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Pressemitteilungen Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Willkommen im Newsroom von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Es wurden bisher 118 Mitteilung(en) veröffentlicht.

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 Mitteilungen von Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

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01. April 2024 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Panorama

Ping Pong / Nachbarn konnten Tischtennisplatte nicht verhindern

Nachbarn konnten Tischtennisplatte nicht verhindern / Auf einem Spielplatz, den eine Gemeinde betrieb, wurde eine Tischtennisplatte aufgestellt. Das gefiel einer Anwohnerin gar nicht. Sie forderte entweder eine Entfernung der Platte oder eine zeitliche Einschränkung des Spielbetriebes, um nicht länger erheblichen Lärmbelästigungen ausgesetzt zu sein. Unter anderem werde das Sportgerät auch von älteren Jugendlichen und Erwachsenen benutzt - also nicht nur von Kindern, für die es eigentlich gedacht sei. Die Justiz ging hier nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS trotzdem nicht von einer relevanten Störung aus. Von einem Spielplatz gehe nun mal eine bestimmte Geräuschkulisse aus, die als sozialadäquat hingenommen werden müsse. 
(Verwaltungsgericht Trier, Aktenzeichen 9 K 1721/23) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Auf einem Spielplatz, den eine Gemeinde betrieb, wurde eine Tischtennisplatte aufgestellt. Das gefiel einer Anwohnerin gar nicht. Sie forderte entweder eine Entfernung der Platte oder eine zeitliche Einschränkung des Spielbetriebes, um nicht länger erheblichen Lärmbelästigungen ausg...
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01. April 2024 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau / Immobilien

Regeln der Technik / Bauunternehmen müssen sich strikt daran halten

Bauunternehmen müssen sich strikt daran halten

Eigentlich versteht es sich von selbst, aber die Rechtsprechung betont es in ihren Urteilen immer wieder: Bauunternehmen sind gehalten, sich strikt an die Regeln der Technik zu halten. Tun sie das nicht, handelt es sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS um einen Mangel, für den die Firma haftbar ist. 
(Landgericht Köln, Aktenzeichen 18 O 25/20)


Der Fall:	In einem neu errichteten Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten war laut Bau- und Ausstattungsbeschreibung ,,ein Belag aus HolzkunststoffverbunddielenBerlin (ots) - Eigentlich versteht es sich von selbst, aber die Rechtsprechung betont es in ihren Urteilen immer wieder: Bauunternehmen sind gehalten, sich strikt an die Regeln der Technik zu halten. Tun sie das nicht, handelt es sich nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS um ...
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01. April 2024 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau / Immobilien

Zwischengelagerte Küche / Bauträger muss bei Verzögerungen dafür aufkommen

Bauträger muss bei Verzögerungen dafür aufkommen

Ein Bauträger ist verpflichtet, eine Wohnung zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit zu übergeben. Hält er sich nicht daran, dann können nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Schadenersatzansprüche entstehen, die sogar die Zwischenlagerung einer Küche umfassen. 
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 21 U 9/22)


Der Fall:	Ein Wohnungskäufer hatte im Vertrauen auf den fristgerechten Bezug seiner Eigentumswohnung eine Einbauküche mit zahlreichen Geräten, Ober- und Unterschränken sowie einer Kochinsel bestellt, die er dann wegen Bauverzögerungen nicht einbauen lassen konnte. Er musste sie aber seinerseits dem Händler abnehmen und für die Zwischenlagerung monatliche Kosten aufwenden. Diesen Betrag forderte er als Schadenersatz - unabhängig davon, dass er ohnehin auf einer Rückabwicklung des Kaufvertrages bestand.

