21.09.2018 14:49 | ADAC | Auto / Verkehr
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Stellungnahme ADAC e.V. zu Behauptungen der Kanzlei "Buse Heberer Fromm"
München (ots) - Die heutige Veröffentlichung des Herrn Fissenewert der
Anwaltskanzlei "Buse Heberer Fromm" auf presseportal.de über vermeintliche
Compliance-Verstöße des ADAC e.V. arbeitet mit falschen Tatsachenbehauptungen,
die wider besseres Wissen die Integrität des gesamten ADAC in Frage zu stellen
versucht. Richtig ist, dass die Ausschreibung eines Vertragsanwalts in Berlin
nach ordnungsgemäßen Kriterien erfolgt ist.
Der gesamte Vergabeprozess des ADAC Regionalclub Berlin-Brandenburg e.V. in
dieser Angelegenheit ist von der unabhängigen Compliance-Einheit des ADAC
untersucht worden. Dabei wurde kein Regelverstoß festgestellt, die Bestellung
des Vertragsanwalts erfolgte rechtmäßig. Mit Herrn Gülpen ist ein kompetenter
Vertragsanwalt bestellt worden, der bereits seit 2014 an anderer Stelle als ADAC
Vertragsanwalt arbeitet.
Herr Fissenewert verschweigt in seiner Veröffentlichung unter anderem, dass er
Geschäftsführer einer Kanzlei ist, die selbst in den beschriebenen
Vergabeprozess als Bewerber involviert war, bei der Entscheidung des Vorstand
der ADAC Berlin-Brandenburg e.V. aber nicht berücksichtigt wurde. Darüber hinaus
verschweigt Herr Fissenewert, dass er über die durchgeführte
Compliance-Untersuchung und deren Ergebnis ebenfalls informiert war.
Der ADAC hat im Zuge der Neuaufstellung sein gesamtes Ausschreibe- und
Vergabeverfahren von Grund auf neu geordnet und auf nachvollziehbare
Compliance-Kriterien gestellt, die auch im vorliegenden Fall eingehalten worden
sind.
Gegen Herrn Fissenewert behält sich der ADAC e.V. rechtliche Schritte vor.
Pressekontakt:
ADAC Newsroom
T +49 89 76 76 54 95
aktuell@adac.de
Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell
Anwaltskanzlei "Buse Heberer Fromm" auf presseportal.de über vermeintliche
Compliance-Verstöße des ADAC e.V. arbeitet mit falschen Tatsachenbehauptungen,
die wider besseres Wissen die Integrität des gesamten ADAC in Frage zu stellen
versucht. Richtig ist, dass die Ausschreibung eines Vertragsanwalts in Berlin
nach ordnungsgemäßen Kriterien erfolgt ist.
Der gesamte Vergabeprozess des ADAC Regionalclub Berlin-Brandenburg e.V. in
dieser Angelegenheit ist von der unabhängigen Compliance-Einheit des ADAC
untersucht worden. Dabei wurde kein Regelverstoß festgestellt, die Bestellung
des Vertragsanwalts erfolgte rechtmäßig. Mit Herrn Gülpen ist ein kompetenter
Vertragsanwalt bestellt worden, der bereits seit 2014 an anderer Stelle als ADAC
Vertragsanwalt arbeitet.
Herr Fissenewert verschweigt in seiner Veröffentlichung unter anderem, dass er
Geschäftsführer einer Kanzlei ist, die selbst in den beschriebenen
Vergabeprozess als Bewerber involviert war, bei der Entscheidung des Vorstand
der ADAC Berlin-Brandenburg e.V. aber nicht berücksichtigt wurde. Darüber hinaus
verschweigt Herr Fissenewert, dass er über die durchgeführte
Compliance-Untersuchung und deren Ergebnis ebenfalls informiert war.
Der ADAC hat im Zuge der Neuaufstellung sein gesamtes Ausschreibe- und
Vergabeverfahren von Grund auf neu geordnet und auf nachvollziehbare
Compliance-Kriterien gestellt, die auch im vorliegenden Fall eingehalten worden
sind.
Gegen Herrn Fissenewert behält sich der ADAC e.V. rechtliche Schritte vor.
Pressekontakt:
ADAC Newsroom
T +49 89 76 76 54 95
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Schlagwörter
Wirtschaftsrecht , Compliance , Stellungnahme , Auto , Auto / Verkehr , Peter Fissenewert , Wirtschaft , München ,
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