14.02.2023 15:01 | ibw - Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e.V. | Politik
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bayme vbm vbw: Warnstreiks in Kindertagesstätten sind unverhältnismäßig - Brossardt: "Unternehmen bieten gute einvernehmliche Lösungen"
München (ots) -
Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. und die Arbeitgeberverbände der bayerischen Metall- und Elektro-Industrie bayme vbm halten die angekündigten Streiks in Kindertagesstätten (KiTa) öffentlicher Träger in Bayern für eine unnötige Eskalation der Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst. "Flächendeckende KiTa-Angebote mit verlässlichen Öffnungs- und Betreuungszeiten sind ein wichtiger Bestandteil für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eltern und vor allem berufstätige Eltern von betreuungsbedürftigen Kindern in den Tarifkonflikt mit hineinzuziehen ist unverhältnismäßig. Lösungen lassen sich ausschließlich am Verhandlungstisch finden", betont bayme vbm vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Die gesetzliche Lage ist in diesem Punkt eindeutig: Bei einem angekündigten Streik, der die Schließung der Einrichtung zur Folge hat, müssen die betroffenen Eltern rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit besorgen oder Urlaub nehmen. Die Eltern haben auch keinen Anspruch darauf, ihre Kinder mit in die Arbeit zu bringen. "In den meisten Unternehmen gibt es aber gute individuelle Lösungen. Häufig wird Urlaub gewährt", erklärt Brossardt und ergänzt: "Nur wenn die Streiks so kurzfristig angekündigt werden, dass die Eltern keine Alternative organisieren können, kann sich unter Umständen eine Freistellung ergeben."
Auch ein spezieller Homeoffice-Anspruch der Beschäftigten ergibt sich aus den KiTa-Streiks nicht. "Soweit nach den bestehenden vertraglichen oder betrieblichen Regelungen Homeoffice möglich ist, kann es aber genutzt werden", erläutert Brossardt und ergänzt: "Es kann aber nicht Sinn und Zweck von Homeoffice sein, dass Eltern damit Betreuungslücken füllen, die durch KiTa-Streiks entstehen."
Abweichend von den gesetzlichen gibt es auch tarifvertragliche Regelungen. So gilt in der bayerischen M+E Industrie zum Beispiel bei tarifgebundenen Unternehmen, dass auf Wunsch des Arbeitnehmers der Arbeitsausfall gegebenenfalls mit dem Arbeitszeitkonto verrechnet werden kann. Alternativ kann ihm die Gelegenheit zu einer zuschlagsfreien Nacharbeit innerhalb von fünf Wochen gewährt werden. "Unsere Unternehmen sind flexibel und legen viel Wert auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Streik mag sich formal gegen den Tarifpartner richten, trifft aber berufstätige Eltern und stellt diese vor große Probleme", betont Brossardt abschließend.
Pressekontakt:
Maximilian Stoib, Tel. 089-551 78-335, E-Mail: maximilian.stoib@ibw-bayern.de
Original-Content von: ibw - Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e.V., übermittelt durch news aktuell
Die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. und die Arbeitgeberverbände der bayerischen Metall- und Elektro-Industrie bayme vbm halten die angekündigten Streiks in Kindertagesstätten (KiTa) öffentlicher Träger in Bayern für eine unnötige Eskalation der Tarifauseinandersetzung im öffentlichen Dienst. "Flächendeckende KiTa-Angebote mit verlässlichen Öffnungs- und Betreuungszeiten sind ein wichtiger Bestandteil für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eltern und vor allem berufstätige Eltern von betreuungsbedürftigen Kindern in den Tarifkonflikt mit hineinzuziehen ist unverhältnismäßig. Lösungen lassen sich ausschließlich am Verhandlungstisch finden", betont bayme vbm vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Die gesetzliche Lage ist in diesem Punkt eindeutig: Bei einem angekündigten Streik, der die Schließung der Einrichtung zur Folge hat, müssen die betroffenen Eltern rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit besorgen oder Urlaub nehmen. Die Eltern haben auch keinen Anspruch darauf, ihre Kinder mit in die Arbeit zu bringen. "In den meisten Unternehmen gibt es aber gute individuelle Lösungen. Häufig wird Urlaub gewährt", erklärt Brossardt und ergänzt: "Nur wenn die Streiks so kurzfristig angekündigt werden, dass die Eltern keine Alternative organisieren können, kann sich unter Umständen eine Freistellung ergeben."
Auch ein spezieller Homeoffice-Anspruch der Beschäftigten ergibt sich aus den KiTa-Streiks nicht. "Soweit nach den bestehenden vertraglichen oder betrieblichen Regelungen Homeoffice möglich ist, kann es aber genutzt werden", erläutert Brossardt und ergänzt: "Es kann aber nicht Sinn und Zweck von Homeoffice sein, dass Eltern damit Betreuungslücken füllen, die durch KiTa-Streiks entstehen."
Abweichend von den gesetzlichen gibt es auch tarifvertragliche Regelungen. So gilt in der bayerischen M+E Industrie zum Beispiel bei tarifgebundenen Unternehmen, dass auf Wunsch des Arbeitnehmers der Arbeitsausfall gegebenenfalls mit dem Arbeitszeitkonto verrechnet werden kann. Alternativ kann ihm die Gelegenheit zu einer zuschlagsfreien Nacharbeit innerhalb von fünf Wochen gewährt werden. "Unsere Unternehmen sind flexibel und legen viel Wert auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Der Streik mag sich formal gegen den Tarifpartner richten, trifft aber berufstätige Eltern und stellt diese vor große Probleme", betont Brossardt abschließend.
Pressekontakt:
Maximilian Stoib, Tel. 089-551 78-335, E-Mail: maximilian.stoib@ibw-bayern.de
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