Das Urteil: "Der Verzug der Beklagten mit der Herstellung der Wohnung war kausal für die Einlagerung der Küche", beschieden die Richter. Wäre die Wohnung rechtzeitig fertiggestellt gewesen, so wäre eine Einlagerung nicht erforderlich gewesen. Dass die Kläger eine Küche für die von der Beklagten zu erstellende Wohnung gekauft hätten, ergebe sich aus der Rechnung der Firma. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Ein Bauträger ist verpflichtet, eine Wohnung zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit zu übergeben. Hält er sich nicht daran, dann können nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS Schadenersatzansprüche entstehen, die sogar die Zwischenlagerung eine...
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15. Januar 2024 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau / Immobilien

Unter der Gürtellinie / Wenn Beleidigungen unter Mietern und Eigentümern vor Gericht landen

Wenn Beleidigungen unter Mietern und Eigentümern vor Gericht landen

Zum Glück verläuft der Alltag unter den Bewohnern von Mietshäusern und Mitgliedern von Eigentümergemeinschaften in der Regel friedlich. Beleidigungen zählen zu den absoluten Ausnahmeerscheinungen. Aber sie kommen natürlich vor. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt einige Urteile deutscher Gerichte vor, die sich damit befassen mussten. Meistens geht es darum, was man - gerade noch oder eben nicht mehr - zu seinen Mitmenschen sagen darf. Die Entscheidungen fallen höchst unterschiedlich aus, weil es oft auch auf die konkreten Rahmenbedingungen ankommt. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Zum Glück verläuft der Alltag unter den Bewohnern von Mietshäusern und Mitgliedern von Eigentümergemeinschaften in der Regel friedlich. Beleidigungen zählen zu den absoluten Ausnahmeerscheinungen. Aber sie kommen natürlich vor. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt einige ...
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16. November 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau / Immobilien

"Ampel" muss Wohneigentumspolitik voranbringen / Bauspartag der deutschen Bausparkassen

Verbandsgebäude / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - "Die Ampel muss dringend gegensteuern, sonst können sich nur noch Besserverdienende Wohneigentum leisten." Dies ist eine von drei zentralen Forderungen, die die Vorsitzenden der beiden deutschen Bausparkassenverbände, Bernd Hertweck und Jörg Münning, der Bundesregierung auf dem Baus...
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13. November 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau / Immobilien

Kinder im Haus / Urteile deutscher Gerichte zum Thema Immobilien und Nachwuchs

Urteile deutscher Gerichte zum Thema Immobilien und Nachwuchs

Kinder sind die Zukunft, das ist unumstritten. Aber im Alltag gibt es dann doch immer wieder Streit, wann und in welchem Umfang Störungen durch sie hingenommen werden müssen. Solche Urteile und auch andere Fälle, die mit Kindern und Immobilien zu tun haben, hat der Infodienst Recht und Steuern der LBS für seine Extraausgabe gesammelt. Die Tendenz der Rechtsprechung ist eindeutig: Dem Nachwuchs ist Raum zu geben, so lange sich die Belästigungen nicht jedes übliche Maß übersteigen. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Kinder sind die Zukunft, das ist unumstritten. Aber im Alltag gibt es dann doch immer wieder Streit, wann und in welchem Umfang Störungen durch sie hingenommen werden müssen. Solche Urteile und auch andere Fälle, die mit Kindern und Immobilien zu tun haben, hat der Infodienst Recht ...
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02. Oktober 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau / Immobilien

Schwamm nicht verschweigen / Trotz erfolgter Beseitigung muss er beim Verkauf erwähnt werden

Trotz erfolgter Beseitigung muss er beim Verkauf erwähnt werden

Nicht nur ein akuter, sondern auch ein beseitigter Befall einer Immobilie mit echtem Hausschwamm stellt einen Sachmangel dar. Wer ihn beim Verkauf des Objekts nicht erwähnt, muss nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS mit Regressforderungen rechnen. 
(Oberlandesgericht Rostock, Aktenzeichen 3 U 33/21)


Der Fall:	Ein Hausbesitzer war in den Verkaufs- und Vertragsverhandlungen mit keinem Wort darauf eingegangen, dass einige Jahre zuvor ein Hausschwamm entdeckt und anschließend fachmännisch beseitigt worden war. Er vertrat die Meinung, das sei auch gar nicht nötig gewesen, da dieser Mangel schließlich nicht mehr existiere. Das sah der Käufer anders. Eine solch schwerwiegende Schädigung der Gebäudesubstanz müsse selbst dann erwähnt werden, wenn es nichts mehr davon zu sehen gebe und die Ursache mit größter Wahrscheinlichkeit beseitigt worden sei.

