04.09.2023 08:30 | Deutscher Verband Flüssiggas e.V. | Politik
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Heizungsgesetz und Wärmeplanung: Flüssiggaswirtschaft fordert gleiche Startbedingungen für Stadt und Land
Jobst-Dietrich Diercks, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG). / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/112641 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.
Berlin (ots) -
Ungleicher könnten die Anforderungen nicht sein: Der Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes legt fest, dass bestehende Wärmenetze ab dem 1. Januar 2030 lediglich zu einem Anteil von 30 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden müssen. Der Entwurf des Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz - GEG) dagegen verlangt von Hauseigentümern, die sich dezentral mit Wärme versorgen müssen, ab dem nächsten Heizungseinbau 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen - und das abhängig von der Gemeindegröße bereits ab 2026 bzw. 2028. Auf diese drohende Ungleichbehandlung von netzgebundenen und netzfernen, überwiegend ländlichen Räumen verweist Jobst-Dietrich Diercks, Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG).
Mit höheren Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien und kürzeren Fristen für die Umrüstung würden die Menschen in netzfernen, überwiegend ländlichen Räumen bei der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung schwerer belastet als die Betreiber der Wärmenetze und deren Kunden in den Städten. Deshalb müsse bei der Verzahnung von Heizungsgesetz und kommunaler Wärmeplanung dringend nachgebessert werden. "Nötig sind gleiche Startbedingungen für Stadt und Land zunächst bei der Frage, welcher Anteil erneuerbarer Energien zu leisten ist. Ferner ist nicht einzusehen, warum die Netzbetreiber erst ab 2030 "liefern" sollen, die privaten Hauseigentümer in den ländlichen Räumen aber schon Jahre zuvor. Die Synchronisierung der Fristen und des Anteils erneuerbarer Energie ist zwingend geboten", fordert Jobst-Dietrich Diercks vor der Verabschiedung des GEG im Deutschen Bundestag. Unter den Hauseigentümern in den ländlichen Räumen - vielfach Nutzer von Flüssiggas (LPG) - werde eine Wärmewende zu ungleichen Bedingungen in Stadt und Land nicht auf die erforderliche Akzeptanz stoßen.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) - nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) - besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und künftig als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
Pressekontakt:
Olaf Hermann
Tel.: 030 / 29 36 71 - 22
Mobil: 0170 / 457 80 72
E-Mail: presse@dvfg.de
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
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Ungleicher könnten die Anforderungen nicht sein: Der Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes legt fest, dass bestehende Wärmenetze ab dem 1. Januar 2030 lediglich zu einem Anteil von 30 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden müssen. Der Entwurf des Heizungsgesetzes (Gebäudeenergiegesetz - GEG) dagegen verlangt von Hauseigentümern, die sich dezentral mit Wärme versorgen müssen, ab dem nächsten Heizungseinbau 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen - und das abhängig von der Gemeindegröße bereits ab 2026 bzw. 2028. Auf diese drohende Ungleichbehandlung von netzgebundenen und netzfernen, überwiegend ländlichen Räumen verweist Jobst-Dietrich Diercks, Vorsitzender des Deutschen Verbandes Flüssiggas e.V. (DVFG).
Mit höheren Anforderungen an den Einsatz erneuerbarer Energien und kürzeren Fristen für die Umrüstung würden die Menschen in netzfernen, überwiegend ländlichen Räumen bei der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung schwerer belastet als die Betreiber der Wärmenetze und deren Kunden in den Städten. Deshalb müsse bei der Verzahnung von Heizungsgesetz und kommunaler Wärmeplanung dringend nachgebessert werden. "Nötig sind gleiche Startbedingungen für Stadt und Land zunächst bei der Frage, welcher Anteil erneuerbarer Energien zu leisten ist. Ferner ist nicht einzusehen, warum die Netzbetreiber erst ab 2030 "liefern" sollen, die privaten Hauseigentümer in den ländlichen Räumen aber schon Jahre zuvor. Die Synchronisierung der Fristen und des Anteils erneuerbarer Energie ist zwingend geboten", fordert Jobst-Dietrich Diercks vor der Verabschiedung des GEG im Deutschen Bundestag. Unter den Hauseigentümern in den ländlichen Räumen - vielfach Nutzer von Flüssiggas (LPG) - werde eine Wärmewende zu ungleichen Bedingungen in Stadt und Land nicht auf die erforderliche Akzeptanz stoßen.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) - nicht zu verwechseln mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) - besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Die erneuerbaren Varianten sind als biogenes Flüssiggas und künftig als Dimethylether (rDME) verfügbar. Flüssiggas wird für Heiz- und Kühlzwecke, als Kraftstoff (Autogas), in Industrie und Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
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