10.01.2019 09:05 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Umwelt
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Giftige Abgase aus Gartengeräten: Behörden schauen weiter weg
Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe präsentiert Emissionsmessungen
von handgeführten Gartengeräten: Überschreitung von
Schadstoffgrenzwerten um bis zu 640 Prozent - Bundesländer verfehlen
ihre Pflicht zur Marktüberwachung handgeführter Maschinen - Nur in
Bayern können sich Verbraucher auf Marktüberwachung der zuständigen
Behörden verlassen - Sieben Bundesländer fallen wegen Untätigkeit
komplett durch
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bei Emissionsmessungen an
handgeführten mobilen Gartengeräten zum Teil massive Überschreitungen
der europaweit geltenden Abgasgrenzwerte festgestellt. Der von der
DUH beauftragte TÜV NORD untersuchte 2018 zum fünften Mal das
Abgasverhalten dieser Verbraucherprodukte, dieses Mal handelte es
sich um zehn Motorkettensägen. Bei der Hälfte der Geräte wies das
Prüfinstitut teilweise erhebliche Überschreitungen des kombinierten
Grenzwerts für Kohlenwasserstoffe (HC) und Stickoxide (NOx) nach.
Drei der Motorkettensägen verfehlten zusätzlich den Grenzwert für
Kohlenmonoxid (CO). Gleichzeitig erkennt die DUH durch eine Befragung
der für die Marktüberwachung zuständigen Bundesländer für 2017
weitestgehend behördliche Untätigkeit bei der Überwachung der
Emissionsgrenzwerte.
Trauriger Spitzenreiter der Emissionsmessung ist das Modell
Scheppach CSP 2540: Das Modell überschreitet den Summengrenzwert für
HC und NOx um über 640 Prozent. Damit besteht vor allem für die
Nutzer, die die Abgase der benzinbetriebenen Sägen direkt einatmen,
eine erhebliche Gesundheitsgefährdung. Bei drei der geprüften
Motorsägen kann der Vergaser durch den Nutzer ohne Begrenzung
verstellt werden. Neben der Gesundheitsgefährdung durch stark erhöhte
Schadstoffe im Abgas sind damit noch weitere Sicherheitsrisiken
verbunden. Daher ist dies unzulässig. Die untersuchten
Motorkettensägen wurden auf den üblichen Vertriebswegen im
Online-Handel und in Baumärkten beschafft.
Die DUH informierte die Hersteller der Geräte, den Handel und die
für den Vollzug der Abgasvorschriften verantwortlichen Landesbehörden
und forderte diese zu sofortigen Maßnahmen auf. Ein Hersteller
kündigte bereits an, sein durchgefallenes Gerät zurückzurufen. Die
DUH befragt jährlich die zuständigen Länderbehörden zu deren
gesetzlichen Verpflichtung, die Einhaltung der
Immissionsschutzgesetze bei mobilen Maschinen zu kontrollieren.
Bewertet wird nicht nur ob, sondern auch wie konsequent die Behörden
dieser Aufgabe tatsächlich nachkommen. Das Ergebnis fällt ernüchternd
aus: Nur in Bayern können sich die Bürger auf ein vergleichsweise
effektives Tätigwerden der Marktüberwachungsbehörden verlassen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, fordert deshalb: "Die
Überschreitung verbindlicher Emissionsgrenzwerte ist kein
Kavaliersdelikt. Es geht um die Gesundheit von Heimwerkern und
Hobbygärtnern. Es ist deshalb unerlässlich, dass die behördliche
Marktüberwachung deutlich verbessert wird. Die DUH hat die neuen
Messergebnisse zum Anlass genommen, die Länder, Hersteller und
Händler zum Handeln aufzurufen. Auch im Jahr 2018 haben wir den Stand
der Marktüberwachung abgefragt und werten die Ergebnisse aktuell
aus."
In Bayern wurden bei nicht für den Straßengebrauch bestimmten
mobilen Maschinen 2017 immerhin neun eigene Abgastests durchgeführt
und in 133 Fällen untersucht, ob dem Produkt alle erforderlichen
Verbraucherinformationen beiliegen. Verstöße gegen
gesundheitsschützende Grenzwerte werden zumindest ansatzweise
verfolgt. Dagegen fanden beispielsweise in Hessen im Gegensatz zu
2016 nur noch formale Kontrollen und keine Abgastests mehr statt.
