27.02.2020 17:16 | VON RUEDEN | Auto / Verkehr
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Abgasskandal: Gerichte müssen Vortrag von Verbrauchern anhören, Klage auch ohne KBA-Rückruf möglich
Karlsruhe (ots) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Verfahren gegen
die Daimler AG erstmals mit der Frage auseinandergesetzt, welchen tatsächlichen
Vortrag ein Verbraucher im Hinblick auf die Verwendung eines Thermofensters
erbringen muss. Es sind keine hohen Anforderungen.
Der Kläger hatte behauptet, in seinem Fahrzeug sei eine unzulässige
Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verbaut. Zum Beweis hierfür bot
er die gerichtliche Einholung eines Sachverständigengutachtens an. Diesem
Beweisangebot gingen weder das erstinstanzliche Gericht noch das
Berufungsgericht nach. Sie erklärten, der Kläger würde ohne jede weitere Angabe
Behauptungen ins Blaue hinein aufstellen und wolle durch die Einholung eines
Sachverständigengutachtens lediglich weitere Einzelheiten in Erfahrung bringen.
Ein derartiger Ausforschungsbeweis sei unzulässig.
Diese Bewertung kassierte nun der Bundesgerichtshof. "Die Angabe näherer
Einzelheiten ist nicht erforderlich, soweit diese für die Rechtsfolgen nicht von
Bedeutung sind", führen die Karlsruher Richter aus. Das Gericht müsse lediglich
in die Lage versetzt werden, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens der Partei
zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend
gemachten Rechts vorliegen. Die Vorinstanzen hätten zu strenge Maßstäbe
angelegt, kritisieren die Karlsruher Richter. Der Bundesgerichtshof legte zudem
fest, dass ein Rückruf des Kraftfahrt Bundesamtes nicht notwendig sei, um von
einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Fahrzeug auszugehen.
Der Berliner Rechtsanwalt und Verbraucherschützer der Kanzlei VON RUEDEN,
Johannes von Rüden, sieht die Entscheidung als "Trendwende in der
Rechtsprechung. Die Gerichte haben bisher oft dargestellt, dass der von uns
Verbraucherschützern dargestellte Sachverhalt zu knapp sei", erklärte von Rüden.
"Da Verbrauchern regelmäßig der Einblick in die Motorsteuerung fehlt, müssen sie
sich auf das stützen dürfen, was öffentlich bekannt ist. Es läge an Daimler, die
Vorwürfe zu entkräften, was bisher noch nicht geschehen ist", so von Rüden.
Zugleich lobt er den Bundesgerichtshof, der im Abgasskandal eine eindeutig
verbraucherschützende Rolle eingenommen hat. "Rechtsschutzversicherungen werden
sich nun auch nicht mehr darauf berufen können, dass für das Vorliegen illegaler
Abschalteinrichtungen zu wenige Anhaltspunkte vorliegen. Auf Daimler dürfte eine
Klagewelle zurollen", sagte er abschließend.
Pressekontakt:
VON RUEDEN - Partnerschaft von Rechtsanwälten
Johannes von Rüden
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
030 / 200 590 770
info@rueden.de
www.rueden.de
www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/140928/4532820
OTS: VON RUEDEN
Original-Content von: VON RUEDEN, übermittelt durch news aktuell
die Daimler AG erstmals mit der Frage auseinandergesetzt, welchen tatsächlichen
Vortrag ein Verbraucher im Hinblick auf die Verwendung eines Thermofensters
erbringen muss. Es sind keine hohen Anforderungen.
Der Kläger hatte behauptet, in seinem Fahrzeug sei eine unzulässige
Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verbaut. Zum Beweis hierfür bot
er die gerichtliche Einholung eines Sachverständigengutachtens an. Diesem
Beweisangebot gingen weder das erstinstanzliche Gericht noch das
Berufungsgericht nach. Sie erklärten, der Kläger würde ohne jede weitere Angabe
Behauptungen ins Blaue hinein aufstellen und wolle durch die Einholung eines
Sachverständigengutachtens lediglich weitere Einzelheiten in Erfahrung bringen.
Ein derartiger Ausforschungsbeweis sei unzulässig.
Diese Bewertung kassierte nun der Bundesgerichtshof. "Die Angabe näherer
Einzelheiten ist nicht erforderlich, soweit diese für die Rechtsfolgen nicht von
Bedeutung sind", führen die Karlsruher Richter aus. Das Gericht müsse lediglich
in die Lage versetzt werden, aufgrund des tatsächlichen Vorbringens der Partei
zu entscheiden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bestehen des geltend
gemachten Rechts vorliegen. Die Vorinstanzen hätten zu strenge Maßstäbe
angelegt, kritisieren die Karlsruher Richter. Der Bundesgerichtshof legte zudem
fest, dass ein Rückruf des Kraftfahrt Bundesamtes nicht notwendig sei, um von
einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Fahrzeug auszugehen.
