17.06.2019 09:06 | BDI Bundesverband der Deutschen Industrie | Wirtschaft
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BDI zur Grundsteuer-Reform: Noch viel Arbeit für die Große Koalition
Berlin (ots) - Zur Einigung der Großen Koalition zur
Grundsteuer-Reform äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang:
"Noch viel Arbeit für die Große Koalition"
- "Es ist gut, dass die Hängepartie bei der Grundsteuer-Reform
vorerst ein Ende hat. In der Sache liegt noch viel Arbeit vor
der Großen Koalition. Keinesfalls darf es für
Industriegrundstücke zu realitätsfernen und bürokratischen
Bewertungsregeln kommen.
- Industriegrundstücke müssen sachgerecht bewertet werden. Auf
jeden Fall muss der Gesetzgeber die Berechnung der Grundsteuer
auf Basis von Bodenrichtwerten korrigieren. Sonst würde es für
Industriegrundstücke oft völlig überhöhte Wertansätze geben -
zum Beispiel in der Stadt oder bei großen Produktionsflächen.
Hier muss eine unbürokratische Wertkorrektur möglich sein.
- Die Grundsteuer-Reform bietet die Chance, die Steuerverwaltung
zu digitalisieren. Ziel muss sein, die Erklärungs- und
Anzeigepflichten der Grundsteuer elektronisch abzuwickeln - und
nicht mehr auf Papier. Industriegebäude müssen so unbürokratisch
wie möglich bewertet werden. Dazu gehört, Daten zu nutzen, die
in Finanzbehörden und Unternehmen bereits verfügbar sind."
Pressekontakt:
BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
Fax: 030 20 28 2450
Email: Presse-Team@bdi.eu
Internet: http://www.bdi.eu
Original-Content von: BDI Bundesverband der Deutschen Industrie, übermittelt durch news aktuell
Grundsteuer-Reform äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang:
"Noch viel Arbeit für die Große Koalition"
- "Es ist gut, dass die Hängepartie bei der Grundsteuer-Reform
vorerst ein Ende hat. In der Sache liegt noch viel Arbeit vor
der Großen Koalition. Keinesfalls darf es für
Industriegrundstücke zu realitätsfernen und bürokratischen
Bewertungsregeln kommen.
- Industriegrundstücke müssen sachgerecht bewertet werden. Auf
jeden Fall muss der Gesetzgeber die Berechnung der Grundsteuer
auf Basis von Bodenrichtwerten korrigieren. Sonst würde es für
Industriegrundstücke oft völlig überhöhte Wertansätze geben -
zum Beispiel in der Stadt oder bei großen Produktionsflächen.
Hier muss eine unbürokratische Wertkorrektur möglich sein.
- Die Grundsteuer-Reform bietet die Chance, die Steuerverwaltung
zu digitalisieren. Ziel muss sein, die Erklärungs- und
Anzeigepflichten der Grundsteuer elektronisch abzuwickeln - und
nicht mehr auf Papier. Industriegebäude müssen so unbürokratisch
wie möglich bewertet werden. Dazu gehört, Daten zu nutzen, die
in Finanzbehörden und Unternehmen bereits verfügbar sind."
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Schlagwörter
Unternehmen , Innenpolitik , Gesetze , Industrie , Verbände , Steuern , Investition , Welthandel , Wettbewerb , Mittelstand , Handel , Wirtschaft ,
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