23.11.2021 17:19 | BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft | Bau / Immobilien
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3G am Arbeitsplatz: Neues Plakat der BG BAU
Für Arbeitsstätten gilt ab sofort die 3G-Regel: geimpft, genesen oder getestet. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/60172 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.
Berlin (ots) -
Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz treten ab dem 24. November auch Regelungen in Kraft, die die Arbeitsschutzwelt betreffen. Für Arbeitsstätten gilt ab sofort die 3G-Regel: getestet, geimpft oder genesen. Darüber muss der Arbeitgeber informieren. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) unterstützt Unternehmen und Beschäftigte seit Beginn der Pandemie mit zahlreichen Handlungshilfen zum Infektionsschutz. Neu hinzugekommen ist ein Plakat mit Hinweisen für den Zutritt zum Arbeitsplatz.
Um Beschäftigte vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, sollen Kontakte am Arbeitsplatz auf ein Mindestmaß reduziert werden. Wo kein Homeoffice möglich ist, gilt für die Zusammenarbeit ab sofort 3G. Das bedeutet: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten grundsätzlich nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Über die neuen Zugangsregeln müssen Unternehmen ihre Beschäftigten informieren und kontrollieren, ob einer der drei Nachweise vorliegt.
3G gilt auch für Beschäftigte auf dem Bau und in der Gebäudereinigung. Sie arbeiten seit Beginn der Coronapandemie unvermindert weiter - häufig dezentral und an wechselnden Einsatzorten. Um Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei ihrer Informationspflicht über die neuen Zugangsregeln zu unterstützen, stellt die BG BAU ein neues Plakat zur Verfügung. Dieses klärt kompakt und verständlich über 3G am Arbeitsplatz auf und kann ab sofort im Medien-Center der BG BAU (https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/zutritt-nur-mit-3g-din-a3-gelb/) heruntergeladen werden.
Zusätzliche aktuelle Informationen zur Coronapandemie und rund um den Infektionsschutz finden Unternehmen und Beschäftigte auf der Webseite der BG BAU (http://www.bgbau.de/corona). Hier gibt es unter anderem Handlungshilfen für die Bauwirtschaft und die Gebäudereinigung, Anleitungen für Gefährdungsbeurteilungen, Hygieneregelungen in Form von Plakaten und vieles mehr.
Weitere Informationen:
Downloadlink zum Plakat "Zutritt nur mit 3G" - gelb (https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/zutritt-nur-mit-3g-din-a3-gelb/)
Downloadlink zum Plakat "Zutritt nur mit 3G" - blau (https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/zutritt-nur-mit-3g-din-a3-hellblau/)
Downloadlink zum Plakat "Zutritt nur mit 3G" - grau (https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/zutritt-nur-mit-3g-din-a3-grau/)
Themenseite der BG BAU zum Coronavirus (https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/coronavirus/)
"Schützen Sie Ihre Beschäftigten" - Hinweise der BG BAU für Unternehmerinnen und Unternehmer (https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/coronavirus/#c17481)
FAQ-Seite des BMAS zum betrieblichen Infektionsschutz (https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-ASVO/faq-corona-asvo.html)
Hintergrund - die BG BAU
Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als 3 Millionen Versicherte in rund 567.000 Betrieben und ca. 58.000 privaten Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.
Hinweis zu den Bildrechten:
Das Pressebild kann von Ihnen für redaktionelle Zwecke einmalig und im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die BG BAU verwendet werden. Bitte beachten Sie, dass das Bild ausschließlich in der von der BG BAU gelieferten Form verwendet werden darf und eine Veränderung sowie eine urheberrechtliche Bearbeitung nicht gestattet sind. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist ausgeschlossen. Sehen Sie hierzu auch die Hinweise zu Logo- und Bildanfragen (https://www.bgbau.de/die-bg-bau/presse/hinweise-zu-logo-und-bildanfragen/) der BG BAU.
Pressekontakt:
Susanne Diehr
Telefon: 030 85781-690
E-Mail: presse@bgbau.de
BG BAU - Pressestelle
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin
Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell
Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz treten ab dem 24. November auch Regelungen in Kraft, die die Arbeitsschutzwelt betreffen. Für Arbeitsstätten gilt ab sofort die 3G-Regel: getestet, geimpft oder genesen. Darüber muss der Arbeitgeber informieren. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) unterstützt Unternehmen und Beschäftigte seit Beginn der Pandemie mit zahlreichen Handlungshilfen zum Infektionsschutz. Neu hinzugekommen ist ein Plakat mit Hinweisen für den Zutritt zum Arbeitsplatz.
Um Beschäftigte vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, sollen Kontakte am Arbeitsplatz auf ein Mindestmaß reduziert werden. Wo kein Homeoffice möglich ist, gilt für die Zusammenarbeit ab sofort 3G. Das bedeutet: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten grundsätzlich nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Über die neuen Zugangsregeln müssen Unternehmen ihre Beschäftigten informieren und kontrollieren, ob einer der drei Nachweise vorliegt.
3G gilt auch für Beschäftigte auf dem Bau und in der Gebäudereinigung. Sie arbeiten seit Beginn der Coronapandemie unvermindert weiter - häufig dezentral und an wechselnden Einsatzorten. Um Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei ihrer Informationspflicht über die neuen Zugangsregeln zu unterstützen, stellt die BG BAU ein neues Plakat zur Verfügung. Dieses klärt kompakt und verständlich über 3G am Arbeitsplatz auf und kann ab sofort im Medien-Center der BG BAU (https://www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/zutritt-nur-mit-3g-din-a3-gelb/) heruntergeladen werden.
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