05.10.2018 09:59 | GRP Rainer LLP | Wirtschaft
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Mining zu unprofitabel - Genesis Mining kündigt bestimmte Verträge
Köln (ots) - Auf den rasanten Anstieg folgte bei Kryptowährungen
wie den Bitcoin der Absturz. Das hat Auswirkungen auf das Schürfen.
Genesis Mining kündigt jetzt bestimmte Verträge oder bietet ein
Upgrade an.
Als der Kurs des Bitcoin und anderer Kryptowährungen im
vergangenen Jahr durch die Decke ging, wollten viele an diesem Boom
partizipieren. Inzwischen zeigen sich allerdings die Schattenseiten.
Der Kurs des Bitcoin ist eingebrochen während das Mining immer
komplexer wird und entsprechend Energie und Rechenleistungen
benötigt. Dies führt dazu, dass es immer schwieriger wird,
Kryptowährungen noch profitabel zu schürfen. Das Mining-Unternehmen
Genesis Mining hat auf diese Entwicklung reagiert und unrentable
Verträge gekündigt. Den betroffenen Kunden wird ein Upgrade auf eine
andere Vertragsvariante mit einer fünfjährigen Laufzeit angeboten,
erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Genesis Mining wurde 2013 von einem Münchener gegründet und
entwickelte sich binnen weniger Jahre zu einem der größten Anbieter
von Cloud-Mining. Aufgrund des für die Kühlung der Rechner günstigen
Klimas und der vergleichsweise niedrigen Strompreise stehen die
Rechencenter u.a. in Island. Über verschiedene Vertragsangebote
können die Kunden die Rechenleistung mieten oder kaufen. Doch die
große Goldgräberstimmung rund um Kryptowährungen ist vorbei und der
Ernüchterung gewichen. Der Bitcoin beispielsweise hat in diesem Jahr
beträchtlich an Wert verloren.
Dieser Kursverfall und die immer höheren Anforderungen an die
Rechenlistung machen das profitable Schürfen problematisch. Bei
einigen Kunden möchte Genesis Mining nun offenbar den Stecker ziehen
und kündigt eigentlich unbefristete Verträge innerhalb einer
60-Tages-Frist, wenn die Wartungskosten die Erträge übersteigen. Wer
weiter dabei bleiben möchte, kann alternativ zu einer anderen
Vertragsvariante wechseln. Hier reduziert sich der Preis pro 1 TH/s
von 285 US-Dollar auf 180 US-Dollar. Allerdings haben die Verträge
eine fünfjährige Laufzeit.
Die Laufzeit kann zum Problem werden, da sich die Entwicklung der
Kryptowährungen, Mining und gesetzlichen Regulierungen nicht
voraussagen lässt. Aufstieg und Absturz des Bitcoin in kurzer Zeit
sind dafür ein Beleg. Zudem werden für das Schürfen immer höhere
Rechenleistungen erforderlich. Dadurch kann das Mining nicht nur
unrentabel werden, sondern auch zu hohen finanziellen Verlusten
führen.
Verunsicherte Kunden von Genesis Mining und anderen
Mining-Unternehmen können sich an erfahrene Rechtsanwälte wenden.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale,
wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln,
Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und
London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht,
Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und
Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale
Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und
Privatpersonen.
Pressekontakt:
Michael Rainer
Rechtsanwalt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte
Gürzenich-Quartier
Augustinerstraße 10
50667 Köln
Telefon: +49 221 2722750
info@grprainer.com
www.grprainer.com
Original-Content von: GRP Rainer LLP, übermittelt durch news aktuell
wie den Bitcoin der Absturz. Das hat Auswirkungen auf das Schürfen.
Genesis Mining kündigt jetzt bestimmte Verträge oder bietet ein
Upgrade an.
Als der Kurs des Bitcoin und anderer Kryptowährungen im
vergangenen Jahr durch die Decke ging, wollten viele an diesem Boom
partizipieren. Inzwischen zeigen sich allerdings die Schattenseiten.
Der Kurs des Bitcoin ist eingebrochen während das Mining immer
komplexer wird und entsprechend Energie und Rechenleistungen
benötigt. Dies führt dazu, dass es immer schwieriger wird,
Kryptowährungen noch profitabel zu schürfen. Das Mining-Unternehmen
Genesis Mining hat auf diese Entwicklung reagiert und unrentable
Verträge gekündigt. Den betroffenen Kunden wird ein Upgrade auf eine
andere Vertragsvariante mit einer fünfjährigen Laufzeit angeboten,
erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Genesis Mining wurde 2013 von einem Münchener gegründet und
entwickelte sich binnen weniger Jahre zu einem der größten Anbieter
von Cloud-Mining. Aufgrund des für die Kühlung der Rechner günstigen
Klimas und der vergleichsweise niedrigen Strompreise stehen die
Rechencenter u.a. in Island. Über verschiedene Vertragsangebote
können die Kunden die Rechenleistung mieten oder kaufen. Doch die
große Goldgräberstimmung rund um Kryptowährungen ist vorbei und der
Ernüchterung gewichen. Der Bitcoin beispielsweise hat in diesem Jahr
beträchtlich an Wert verloren.
Dieser Kursverfall und die immer höheren Anforderungen an die
Rechenlistung machen das profitable Schürfen problematisch. Bei
einigen Kunden möchte Genesis Mining nun offenbar den Stecker ziehen
und kündigt eigentlich unbefristete Verträge innerhalb einer
60-Tages-Frist, wenn die Wartungskosten die Erträge übersteigen. Wer
weiter dabei bleiben möchte, kann alternativ zu einer anderen
Vertragsvariante wechseln. Hier reduziert sich der Preis pro 1 TH/s
von 285 US-Dollar auf 180 US-Dollar. Allerdings haben die Verträge
eine fünfjährige Laufzeit.
Die Laufzeit kann zum Problem werden, da sich die Entwicklung der
Kryptowährungen, Mining und gesetzlichen Regulierungen nicht
voraussagen lässt. Aufstieg und Absturz des Bitcoin in kurzer Zeit
sind dafür ein Beleg. Zudem werden für das Schürfen immer höhere
Rechenleistungen erforderlich. Dadurch kann das Mining nicht nur
unrentabel werden, sondern auch zu hohen finanziellen Verlusten
führen.
Verunsicherte Kunden von Genesis Mining und anderen
Mining-Unternehmen können sich an erfahrene Rechtsanwälte wenden.
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Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und
London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht,
Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und
Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale
Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und
Privatpersonen.
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