01.12.2023 08:03 | FairPlane | Fashion / Beauty
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FairPlane begrüßt geplante Stärkung der Fluggastrechte durch EU-Kommission!
Wien (ots) -
Mehr Transparenz und Vereinfachungen für Verbraucher, die ihr Flugticket auf einer Buchungsplattform gebucht haben.
Einige Punkte der geplanten Änderungen für Flugreisende in der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004:
- Alle Informationen über Flugzeitänderungen, Annullierungen oder Unregelmäßigkeiten erhält der Passagier direkt von der Fluglinie, auch bei der Buchung über ein Portal.
- Buchungsplattformen müssen zu diesem Zweck die Daten der Passagiere an die Fluglinie übergeben. Diese Daten dürfen nur für Informationszwecke betreffend den Reiseplan verwendet werden (DSGVO konform).
- Ticketkostenerstattung:Wenn die Rückerstattung über einen Vermittler abgewickelt wird, der das Ticket von seinem eigenen Bankkonto bezahlt hat, müssen sowohl das Luftfahrtunternehmen als auch der Vermittler sicherstellen, dass der Passagier die Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen erhält. Das Luftfahrtunternehmen muss dem Vermittler innerhalb von 7 Tagen die Kosten erstatten, der Vermittler dem Passagier innerhalb weiterer 7 Tage.
- Musterschreiben für Entschädigungen: ein von der EU bereitgestelltes Formular für Ansprüche darf von der Fluglinie nicht zur Bearbeitung abgelehnt werden.FairPlane Unternehmenssprecher Prof. Dr. Ronald Schmid zu diesen Plänen: "Wir begrüßen die geplanten Verbesserungen da sie aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung praxisrelevant sind."
FairPlane Gesamter Artikel (https://www.fairplane.de/news/eu-kommission-will-rechte-von-reisenden-staerken/)
Pressekontakt:
Alexandra Hawlicek
FairPlane Public Relations
hawlicek@fairplane.de
+436765538820
Original-Content von: FairPlane, übermittelt durch news aktuell
Mehr Transparenz und Vereinfachungen für Verbraucher, die ihr Flugticket auf einer Buchungsplattform gebucht haben.
Einige Punkte der geplanten Änderungen für Flugreisende in der Fluggastrechte-Verordnung 261/2004:
- Alle Informationen über Flugzeitänderungen, Annullierungen oder Unregelmäßigkeiten erhält der Passagier direkt von der Fluglinie, auch bei der Buchung über ein Portal.
- Buchungsplattformen müssen zu diesem Zweck die Daten der Passagiere an die Fluglinie übergeben. Diese Daten dürfen nur für Informationszwecke betreffend den Reiseplan verwendet werden (DSGVO konform).
- Ticketkostenerstattung:Wenn die Rückerstattung über einen Vermittler abgewickelt wird, der das Ticket von seinem eigenen Bankkonto bezahlt hat, müssen sowohl das Luftfahrtunternehmen als auch der Vermittler sicherstellen, dass der Passagier die Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen erhält. Das Luftfahrtunternehmen muss dem Vermittler innerhalb von 7 Tagen die Kosten erstatten, der Vermittler dem Passagier innerhalb weiterer 7 Tage.
- Musterschreiben für Entschädigungen: ein von der EU bereitgestelltes Formular für Ansprüche darf von der Fluglinie nicht zur Bearbeitung abgelehnt werden.FairPlane Unternehmenssprecher Prof. Dr. Ronald Schmid zu diesen Plänen: "Wir begrüßen die geplanten Verbesserungen da sie aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung praxisrelevant sind."
FairPlane Gesamter Artikel (https://www.fairplane.de/news/eu-kommission-will-rechte-von-reisenden-staerken/)
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Schlagwörter
Vermischtes , Wirtschaft , Luftverkehr , Freizeit , Lifestyle , Transport , Tourismus , Reise , Luftfahrt , EU , Finanzen ,
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