Ähnlich gingen die Behörden in Baden-Württemberg, Brandenburg,
Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen
vor. All diese Länder kontrollieren die Abgase der motorbetriebenen
Gartengeräte nicht, überprüfen aber immerhin die Formvorschriften.
Dazu gehören: die Überprüfung der Typengenehmigungsnummer, die
Sichtung technischer Unterlagen und eine Prüfung, ob das sogenannte
CE-Kennzeichen auf dem Produkt angebracht ist.
Trotz zahlreicher festgestellter Verstöße müssen Händler,
Importeure und Hersteller in diesen Bundesländern bislang keine
Sanktionen befürchten. In Nordrhein-Westfalen und Sachsen wurde
zumindest veranlasst, dass beanstandete Produkte durch die Händler
aus dem aktuellen Verkaufssortiment genommen wurden. Damit schöpfen
die Behörden jedoch nur einen Bruchteil der ihnen zustehenden
Sanktionsmöglichkeiten aus.
Die restlichen Bundesländer fallen für behördliches Nichtstun
durch. Berlin beantwortete trotz gesetzlicher Verpflichtung die
DUH-Anfrage überhaupt nicht. Auffällig sind in vielen behördlichen
Antworten fehlende Datengrundlagen.
Agnes Sauter, Leiterin des Bereichs ökologische Marktüberwachung:
"Wir benötigen ein am Wohl der Bürger und nicht der Unternehmen
ausgerichtetes, bundesweit abgestimmtes Marktüberwachungskonzept mit
klaren Regeln und Verpflichtungen zu Stichprobenkontrollen. Darüber
hinaus müssen Sanktionen gegen Hersteller und Importeure, die gegen
die europaweit geltenden Emissionsgrenzwerte verstoßen, wirksam und
abschreckend sein."
Hintergrund:
Seit 1. Januar 2017 regelt die europäische Verordnung für
Emissionen mobiler Maschinen (EU Nr. 1628/2016) das Inverkehrbringen
mobiler Maschinen und die Schadstoffgrenzwerte motorbetriebener
Gartengeräte. Sie legt außerdem Vorgaben und Verantwortlichkeiten bei
der Marktüberwachung fest. Die Mitgliedstaaten haben dabei einen
gewissen Spielraum, was die Regelung von Sanktionen bei Verstößen
anbelangt.
Die neue EU-Verordnung muss aus Sicht der DUH genutzt werden, um
fortbestehende Vollzugsprobleme in Deutschland zu beseitigen. Zwar
wurden den Marktüberwachungsbehörden Überwachungspflichten auferlegt,
die spezifischer sind als die entsprechenden Vorschriften der
Marktüberwachungsverordnung (EG) Nr. 765/2008. Trotzdem bleiben auch
nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnung noch Defizite, die durch
weitergehende Vorgaben im nationalen Gesetz ausgeglichen werden
müssen. Dies betrifft zum einen die Pflicht, "angemessene Kontrollen"
und einen signifikanten Prozentsatz regelmäßiger Labormessungen und
formaler Kontrollen pro zum Verkauf angebotener Produkte
durchzuführen. Zum anderen muss den Behörden ein wirksamer
Sanktionskatalog für Verstöße bereitgestellt werden.