Das Urteil:	Ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts kam ebenfalls zu dem Ergebnis, hier habe eine Informationspflicht von Seiten des Verkäufers bestanden. Nach Treu und Glauben und unter dem Gesichtspunkt redlicher Aufklärung habe der Vertragspartner erwarten dürfen, dies zu erfahren. Wer trotzdem schweige, der mache sich einer arglistigen Täuschung schuldig. Dem Käufer wurden 18.000 Euro Schadenersatz zugesprochen. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Nicht nur ein akuter, sondern auch ein beseitigter Befall einer Immobilie mit echtem Hausschwamm stellt einen Sachmangel dar. Wer ihn beim Verkauf des Objekts nicht erwähnt, muss nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS mit Regressforderungen rechnen. (Oberlandesge...
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02. Oktober 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau / Immobilien

Einzelner kann nicht klagen / Es ging um Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung in der WEG

Es ging um Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung in der WEG

Es kommt immer wieder vor, dass sich ein einzelner Eigentümer innerhalb einer Gemeinschaft an der vermeintlich zweckwidrigen Nutzung einer Nachbarswohnung stört. Doch seit der WEG-Reform kann nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in solchen Fällen nur noch die Gemeinschaft klagen. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 86/21)


Der Fall:	Eine Eigentümerin hatte Großes vor. Sie wollte von ihrer Erdgeschosswohnung aus einen Durchbruch in Richtung Keller vornehmen lassen und dort dann ein Gästezimmer einrichten. Ein Miteigentümer ging gerichtlich dagegen vor und forderte Unterlassung. Doch durch zwei Instanzen wurde die Klage abgewiesen - mit der Begründung, der Kläger könne diesen Anspruch gar nicht geltend machen. Das letzte Wort hatte im Revisionsverfahren der Bundesgerichtshof.

Das Urteil:	Die höchste Gerichtsinstanz schloss sich der vorausgegangenen Rechtsmeinung von Amts- und Landgericht an. Nur die Eigentümergemeinschaft könne einen Unterlassungsanspruch gegenüber einem bestimmten Mitglied durchsetzen. Erst dann, wenn die Gemeinschaft einen solchen Schritt verweigere, sei es unter bestimmten Umständen für den Einzelnen möglich, ein Einschreiten zu erzwingen. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Es kommt immer wieder vor, dass sich ein einzelner Eigentümer innerhalb einer Gemeinschaft an der vermeintlich zweckwidrigen Nutzung einer Nachbarswohnung stört. Doch seit der WEG-Reform kann nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS in solchen Fällen nur noch die ...
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02. Oktober 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Panorama

Datenschutz contra Steuerpflicht / Finanzamt darf Unterlagen zu Mietverträgen anfordern

Finanzamt darf Unterlagen zu Mietverträgen anfordern

Es kann den Finanzbehörden nicht verwehrt werden, vom Steuerpflichtigen zur Prüfung diverse Unterlagen wie Mietverträge und dazugehörige Änderungsschreiben anzufordern. Dagegen spricht nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht. 
(Finanzgericht Nürnberg, Aktenzeichen 3 K 596/22)


Der Fall:	Anlässlich der Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung forderte der zuständige Finanzbeamte die Zusendung konkreter Unterlagen, die die Einkünfte aus einer Vermietung betrafen. Der Betroffene legte zu diesem Zweck aber lediglich Auflistungen von Zahlungen mit geschwärzten Namen vor. Er berief sich bei seinem Vorgehen auf den Datenschutz, der auch gegenüber den Finanzbehörden gelte. Deswegen könne er keine Kopien von Mietverträgen mit Klarnamen übergeben. Das Amt ließ sich damit nicht abspeisen.

Das Urteil:	Ein Steuerpflichtiger ist dem Gesetz nach gegenüber dem Fiskus zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhaltes verpflichtet. Er muss die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen. Das Finanzamt kann nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmen, welche Beweismittel erforderlich sind. Dazu gehörten die Namen der Mieter und die Übergabe der Mietverträge, entschied das Gericht. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Es kann den Finanzbehörden nicht verwehrt werden, vom Steuerpflichtigen zur Prüfung diverse Unterlagen wie Mietverträge und dazugehörige Änderungsschreiben anzufordern. Dagegen spricht nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGV...
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28. September 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau / Immobilien

