13.12.2023 11:00 | TÜV Rheinland AG | Wirtschaft
2 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
2 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Whistleblower-Schutz - Verpflichtendes Meldesystem in Unternehmen Hinweisgeberschutzgesetz: Ab 17. Dezember mehr als 70.000 Unternehmen in Deutschland zusätzlich betroffen
Pressefoto Hinweisgeberschutzgesetz TÜV Rheinland / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/31385 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.
Köln (ots) -
- Für Hinweise auf Rechtsverstöße sind Meldesystem und Meldestelle einzurichten
- Für Betrieb der Meldestelle beauftragte Personen benötigen Fachkundenachweis
- Zertifizierte Qualifizierung über TÜV Rheinland Akademie möglich
Am 17. Dezember 2023 gilt das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auch für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Nachteile für couragierte Informanten verhindern, die Informationen über Verstöße im Unternehmen an interne oder externe Meldestellen weiterleiten. Das Gesetz ahndet jegliche Form von Repressalien oder Benachteiligungen für hinweisgebende Personen.
Das HinSchG ist am 2. Juli in Kraft getreten und gilt seitdem für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten. Ab dem 17. Dezember betrifft dies auch Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Damit sind mehr als 70.000 Unternehmen in Deutschland zusätzlich betroffen. Ausgenommen sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Verstöße gegen das HinSchG werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft und können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Der Anwendungsbereich des HinSchG umfasst alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben - insbesondere Informationen über Verstöße gegen deutsche und europäische Rechtsvorschriften.
Zu den wesentlichen Voraussetzungen, die betroffene Unternehmen bis zum 17. Dezember erfüllen müssen, gehört u. a. das Einrichten eines internen Meldewesens. "Dabei ist die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers - von der Meldung bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist- zu gewährleisten", so Astrid Meyer-Krumenacker, Rechtsexpertin für HinSchG-Fragen und Referentin für die TÜV Rheinland Akademie. "Auf eingereichte Informationen dürfen nur sogenannte 'beauftragte Personen' im Unternehmen Zugriff haben, sonst niemand - auch nicht der Systemadministrator des Unternehmens."
Die mit dem Betrieb der Meldestelle beauftragten Personen benötigen dafür jedoch gemäß Hinweisgeberschutzgesetz einen entsprechenden Fachkundenachweis. "Für den Aufbau entsprechender Befähigungen und Expertise in Unternehmen helfen Angebote wie die Schulung 'Beauftragter für Hinweisgebersystem nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)' (https://akademie.tuv.com/weiterbildungen/beauftragter-fuer-hinweisgebersystem-nach-hinweisgeberschutzgesetz-hinschg-16018757) oder 'Whistleblowing Officer (TÜV)' (https://akademie.tuv.com/weiterbildungen/whistleblowing-officer-tuev-19238539) von TÜV Rheinland", erklärt Meyer-Krumenacker. Neben der Einrichtung entsprechender Meldestellen verlangt das HinSchG von betroffenen Unternehmen auch die betriebsinterne Bereitstellung bestimmter Pflichtinformationen (z. B. im Intranet oder auf der Website) darüber, dass eine solche Meldestelle existiert und wie über diese Meldungen eingereicht werden können.
Unternehmen, die die entsprechende Frist versäumt haben, drohen Geldstrafen. "Wir empfehlen jeglichen Unternehmen, die die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen müssen und noch nicht umgesetzt haben, sich schnellstmöglich mit der Thematik auseinanderzusetzen", so Sandra Fahling Business Managerin der TÜV Rheinland Akademie. "Hierfür stehen unsere Expertinnen und Experten Unternehmen auch kurzfristig beratend zur Seite."
Über TÜV Rheinland
Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Das Unternehmen ist seit mehr als 150 Jahren tätig und zählt zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. TÜV Rheinland hat mehr als 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in über 50 Ländern und erzielt einen Jahresumsatz von rund 2,3 Milliarden Euro. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com
Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Pressestelle TÜV Rheinland, Tel.: +49 2 21/8 06-21 48
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch per E-Mail über contact@press.tuv.com sowie
im
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse
Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell
- Für Hinweise auf Rechtsverstöße sind Meldesystem und Meldestelle einzurichten
- Für Betrieb der Meldestelle beauftragte Personen benötigen Fachkundenachweis
- Zertifizierte Qualifizierung über TÜV Rheinland Akademie möglich
Am 17. Dezember 2023 gilt das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) auch für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Nachteile für couragierte Informanten verhindern, die Informationen über Verstöße im Unternehmen an interne oder externe Meldestellen weiterleiten. Das Gesetz ahndet jegliche Form von Repressalien oder Benachteiligungen für hinweisgebende Personen.
Das HinSchG ist am 2. Juli in Kraft getreten und gilt seitdem für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten. Ab dem 17. Dezember betrifft dies auch Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Damit sind mehr als 70.000 Unternehmen in Deutschland zusätzlich betroffen. Ausgenommen sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten. Verstöße gegen das HinSchG werden als Ordnungswidrigkeit eingestuft und können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro belegt werden. Der Anwendungsbereich des HinSchG umfasst alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben - insbesondere Informationen über Verstöße gegen deutsche und europäische Rechtsvorschriften.