Links:
- Befragung der Bundesländer: http://l.duh.de/p190109
- Hintergrundpapier mit den Messergebnissen handgeführter mobiler
Gartengeräte 2018 und dem Prüfbericht des TÜV NORD:
http://l.duh.de/p190109
- Länderabfrage und Messergebnisse für 2016: https://www.duh.de/pr
esse/pressemitteilungen/pressemitteilung/laenderabfrage-handgefu
eh rte-maschinen-170412/
- Mehr Informationen zu Emissionen handgeführter Maschinen:
http://www.duh.de/projekte/abgase-handgefuehrter-maschinen/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung und
Verbraucherschutz
07732 9995-11, sauter@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Andrea Kuper
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
von handgeführten Gartengeräten: Überschreitung von
Schadstoffgrenzwerten um bis zu 640 Prozent - Bundesländer verfehlen
ihre Pflicht zur Marktüberwachung handgeführter Maschinen - Nur in
Bayern können sich Verbraucher auf Marktüberwachung der zuständigen
Behörden verlassen - Sieben Bundesländer fallen wegen Untätigkeit
komplett durch
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bei Emissionsmessungen an
handgeführten mobilen Gartengeräten zum Teil massive Überschreitungen
der europaweit geltenden Abgasgrenzwerte festgestellt. Der von der
DUH beauftragte TÜV NORD untersuchte 2018 zum fünften Mal das
Abgasverhalten dieser Verbraucherprodukte, dieses Mal handelte es
sich um zehn Motorkettensägen. Bei der Hälfte der Geräte wies das
Prüfinstitut teilweise erhebliche Überschreitungen des kombinierten
Grenzwerts für Kohlenwasserstoffe (HC) und Stickoxide (NOx) nach.
Drei der Motorkettensägen verfehlten zusätzlich den Grenzwert für
Kohlenmonoxid (CO). Gleichzeitig erkennt die DUH durch eine Befragung
der für die Marktüberwachung zuständigen Bundesländer für 2017
weitestgehend behördliche Untätigkeit bei der Überwachung der
Emissionsgrenzwerte.
Trauriger Spitzenreiter der Emissionsmessung ist das Modell
Scheppach CSP 2540: Das Modell überschreitet den Summengrenzwert für
HC und NOx um über 640 Prozent. Damit besteht vor allem für die
Nutzer, die die Abgase der benzinbetriebenen Sägen direkt einatmen,
eine erhebliche Gesundheitsgefährdung. Bei drei der geprüften
Motorsägen kann der Vergaser durch den Nutzer ohne Begrenzung
verstellt werden. Neben der Gesundheitsgefährdung durch stark erhöhte
Schadstoffe im Abgas sind damit noch weitere Sicherheitsrisiken
verbunden. Daher ist dies unzulässig. Die untersuchten
Motorkettensägen wurden auf den üblichen Vertriebswegen im
Online-Handel und in Baumärkten beschafft.
Die DUH informierte die Hersteller der Geräte, den Handel und die
für den Vollzug der Abgasvorschriften verantwortlichen Landesbehörden
und forderte diese zu sofortigen Maßnahmen auf. Ein Hersteller
kündigte bereits an, sein durchgefallenes Gerät zurückzurufen. Die
DUH befragt jährlich die zuständigen Länderbehörden zu deren
gesetzlichen Verpflichtung, die Einhaltung der
Immissionsschutzgesetze bei mobilen Maschinen zu kontrollieren.
Bewertet wird nicht nur ob, sondern auch wie konsequent die Behörden
dieser Aufgabe tatsächlich nachkommen. Das Ergebnis fällt ernüchternd
aus: Nur in Bayern können sich die Bürger auf ein vergleichsweise
effektives Tätigwerden der Marktüberwachungsbehörden verlassen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, fordert deshalb: "Die
Überschreitung verbindlicher Emissionsgrenzwerte ist kein
Kavaliersdelikt. Es geht um die Gesundheit von Heimwerkern und
Hobbygärtnern. Es ist deshalb unerlässlich, dass die behördliche
Marktüberwachung deutlich verbessert wird. Die DUH hat die neuen
Messergebnisse zum Anlass genommen, die Länder, Hersteller und
Händler zum Handeln aufzurufen. Auch im Jahr 2018 haben wir den Stand
der Marktüberwachung abgefragt und werten die Ergebnisse aktuell
aus."
In Bayern wurden bei nicht für den Straßengebrauch bestimmten
mobilen Maschinen 2017 immerhin neun eigene Abgastests durchgeführt
und in 133 Fällen untersucht, ob dem Produkt alle erforderlichen
Verbraucherinformationen beiliegen. Verstöße gegen
gesundheitsschützende Grenzwerte werden zumindest ansatzweise
verfolgt. Dagegen fanden beispielsweise in Hessen im Gegensatz zu
2016 nur noch formale Kontrollen und keine Abgastests mehr statt.
