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447 Mitteilungen im Bereich "Steuern"

11. August 2023 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Politik

Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts bekräftigt Zulässigkeit kommunaler Verpackungssteuern: Deutsche Umwelthilfe fordert alle Städte und Gemeinden zur Einführung von Einwegsteuern auf

Berlin (ots) - - Begründung zur Klageabweisung einer McDonald's-Franchisenehmerin gegen Tübinger Verpackungssteuer liegt jetzt vor - DUH fordert Städte und Gemeinden auf, durch kommunale Verpackungssteuern Anreize zur Mehrwegnutzung zu schaffen und Beitrag zur Abfallvermeidung zu leisten - U...
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08. August 2023 | Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. | Finanzen

Ferienjobber sollten sich die Steuer zurückholen

Regenstauf (ots) - Sommer, Sonne, Ferien. Die meisten Jugendlichen nutzen die Sommerferien zum Entspannen und Ausschlafen. Aber es gibt sie noch, wenn auch rückläufig in der Zahl: Schüler, Abiturienten und Studenten, die einem Ferienjob nachgehen. Solche, die ihr Taschengeld kräftig aufbessern, Ei...
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03. August 2023 | Emirates Business Setup | Panorama

Christopher Elliott: Firmengründung in Dubai und Deutschland im Vergleich

Firmengründung in Dubai und Deutschland im Vergleich / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/169384 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Hamburg (ots) - Der Gründer und Geschäftsführer von Emirates Business Setup (EBS), Christopher Elliott unterstützt seine Kunden dabei, in Dubai erfolgreich mit ihrem Unternehmen Fuß zu fassen. Zusammen mit seinem Team vereint er alle mit dem Firmenumzug einhergehenden Dienstleistungen unter einem ...
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31. Juli 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau / Immobilien

Pflege im eigenen Heim / Steuerliche Anerkennung auch ohne Diplom

Steuerliche Anerkennung auch ohne Diplom

Für viele Wohnungs- und Hausbesitzer ist es wichtig, auf Pflegedienste zurückzugreifen, um auch bei zunehmender Gebrechlichkeit in ihrer eigenen Immobilie bleiben zu können. Die Fachgerichtsbarkeit entschied nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass auch bei nicht ausgebildetem Pflegepersonal eine Abzugsfähigkeit der Ausgaben als außergewöhnliche Belastung möglich ist. 
(Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen 5 K 2714/15)


Der Fall:	Eine pflegebedürftige Person hatte zu ihrer Betreuung Arbeitskräfte aus Polen engagiert, die allerdings nicht über die in Deutschland erforderlichen Pflegezertifikate verfügten. Das zuständige Finanzamt lehnte eine Anerkennung über den Höchstbetrag von 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen hinaus ab. Die Betroffene klagte dagegen.

Das Urteil: Das Finanzgericht sah die Angelegenheit großzügiger. Die Kosten für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung der Betroffenen seien als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Das waren rund 20.000 Euro, von denen noch das Pflegegeld in Höhe von gut 5.000 Euro abgezogen werden musste. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Für viele Wohnungs- und Hausbesitzer ist es wichtig, auf Pflegedienste zurückzugreifen, um auch bei zunehmender Gebrechlichkeit in ihrer eigenen Immobilie bleiben zu können. Die Fachgerichtsbarkeit entschied nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass auch bei nic...
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26. Juli 2023 | Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH | Finanzen

Gut versichert ...- Lohnt sich auch bei der Steuererklärung

Steuerliche Anerkennung auch ohne Diplom

Für viele Wohnungs- und Hausbesitzer ist es wichtig, auf Pflegedienste zurückzugreifen, um auch bei zunehmender Gebrechlichkeit in ihrer eigenen Immobilie bleiben zu können. Die Fachgerichtsbarkeit entschied nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass auch bei nicht ausgebildetem Pflegepersonal eine Abzugsfähigkeit der Ausgaben als außergewöhnliche Belastung möglich ist. 
(Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen 5 K 2714/15)


Der Fall:	Eine pflegebedürftige Person hatte zu ihrer Betreuung Arbeitskräfte aus Polen engagiert, die allerdings nicht über die in Deutschland erforderlichen Pflegezertifikate verfügten. Das zuständige Finanzamt lehnte eine Anerkennung über den Höchstbetrag von 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen hinaus ab. Die Betroffene klagte dagegen.

Das Urteil: Das Finanzgericht sah die Angelegenheit großzügiger. Die Kosten für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung der Betroffenen seien als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Das waren rund 20.000 Euro, von denen noch das Pflegegeld in Höhe von gut 5.000 Euro abgezogen werden musste. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Neustadt a. d. W. (ots) - Anmoderationsvorschlag: Versicherungen sind wichtig, denn sie schützen uns im Ernstfall vor den finanziellen Folgen vieler Lebenssituationen und Ereignisse. Die privaten Haushalte in Deutschland geben laut Statista im Schnitt etwa 130 Euro monatlich für ihren Versicherung...
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25. Juli 2023 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Politik

Klöckner: Standort-Aufbruch für Deutschland statt Ampel-Urlaub

Steuerliche Anerkennung auch ohne Diplom

Für viele Wohnungs- und Hausbesitzer ist es wichtig, auf Pflegedienste zurückzugreifen, um auch bei zunehmender Gebrechlichkeit in ihrer eigenen Immobilie bleiben zu können. Die Fachgerichtsbarkeit entschied nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass auch bei nicht ausgebildetem Pflegepersonal eine Abzugsfähigkeit der Ausgaben als außergewöhnliche Belastung möglich ist. 
(Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen 5 K 2714/15)


Der Fall:	Eine pflegebedürftige Person hatte zu ihrer Betreuung Arbeitskräfte aus Polen engagiert, die allerdings nicht über die in Deutschland erforderlichen Pflegezertifikate verfügten. Das zuständige Finanzamt lehnte eine Anerkennung über den Höchstbetrag von 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen hinaus ab. Die Betroffene klagte dagegen.

