14.05.2021 11:53 | BVE Bundesvereinigung d. Dt. Ernährungsindustrie | Politik
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Klimaschutz: Politik muss faire Wettbewerbsbedingungen im Blick behalten
Peter Feller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, BVE. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/18130 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.
Berlin (ots) - Anlässlich der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes mahnt die Ernährungsindustrie an, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche sicherzustellen. Dazu der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der BVE, Peter Feller: "Klimaschutz ist unabdingbar, erfordert aber Augenmaß sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen."
Die Änderung des Klimaschutzgesetzes ist erforderlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 23. März 2021 beanstandet hatte, dass das Gesetz keine hinreichenden CO2-Minderungsziele ab dem Jahr 2031 vorsieht.
Peter Feller fordert diesbezüglich: "Die Politik muss die CO2-Verteuerung mit Maßnahmen flankieren, die es hiesigen Unternehmen auch zukünftig ermöglicht, in Deutschland zu produzieren und international wettbewerbsfähig zu bleiben. Ökonomisch bedingte Standortverlagerungen ins kostengünstigere Ausland nützen dem Klima nicht! Allerdings schaden sie einseitig der inländischen Wirtschaft und gefährden hierzulande Arbeitsplätze."
In diesem Zusammenhang weist der Spitzenverband der Ernährungsindustrie auch auf Nachbesserungsbedarf beim vorliegenden Entwurf der Carbon-Leakage-Verordnung hin, der sich zurzeit noch im parlamentarischen Verfahren befindet. Diese Verordnung dient dazu, finanzielle Belastungen auszugleichen, die Unternehmen durch den seit diesem Jahr in Deutschland geltenden gesetzlichen Brennstoffemissionshandel entstehen.
Unternehmen können danach einen Beihilfeanspruch geltend machen, wenn sie einem beihilfeberechtigten Sektor angehören. Grundlage bildet die Sektorenliste aus dem EU-Emissionshandel. Peter Feller: "Es besteht dringender Anpassungsbedarf! So wurde die in Bezug genommene EU-Sektorenliste beispielsweise nicht vollständig übernommen, dadurch fehlen einzelne Branchen der Ernährungsindustrie, ohne dass dafür ein Sachgrund ersichtlich ist."
Die Ernährungsindustrie ist mit einem jährlichen Umsatz von 185 Mrd. der drittgrößte Industriezweig Deutschlands. Über 610.000 Beschäftigte in 6.100 Betrieben versorgen die Verbraucher mit hochwertigen und preiswerten Lebensmitteln. Dabei ist die Branche klein- und mittelständisch geprägt: 90 Prozent der Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie gehören dem Mittelstand an. Die Exportquote von 33 Prozent zeigt, dass Kunden auf der ganzen Welt die Qualität deutscher Lebensmittel schätzen.
Pressekontakt:
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE)
Oliver Numrich
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 30 200786-167
E-Mail: onumrich@bve-online.de
Original-Content von: BVE Bundesvereinigung d. Dt. Ernährungsindustrie, übermittelt durch news aktuell
Die Änderung des Klimaschutzgesetzes ist erforderlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 23. März 2021 beanstandet hatte, dass das Gesetz keine hinreichenden CO2-Minderungsziele ab dem Jahr 2031 vorsieht.
Peter Feller fordert diesbezüglich: "Die Politik muss die CO2-Verteuerung mit Maßnahmen flankieren, die es hiesigen Unternehmen auch zukünftig ermöglicht, in Deutschland zu produzieren und international wettbewerbsfähig zu bleiben. Ökonomisch bedingte Standortverlagerungen ins kostengünstigere Ausland nützen dem Klima nicht! Allerdings schaden sie einseitig der inländischen Wirtschaft und gefährden hierzulande Arbeitsplätze."
In diesem Zusammenhang weist der Spitzenverband der Ernährungsindustrie auch auf Nachbesserungsbedarf beim vorliegenden Entwurf der Carbon-Leakage-Verordnung hin, der sich zurzeit noch im parlamentarischen Verfahren befindet. Diese Verordnung dient dazu, finanzielle Belastungen auszugleichen, die Unternehmen durch den seit diesem Jahr in Deutschland geltenden gesetzlichen Brennstoffemissionshandel entstehen.
Unternehmen können danach einen Beihilfeanspruch geltend machen, wenn sie einem beihilfeberechtigten Sektor angehören. Grundlage bildet die Sektorenliste aus dem EU-Emissionshandel. Peter Feller: "Es besteht dringender Anpassungsbedarf! So wurde die in Bezug genommene EU-Sektorenliste beispielsweise nicht vollständig übernommen, dadurch fehlen einzelne Branchen der Ernährungsindustrie, ohne dass dafür ein Sachgrund ersichtlich ist."
Die Ernährungsindustrie ist mit einem jährlichen Umsatz von 185 Mrd. der drittgrößte Industriezweig Deutschlands. Über 610.000 Beschäftigte in 6.100 Betrieben versorgen die Verbraucher mit hochwertigen und preiswerten Lebensmitteln. Dabei ist die Branche klein- und mittelständisch geprägt: 90 Prozent der Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie gehören dem Mittelstand an. Die Exportquote von 33 Prozent zeigt, dass Kunden auf der ganzen Welt die Qualität deutscher Lebensmittel schätzen.
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Oliver Numrich
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