Zu den wesentlichen Voraussetzungen, die betroffene Unternehmen bis zum 17. Dezember erfüllen müssen, gehört u. a. das Einrichten eines internen Meldewesens. "Dabei ist die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers - von der Meldung bis zum Ende der Aufbewahrungsfrist- zu gewährleisten", so Astrid Meyer-Krumenacker, Rechtsexpertin für HinSchG-Fragen und Referentin für die TÜV Rheinland Akademie. "Auf eingereichte Informationen dürfen nur sogenannte 'beauftragte Personen' im Unternehmen Zugriff haben, sonst niemand - auch nicht der Systemadministrator des Unternehmens."
Die mit dem Betrieb der Meldestelle beauftragten Personen benötigen dafür jedoch gemäß Hinweisgeberschutzgesetz einen entsprechenden Fachkundenachweis. "Für den Aufbau entsprechender Befähigungen und Expertise in Unternehmen helfen Angebote wie die Schulung 'Beauftragter für Hinweisgebersystem nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)' (https://akademie.tuv.com/weiterbildungen/beauftragter-fuer-hinweisgebersystem-nach-hinweisgeberschutzgesetz-hinschg-16018757) oder 'Whistleblowing Officer (TÜV)' (https://akademie.tuv.com/weiterbildungen/whistleblowing-officer-tuev-19238539) von TÜV Rheinland", erklärt Meyer-Krumenacker. Neben der Einrichtung entsprechender Meldestellen verlangt das HinSchG von betroffenen Unternehmen auch die betriebsinterne Bereitstellung bestimmter Pflichtinformationen (z. B. im Intranet oder auf der Website) darüber, dass eine solche Meldestelle existiert und wie über diese Meldungen eingereicht werden können.
Unternehmen, die die entsprechende Frist versäumt haben, drohen Geldstrafen. "Wir empfehlen jeglichen Unternehmen, die die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetz erfüllen müssen und noch nicht umgesetzt haben, sich schnellstmöglich mit der Thematik auseinanderzusetzen", so Sandra Fahling Business Managerin der TÜV Rheinland Akademie. "Hierfür stehen unsere Expertinnen und Experten Unternehmen auch kurzfristig beratend zur Seite."
Über TÜV Rheinland
Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Das Unternehmen ist seit mehr als 150 Jahren tätig und zählt zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. TÜV Rheinland hat mehr als 20.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in über 50 Ländern und erzielt einen Jahresumsatz von rund 2,3 Milliarden Euro. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com
Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Pressestelle TÜV Rheinland, Tel.: +49 2 21/8 06-21 48
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch per E-Mail über contact@press.tuv.com sowie
im
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse
Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Das könnte Sie auch interessieren
WAZ:IG Metall fordert Job- und Standortgarantie bei Thyssenkrupp Steel - "Wir geben HKM nicht auf"
Essen (ots) - Angesichts des Einstiegs des tschechischen Investors Daniel Kretinsky bei Deutschlands größtem Stahlkonzern Thyssenkrupp fordert die IG Metall Arbeitsplatz- und Standortgarantien. "Her...Artikel lesen50 Jahre medizini / Ernie & Bert und das Krümelmonster gratulieren!
Baierbrunn (ots) - Anmoderation: Erwachsene kennen es aus ihrer Kindheit und inzwischen von den eigenen Kindern und Enkeln: Das Kinderpostermagazin medizini, das es in der Apotheke gibt, lässt seit ...Artikel lesenMonport stellt hochmoderne Faserlaser-Markierungsmaschinen vor: GA-Faser vs. GP-Faser
Berlin (ots/PRNewswire) - Monport, ein Pionier in der Lasermarkierungstechnologie, freut sich, die Einführung zweier bahnbrechender Faserlaser (https://www.monportlaser.de/collections/faserlaser-gra...Artikel lesen3. Liga live bei MagentaSport: letzte Chance für den MSV am Freitag vs Absteiger Lübeck / Löwen lassen sich in Haching vorführen, Ulm baut mit Flunker-Tor die Spitze aus, RWE will wirklich aufsteigen
München (ots) - Ulm bleibt die Nummer 1 der Liga, auch wenn ein "Flunker-Tor" in Freiburg den Ausbau der Tabellenführung auf nunmehr 6 Punkte auf den Zweiten Regensburg und 7 Punkte auf den Dritten ...Artikel lesenFDP-Parteitag: Richtige Botschaft / Kommentar von Tobias Peter
Freiburg (ots) - It's the economy, Olaf! Herr Bundeskanzler, die Regierung muss dringend etwas für mehr Wirtschaftswachstum in diesem Land tun! Das ist die Botschaft, die vom FDP-Parteitag ausgeht. ...Artikel lesenMeistgelesen
- Der goldene Hase in München (FOTO)
- Das Erste: "Verliebt in Kroatien" (FOTO)
- PwC: Authentifizierung per Fingerabdruck ist im Mobile Banking eine Generationenfrage
- DER BESTE EXPORT SEIT LEGO! / Standing Ovations für den LADYDOC aus Dänemark / Sensation beim 14. Internationalen Speaker Slam
- Masters of Dance: Perfekte Harmonie (FOTO)
Meist kommentiert
- Quietschgelber Bienenfutter Automat in Fischbachtal
- Stoppt die Überfischung in der Ostsee: Deutsche Umwelthilfe und Our Fish fordern konsequente Umsetzung der wissenschaftlichen Empfehlungen für 2022
- Der Hund ist, was er isst
- Initiative "Justiz und Medien - konsequent gegen Hass" zieht erste Bilanz / Demokratie und Meinungsfreiheit schützen / Hass und Hetze konsequent verfolgen (FOTO)