und Deutsche Bahn haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Klage zu erwidern
- DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert den Stuttgarter Oberbürgermeister Nopper auf, für den Fall der Bestätigung der Rechtsauffassung der DUH zur Gäubahn-Kappung eine Umplanung für den Kopfbahnhof Stuttgart vorzunehmen, damit dort die für die Gäubahn notwendigen Gleise berücksichtigt sind
Der 5. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat bereits zwei Tage nach Einreichung der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Kappung der Gäubahn am 20. Juni 2023 dem beklagten Eisenbahn-Bundesamt und der von ihm beigeladenen Deutschen Bahn eine Frist von zwei Monaten gegeben.
Die schnelle Reaktion des von der DUH angerufenen Verwaltungsgerichtshofs kommentiert Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: "Ganz offensichtlich hat auch das Gericht erkannt, dass wir eine schnelle Verhandlung und Entscheidung in der Frage benötigen, ob es wirklich zulässig ist, Millionen von Menschen im südlichen Baden-Württemberg, der Schweiz und Norditalien über 10 bis 15 Jahre vom Bahnknoten Stuttgart abzukoppeln, wenn der rechtskräftige Planfeststellungsbeschluss das Gegenteil besagt. Wir freuen uns, dass das Gericht sich unserer Klage so zeitnah angenommen und die zentralen Fragen aufgenommen hat. Die Frist von zwei Monaten, innerhalb derer Eisenbahn-Bundesamt und die Deutsche Bahn nun auf unsere Klage erwidern können, lässt uns auf einen zügigen Fortschritt im Verfahren hoffen. Dies ist vor dem Hintergrund der Dringlichkeit der Verkehrswende ein gutes Signal. Ich fordere den Stuttgarter Oberbürgermeister Nopper dazu auf, jetzt schnell eine Alternativplanung für das Gelände des bisherigen Stuttgarter Kopfbahnhofs zu entwickeln, die im Erfolgsfall unserer Klage den Erhalt von mindestens vier Gleisen und Bahnsteigen umfasst."
Hintergrund
Die Gäubahn ist die zentrale Bahntrasse für die Anbindung von Norditalien, der Schweiz und des südlichen Baden-Württembergs an das europäische Bahnnetz. Die für einen funktionierenden europäischen Bahnverkehr unverzichtbare Gäubahn soll ab Ende 2025 mit der Eröffnung des Tiefbahnhofs Stuttgart 21 für offiziell sieben, realistisch 15 Jahre vom Bahnknoten Stuttgart abgekoppelt werden und am Bahnhof Vaihingen enden. Passagiere müssten dort aussteigen und per S-Bahn oder U-Bahn zum Hauptbahnhof weiterfahren. Es ist zu befürchten, dass ein Großteil der Bahnkunden aufgrund dieser Umstände auf das Auto umsteigen würde.
Die DUH hatte 20. Juni Klage eingereicht, da sie die Pläne der Deutschen Bahn nicht in Übereinstimmung mit den vorliegenden Planfeststellungsbeschlüssen sieht und eine Abtrennung von Millionen von Menschen vom Bahnnetz und durch die Verkehrsverlagerung zusätzliche Klimabelastung verhindern will.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Das könnte Sie auch interessieren
Der Regierungskommission fehlt die Kompetenz für die ambulante Versorgung
Berlin (ots) - Zu der 10. Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt: "Es wird mehr und m...Artikel lesenArab Hearing Health Conference in Jordanien 2024 / Campus Hörakustik - ein starker Partner
Lübeck/Amman (ots) - Vom 2. bis 4. Mai 2024 fand die 10. Arab Hearing Health Conference (AHH 2024) der Advanced Arab Academy of Audiovestibulogy (AAAA) in Amman, Jordanien, statt. Die Fachkonferenz,...Artikel lesenLola in Gold, Silber, Bronze für ARTE Koproduktionen sowie 10 weitere Trophäen
Straßburg (ots) - Am vergangenen Freitagabend fand im Theater am Potsdamer Platz in Berlin die 74. Verleihung des Deutschen Filmpreises statt. ARTE freut sich über Gold, Silber und Bronze sowie über...Artikel lesenFach- und Führungskräfte in Chemie und Pharma wählen neuen Vorstand
Düsseldorf (ots) - Auf ihrer Tagung in Düsseldorf haben die Delegierten des Fach- und Führungskräfteverbandes Chemie VAA den Vorstand neu gewählt. 1. Vorsitzende bleibt Dr. Birgit Schwab von der Wac...Artikel lesenDeutscher Filmpreis für SWR Kinokoproduktion "Der Fuchs" / Der Film von Adrian Goiginger erhielt die Silberne Lola in der Kategorie Bester Film / Lola als bester Hauptdarsteller für Simon Morzé
Baden-Baden (ots) - Doppelter Glückwunsch an das Team von "Der Fuchs": Bei der Verleihung des Deutschen Filmpreises 2024 gestern Abend (3.5.) in Berlin wurde Adrian Goigingers Film in der Kategorie ...Artikel lesenMeistgelesen
- Der goldene Hase in München (FOTO)
- Das Erste: "Verliebt in Kroatien" (FOTO)
- PwC: Authentifizierung per Fingerabdruck ist im Mobile Banking eine Generationenfrage
- DER BESTE EXPORT SEIT LEGO! / Standing Ovations für den LADYDOC aus Dänemark / Sensation beim 14. Internationalen Speaker Slam
- Masters of Dance: Perfekte Harmonie (FOTO)
Meist kommentiert
- Quietschgelber Bienenfutter Automat in Fischbachtal
- Stoppt die Überfischung in der Ostsee: Deutsche Umwelthilfe und Our Fish fordern konsequente Umsetzung der wissenschaftlichen Empfehlungen für 2022
- Der Hund ist, was er isst
- Initiative "Justiz und Medien - konsequent gegen Hass" zieht erste Bilanz / Demokratie und Meinungsfreiheit schützen / Hass und Hetze konsequent verfolgen (FOTO)