14.08.2019 13:15 | Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Auto / Verkehr
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Porsche Dieselskandal - Sensationsurteil: Gericht verurteilt Händler bei nicht zurückgerufenem Cayenne mit Euro 5, Thermofenster illegal
Lahr (ots) - In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Landgericht
Koblenz, 12 O 119/18 hat das Gericht mit Urteil vom 10.07.2019 einen
Händler zur Rücknahme eines Porsche Cayenne mit der Euro 5-Norm
verurteilt. Das sensationelle an diesem Urteil ist, dass es für das
Fahrzeug mit der Euro 5 Norm keinen offiziellen Rückruf durch das
Kraftfahrtbundesamt gab. Porsche bestreitet vehement, dass in diesen
Fahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung verbaut sei. Die
Rückrufe würden nur für Euro 6 Fahrzeuge gelten. Diese Auffassung ist
nach dem Urteil des Landgerichts Koblenz nicht mehr haltbar.
Der Kläger behauptete in dem Verfahren, das in dem Fahrzeug eine
Abschalteinrichtung in der Form eines Thermofensters verbaut ist.
Dies bedeutet, dass die Abgasreinigung in bestimmten
Temperaturbereichen eingeschränkt oder ausgeschaltet wird. Dies
gestanden der Händler und die Porsche AG in dem Verfahren zu, teilten
aber mit, dass diese Abschalteinrichtung nicht illegal sei. Vielmehr
sei sie zum Schutz des Motors zwingend notwendig. Außerdem ließ
Porsche vortragen, dass auch das Kraftfahrtbundesamt die
Abschalteinrichtung für zulässig erachte und es deshalb keinen
Bescheid über den Rückruf Euro 5 Cayenne gebe. Dieser Ansicht
erteilte das Landgericht Koblenz zu Recht eine Absage. Bei dem
Thermofenster handelt es sich um eine Abschalteinrichtung. Eine
solche ist nur in engen Grenzen nach dem europäischen Recht zulässig.
Porsche berief sich in dem Verfahren darauf, dass damit Motor
geschützt werden müsse. Entgegen der Ansicht der Porsche AG ist diese
Abschalteinrichtung bei dem Cayenne Euro 5 nicht notwendig zum Schutz
des Motors. Weder der Händler noch die Porsche AG haben hinreichend
dazu vorgetragen, dass der Motor genau durch diese Maßnahme zwingend
geschützt werden muss. Porsche kann nicht erklären, warum nicht
andere Maßnahmen ausreichend sind. So hatte auch bereits in
verschiedenen Daimler Fällen das Landgericht Stuttgart entschieden.
Auch dort war ein Thermofenster verbaut. Das Oberlandesgericht
Stuttgart hatte der Daimler AG insoweit eine Darlegungslast
auferlegt.
Damit steht fest, dass in dem streitgegenständlichen Fahrzeug eine
illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Es liegt ein Sachmangel
vor. Der Kläger kann damit die Rückabwicklung des Kaufvertrages
verlangen. Er muss sich lediglich eine Nutzungsentschädigung für die
gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll,
der das Verfahren federführend führt, teilt mit: "Damit können
Geschädigte im Abgasskandal nicht nur dann Ansprüche geltend machen,
wenn das Kraftfahrtbundesamt einen Rückruf angeordnet hat. Es zeigt
sich, dass viele Hersteller eine Abschalteinrichtung in der Form
eines Thermofensters verbaut haben. Da dies nur ausnahmsweise
zulässig ist, stehen den Geschädigten bei einer Unzulässigkeit
Schadensersatzansprüche zu."
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
11.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte
bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten
JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Rechtsanwälte Dr. Stoll & Sauer
führen in einer Spezialgesellschaft die erste
Musterfeststellungsklage gegen die Volkwagen AG für den
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0163/6707425
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.dieselskandal-anwalt.de/
https://www.vw-schaden.de/
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Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren vor dem Landgericht
Koblenz, 12 O 119/18 hat das Gericht mit Urteil vom 10.07.2019 einen
Händler zur Rücknahme eines Porsche Cayenne mit der Euro 5-Norm
verurteilt. Das sensationelle an diesem Urteil ist, dass es für das
Fahrzeug mit der Euro 5 Norm keinen offiziellen Rückruf durch das
Kraftfahrtbundesamt gab. Porsche bestreitet vehement, dass in diesen
Fahrzeugen eine illegale Abschalteinrichtung verbaut sei. Die
Rückrufe würden nur für Euro 6 Fahrzeuge gelten. Diese Auffassung ist
nach dem Urteil des Landgerichts Koblenz nicht mehr haltbar.
Der Kläger behauptete in dem Verfahren, das in dem Fahrzeug eine
Abschalteinrichtung in der Form eines Thermofensters verbaut ist.
Dies bedeutet, dass die Abgasreinigung in bestimmten
Temperaturbereichen eingeschränkt oder ausgeschaltet wird. Dies
gestanden der Händler und die Porsche AG in dem Verfahren zu, teilten
aber mit, dass diese Abschalteinrichtung nicht illegal sei. Vielmehr
sei sie zum Schutz des Motors zwingend notwendig. Außerdem ließ
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solche ist nur in engen Grenzen nach dem europäischen Recht zulässig.
Porsche berief sich in dem Verfahren darauf, dass damit Motor
geschützt werden müsse. Entgegen der Ansicht der Porsche AG ist diese
Abschalteinrichtung bei dem Cayenne Euro 5 nicht notwendig zum Schutz
des Motors. Weder der Händler noch die Porsche AG haben hinreichend
dazu vorgetragen, dass der Motor genau durch diese Maßnahme zwingend
geschützt werden muss. Porsche kann nicht erklären, warum nicht
andere Maßnahmen ausreichend sind. So hatte auch bereits in
verschiedenen Daimler Fällen das Landgericht Stuttgart entschieden.
Auch dort war ein Thermofenster verbaut. Das Oberlandesgericht
Stuttgart hatte der Daimler AG insoweit eine Darlegungslast
auferlegt.
Damit steht fest, dass in dem streitgegenständlichen Fahrzeug eine
illegale Abschalteinrichtung verbaut ist. Es liegt ein Sachmangel
vor. Der Kläger kann damit die Rückabwicklung des Kaufvertrages
verlangen. Er muss sich lediglich eine Nutzungsentschädigung für die
gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll,
der das Verfahren federführend führt, teilt mit: "Damit können
Geschädigte im Abgasskandal nicht nur dann Ansprüche geltend machen,
wenn das Kraftfahrtbundesamt einen Rückruf angeordnet hat. Es zeigt
sich, dass viele Hersteller eine Abschalteinrichtung in der Form
eines Thermofensters verbaut haben. Da dies nur ausnahmsweise
zulässig ist, stehen den Geschädigten bei einer Unzulässigkeit
Schadensersatzansprüche zu."
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handelt es sich mit 5 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht um
eine der führenden Kanzleien im VW Abgasskandal und im Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Kanzlei führt mehr als 200 Gerichtsverfahren
gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten.
Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5.000
Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als
11.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte
bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten
JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik
Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche
Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich
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