Der Berliner Rechtsanwalt und Verbraucherschützer der Kanzlei VON RUEDEN,
Johannes von Rüden, sieht die Entscheidung als "Trendwende in der
Rechtsprechung. Die Gerichte haben bisher oft dargestellt, dass der von uns
Verbraucherschützern dargestellte Sachverhalt zu knapp sei", erklärte von Rüden.
"Da Verbrauchern regelmäßig der Einblick in die Motorsteuerung fehlt, müssen sie
sich auf das stützen dürfen, was öffentlich bekannt ist. Es läge an Daimler, die
Vorwürfe zu entkräften, was bisher noch nicht geschehen ist", so von Rüden.
Zugleich lobt er den Bundesgerichtshof, der im Abgasskandal eine eindeutig
verbraucherschützende Rolle eingenommen hat. "Rechtsschutzversicherungen werden
sich nun auch nicht mehr darauf berufen können, dass für das Vorliegen illegaler
Abschalteinrichtungen zu wenige Anhaltspunkte vorliegen. Auf Daimler dürfte eine
Klagewelle zurollen", sagte er abschließend.
Pressekontakt:
VON RUEDEN - Partnerschaft von Rechtsanwälten
Johannes von Rüden
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
030 / 200 590 770
info@rueden.de
www.rueden.de
www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/140928/4532820
OTS: VON RUEDEN
Original-Content von: VON RUEDEN, übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Das könnte Sie auch interessieren
WAZ:IG Metall fordert Job- und Standortgarantie bei Thyssenkrupp Steel - "Wir geben HKM nicht auf"
Essen (ots) - Angesichts des Einstiegs des tschechischen Investors Daniel Kretinsky bei Deutschlands größtem Stahlkonzern Thyssenkrupp fordert die IG Metall Arbeitsplatz- und Standortgarantien. "Her...Artikel lesen50 Jahre medizini / Ernie & Bert und das Krümelmonster gratulieren!
Baierbrunn (ots) - Anmoderation: Erwachsene kennen es aus ihrer Kindheit und inzwischen von den eigenen Kindern und Enkeln: Das Kinderpostermagazin medizini, das es in der Apotheke gibt, lässt seit ...Artikel lesenMonport stellt hochmoderne Faserlaser-Markierungsmaschinen vor: GA-Faser vs. GP-Faser
Berlin (ots/PRNewswire) - Monport, ein Pionier in der Lasermarkierungstechnologie, freut sich, die Einführung zweier bahnbrechender Faserlaser (https://www.monportlaser.de/collections/faserlaser-gra...Artikel lesen3. Liga live bei MagentaSport: letzte Chance für den MSV am Freitag vs Absteiger Lübeck / Löwen lassen sich in Haching vorführen, Ulm baut mit Flunker-Tor die Spitze aus, RWE will wirklich aufsteigen
München (ots) - Ulm bleibt die Nummer 1 der Liga, auch wenn ein "Flunker-Tor" in Freiburg den Ausbau der Tabellenführung auf nunmehr 6 Punkte auf den Zweiten Regensburg und 7 Punkte auf den Dritten ...Artikel lesenFDP-Parteitag: Richtige Botschaft / Kommentar von Tobias Peter
Freiburg (ots) - It's the economy, Olaf! Herr Bundeskanzler, die Regierung muss dringend etwas für mehr Wirtschaftswachstum in diesem Land tun! Das ist die Botschaft, die vom FDP-Parteitag ausgeht. ...Artikel lesenMeistgelesen
- Der goldene Hase in München (FOTO)
- Das Erste: "Verliebt in Kroatien" (FOTO)
- PwC: Authentifizierung per Fingerabdruck ist im Mobile Banking eine Generationenfrage
- DER BESTE EXPORT SEIT LEGO! / Standing Ovations für den LADYDOC aus Dänemark / Sensation beim 14. Internationalen Speaker Slam
- Masters of Dance: Perfekte Harmonie (FOTO)
Meist kommentiert
- Quietschgelber Bienenfutter Automat in Fischbachtal
- Stoppt die Überfischung in der Ostsee: Deutsche Umwelthilfe und Our Fish fordern konsequente Umsetzung der wissenschaftlichen Empfehlungen für 2022
- Der Hund ist, was er isst
- Initiative "Justiz und Medien - konsequent gegen Hass" zieht erste Bilanz / Demokratie und Meinungsfreiheit schützen / Hass und Hetze konsequent verfolgen (FOTO)