22.04.2026 16:02 | SPD-Bundestagsfraktion | Politik
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0 Bewertung(en) Bewertung schreibenEuGH stärkt Grundrechte und Gleichberechtigung in Europa
Berlin (ots) -
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Klageverfahren entschieden, dass zentrale Regelungen des ungarischen Anti-LGBTIQ-Gesetzes gegen europäisches Recht verstoßen. Damit stellt das Gericht klar: Die Achtung von Grundrechten, Gleichberechtigung und Menschenwürde ist nicht verhandelbar und gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Seit 2021 schränkt die ungarische Gesetzgebung den Zugang zu Informationen über sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität erheblich ein und begrenzt die Sichtbarkeit queeren Lebens im öffentlichen Raum. Der EuGH hat nun festgestellt, dass diese Einschränkungen mit den grundlegenden Werten der Europäischen Union nicht vereinbar sind.
Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin:
"Das Urteil des EuGH ist eine klare Bestätigung dessen, wofür die Europäische Union steht: für Freiheit, Gleichheit und die Achtung der Menschenwürde. Grundrechte gelten für alle Menschen in Europa - unabhängig von sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität. Der EuGH setzt hier einen wichtigen Maßstab für die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union. Wir erwarten, dass das Urteil mit dem Regierungswechsel unter Magyar zügig und vollständig umgesetzt wird"
Falko Droßmann, queerpolitischer Sprecher:
"Diese Entscheidung ist ein starkes Signal für queere Menschen in ganz Europa. Sie macht deutlich: Vielfalt gehört zur europäischen Realität und muss sichtbar sein dürfen. Der Zugang zu Information, Aufklärung und gesellschaftlicher Teilhabe ist ein zentraler Bestandteil unserer gemeinsamen europäischen Werteordnung. Wir erwarten, dass das Urteil nun zügig und vollständig umgesetzt wird."
Pressekontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
- Die Pressestelle -
Telefon: 030 227 52728
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Website: www.spdfraktion.de
Original-Content von: SPD-Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Klageverfahren entschieden, dass zentrale Regelungen des ungarischen Anti-LGBTIQ-Gesetzes gegen europäisches Recht verstoßen. Damit stellt das Gericht klar: Die Achtung von Grundrechten, Gleichberechtigung und Menschenwürde ist nicht verhandelbar und gilt für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Seit 2021 schränkt die ungarische Gesetzgebung den Zugang zu Informationen über sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität erheblich ein und begrenzt die Sichtbarkeit queeren Lebens im öffentlichen Raum. Der EuGH hat nun festgestellt, dass diese Einschränkungen mit den grundlegenden Werten der Europäischen Union nicht vereinbar sind.
Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin:
"Das Urteil des EuGH ist eine klare Bestätigung dessen, wofür die Europäische Union steht: für Freiheit, Gleichheit und die Achtung der Menschenwürde. Grundrechte gelten für alle Menschen in Europa - unabhängig von sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität. Der EuGH setzt hier einen wichtigen Maßstab für die Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union. Wir erwarten, dass das Urteil mit dem Regierungswechsel unter Magyar zügig und vollständig umgesetzt wird"
Falko Droßmann, queerpolitischer Sprecher:
"Diese Entscheidung ist ein starkes Signal für queere Menschen in ganz Europa. Sie macht deutlich: Vielfalt gehört zur europäischen Realität und muss sichtbar sein dürfen. Der Zugang zu Information, Aufklärung und gesellschaftlicher Teilhabe ist ein zentraler Bestandteil unserer gemeinsamen europäischen Werteordnung. Wir erwarten, dass das Urteil nun zügig und vollständig umgesetzt wird."
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