Ähnlich gingen die Behörden in Baden-Württemberg, Brandenburg,
Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen
vor. All diese Länder kontrollieren die Abgase der motorbetriebenen
Gartengeräte nicht, überprüfen aber immerhin die Formvorschriften.
Dazu gehören: die Überprüfung der Typengenehmigungsnummer, die
Sichtung technischer Unterlagen und eine Prüfung, ob das sogenannte
CE-Kennzeichen auf dem Produkt angebracht ist.
Trotz zahlreicher festgestellter Verstöße müssen Händler,
Importeure und Hersteller in diesen Bundesländern bislang keine
Sanktionen befürchten. In Nordrhein-Westfalen und Sachsen wurde
zumindest veranlasst, dass beanstandete Produkte durch die Händler
aus dem aktuellen Verkaufssortiment genommen wurden. Damit schöpfen
die Behörden jedoch nur einen Bruchteil der ihnen zustehenden
Sanktionsmöglichkeiten aus.
Die restlichen Bundesländer fallen für behördliches Nichtstun
durch. Berlin beantwortete trotz gesetzlicher Verpflichtung die
DUH-Anfrage überhaupt nicht. Auffällig sind in vielen behördlichen
Antworten fehlende Datengrundlagen.
Agnes Sauter, Leiterin des Bereichs ökologische Marktüberwachung:
"Wir benötigen ein am Wohl der Bürger und nicht der Unternehmen
ausgerichtetes, bundesweit abgestimmtes Marktüberwachungskonzept mit
klaren Regeln und Verpflichtungen zu Stichprobenkontrollen. Darüber
hinaus müssen Sanktionen gegen Hersteller und Importeure, die gegen
die europaweit geltenden Emissionsgrenzwerte verstoßen, wirksam und
abschreckend sein."
Hintergrund:
Seit 1. Januar 2017 regelt die europäische Verordnung für
Emissionen mobiler Maschinen (EU Nr. 1628/2016) das Inverkehrbringen
mobiler Maschinen und die Schadstoffgrenzwerte motorbetriebener
Gartengeräte. Sie legt außerdem Vorgaben und Verantwortlichkeiten bei
der Marktüberwachung fest. Die Mitgliedstaaten haben dabei einen
gewissen Spielraum, was die Regelung von Sanktionen bei Verstößen
anbelangt.
Die neue EU-Verordnung muss aus Sicht der DUH genutzt werden, um
fortbestehende Vollzugsprobleme in Deutschland zu beseitigen. Zwar
wurden den Marktüberwachungsbehörden Überwachungspflichten auferlegt,
die spezifischer sind als die entsprechenden Vorschriften der
Marktüberwachungsverordnung (EG) Nr. 765/2008. Trotzdem bleiben auch
nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnung noch Defizite, die durch
weitergehende Vorgaben im nationalen Gesetz ausgeglichen werden
müssen. Dies betrifft zum einen die Pflicht, "angemessene Kontrollen"
und einen signifikanten Prozentsatz regelmäßiger Labormessungen und
formaler Kontrollen pro zum Verkauf angebotener Produkte
durchzuführen. Zum anderen muss den Behörden ein wirksamer
Sanktionskatalog für Verstöße bereitgestellt werden.
Links:
- Befragung der Bundesländer: http://l.duh.de/p190109
- Hintergrundpapier mit den Messergebnissen handgeführter mobiler
Gartengeräte 2018 und dem Prüfbericht des TÜV NORD:
http://l.duh.de/p190109
- Länderabfrage und Messergebnisse für 2016: https://www.duh.de/pr
esse/pressemitteilungen/pressemitteilung/laenderabfrage-handgefu
eh rte-maschinen-170412/
- Mehr Informationen zu Emissionen handgeführter Maschinen:
http://www.duh.de/projekte/abgase-handgefuehrter-maschinen/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin Ökologische Marktüberwachung und
Verbraucherschutz
07732 9995-11, sauter@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Andrea Kuper
030 2400867-20, presse@duh.de
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