Das Urteil: Das Finanzgericht sah die Angelegenheit großzügiger. Die Kosten für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung der Betroffenen seien als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Das waren rund 20.000 Euro, von denen noch das Pflegegeld in Höhe von gut 5.000 Euro abgezogen werden musste. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Zur angespannten Wirtschaftslage in Deutschland erklärt Julia Klöckner MdB, wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: "Woche für Woche erreichen uns immer neue Hiobsbotschaften zur Wirtschaflage in Deutschland. So ist der ifo-Geschäftsklimaindex zum dritten ...
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25. Juli 2023 | Der Mittelstand. BVMW e. V. | Politik

Referentenentwurf zur Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung

Steuerliche Anerkennung auch ohne Diplom

Für viele Wohnungs- und Hausbesitzer ist es wichtig, auf Pflegedienste zurückzugreifen, um auch bei zunehmender Gebrechlichkeit in ihrer eigenen Immobilie bleiben zu können. Die Fachgerichtsbarkeit entschied nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass auch bei nicht ausgebildetem Pflegepersonal eine Abzugsfähigkeit der Ausgaben als außergewöhnliche Belastung möglich ist. 
(Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen 5 K 2714/15)


Der Fall:	Eine pflegebedürftige Person hatte zu ihrer Betreuung Arbeitskräfte aus Polen engagiert, die allerdings nicht über die in Deutschland erforderlichen Pflegezertifikate verfügten. Das zuständige Finanzamt lehnte eine Anerkennung über den Höchstbetrag von 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen hinaus ab. Die Betroffene klagte dagegen.

Das Urteil: Das Finanzgericht sah die Angelegenheit großzügiger. Die Kosten für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung der Betroffenen seien als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Das waren rund 20.000 Euro, von denen noch das Pflegegeld in Höhe von gut 5.000 Euro abgezogen werden musste. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Der Mittelstand BVMW. e.V. begrüßt die internationale Initiative zur Einführung einer globalen Mindestbesteuerung für multinationale Großkonzerne. "Durch legale Steuerschlupflöcher für internationale Großkonzerne entgehen dem Fiskus Milliardenbeträge. Diese müssen dazu verwendet wer...
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19. Juli 2023 | Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH | Panorama

Sabbatical und Steuern - So klappt die Finanzierung einer Auszeit

Steuerliche Anerkennung auch ohne Diplom

Für viele Wohnungs- und Hausbesitzer ist es wichtig, auf Pflegedienste zurückzugreifen, um auch bei zunehmender Gebrechlichkeit in ihrer eigenen Immobilie bleiben zu können. Die Fachgerichtsbarkeit entschied nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass auch bei nicht ausgebildetem Pflegepersonal eine Abzugsfähigkeit der Ausgaben als außergewöhnliche Belastung möglich ist. 
(Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen 5 K 2714/15)


Der Fall:	Eine pflegebedürftige Person hatte zu ihrer Betreuung Arbeitskräfte aus Polen engagiert, die allerdings nicht über die in Deutschland erforderlichen Pflegezertifikate verfügten. Das zuständige Finanzamt lehnte eine Anerkennung über den Höchstbetrag von 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen hinaus ab. Die Betroffene klagte dagegen.

Das Urteil: Das Finanzgericht sah die Angelegenheit großzügiger. Die Kosten für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung der Betroffenen seien als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Das waren rund 20.000 Euro, von denen noch das Pflegegeld in Höhe von gut 5.000 Euro abgezogen werden musste. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Neustadt a. d. W. (ots) - Anmoderationsvorschlag: Gestresst, ausgelaugt und völlig fertig: Oft lässt sich im Urlaub der eigene Akku gut wieder aufladen. Doch manchmal reichen die vier bis sechs Wochen Jahresurlaub einfach nicht aus, um mal zur Ruhe zu kommen und durchzuatmen. Immer mehr Deutsche w...
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17. Juli 2023 | Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH | Finanzen

Steuererklärung 2022: Mehr Zeit zum Abgeben

Steuererklärung 2022: Mehr Zeit zum Abgeben / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/69585 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Neustadt a. d. Weinstraße (ots) - Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben für die Abgabe der Steuererklärung 2022 zwei Monate länger Zeit, nämlich bis zum 2. Oktober 2023. Wer für die Abgabe der Steuererklärung sogar vier Jahre Zeit hat, was bei einer verspäteten Abgabe passiert und wie man mehr ...
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17. Juli 2023 | Hamburgische Notarkammer | Finanzen

Das Berliner Testament - viele Wege führen zum Ziel

Steuererklärung 2022: Mehr Zeit zum Abgeben / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/69585 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Hamburg (ots) - Das Berliner Testament ist die unter Eheleuten beliebteste Testamentsform. Bei richtiger Gestaltung ist es regelmäßig ein wirtschaftlich und familiär sinnvolles Instrument zur Regelung des eigenen Nachlasses. Unentbehrlich ist allerdings eine vorherige rechtliche Beratung, am beste...
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