Wohnungsbaugipfel: Hoffnungsschimmer für Selbstnutzer / LBS-Verbandsdirektor: Geplante Maßnahmen zur Erleichterung der Wohneigentumsbildung setzen die richtigen Signale

LBS: Wohnungsbaugipfel - Hoffnungsschimmer für Selbstnutzer / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - - Bauland und Grunderwerbsteuer zu stiefmütterlich behandelt. "Der Baugipfel hat einen Hoffnungsschimmer gebracht." Der Verbandsdirektor der Landesbausparkassen (LBS), Axel Guthmann, sieht es positiv, dass die Ampelregierung der hohen Bedeutung des selbst genutzten Wohneigentums fü...
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20. September 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Finanzen

LBS-Gruppe wählt Jörg Münning erneut zu ihrem Vorsitzenden / Stefan Siebert und Jens Riemer zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt - "Wohneigentum als private Altersvorsorge stärken"

Jörg Münning / Vorsitzender der LBS-Bausparkassenkonferenz und Vorsitzender des Vorstands der LBS Landesbausparkasse NordWest / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Jörg Münning (62), Vorstandsvorsitzender der LBS Landesbausparkasse NordWest, ist zum dritten Mal als Vorsitzender der LBS-Bausparkassenkonferenz gewählt worden. Als oberster Repräsentant vertritt er die Gruppe der fünf Landesbausparkassen nach außen. In dieser Funktion ist er zugle...
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31. Juli 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau / Immobilien

Pflege im eigenen Heim / Steuerliche Anerkennung auch ohne Diplom

Steuerliche Anerkennung auch ohne Diplom

Für viele Wohnungs- und Hausbesitzer ist es wichtig, auf Pflegedienste zurückzugreifen, um auch bei zunehmender Gebrechlichkeit in ihrer eigenen Immobilie bleiben zu können. Die Fachgerichtsbarkeit entschied nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass auch bei nicht ausgebildetem Pflegepersonal eine Abzugsfähigkeit der Ausgaben als außergewöhnliche Belastung möglich ist. 
(Finanzgericht Baden-Württemberg, Aktenzeichen 5 K 2714/15)


Der Fall:	Eine pflegebedürftige Person hatte zu ihrer Betreuung Arbeitskräfte aus Polen engagiert, die allerdings nicht über die in Deutschland erforderlichen Pflegezertifikate verfügten. Das zuständige Finanzamt lehnte eine Anerkennung über den Höchstbetrag von 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen hinaus ab. Die Betroffene klagte dagegen.

Das Urteil: Das Finanzgericht sah die Angelegenheit großzügiger. Die Kosten für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung der Betroffenen seien als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar. Das waren rund 20.000 Euro, von denen noch das Pflegegeld in Höhe von gut 5.000 Euro abgezogen werden musste. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Für viele Wohnungs- und Hausbesitzer ist es wichtig, auf Pflegedienste zurückzugreifen, um auch bei zunehmender Gebrechlichkeit in ihrer eigenen Immobilie bleiben zu können. Die Fachgerichtsbarkeit entschied nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass auch bei nic...
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31. Juli 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau / Immobilien

Ein riesiges Kreuz / Nachbarn mussten sieben Meter hohes Objekt nicht dulden

Nachbarn mussten sieben Meter hohes Objekt nicht dulden

Zwar besitzen Wohnungseigentümer gewisse Freiheiten darüber, was sie in ihrem Gartenanteil aufstellen und was nicht. Aber die Grenze des Erlaubten ist nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS erreicht, wenn es sich dabei um ein riesiges Holzkreuz handelt. 
(Landgericht Düsseldorf, Aktenzeichen 25 S 56/21)


Der Fall:	In einer Zweier-Eigentümergemeinschaft entschloss sich die eine Partei, auf ihrer Sondernutzungsfläche ein sieben Meter hohes Holzkreuz mit Betonsockel und einer Umrandung durch eine Lichterkette aufzustellen. Die Miteigentümerin ging dagegen vor, denn es handelte sich aus ihrer Sicht um eine für sie nachteilige bauliche Veränderung. 

Das Urteil: Zum einen werde das Erscheinungsbild des Gartens verändert und erwecke den Eindruck einer Gedenkstätte. Zum anderen entstehe aufgrund der Massivität des Objekts auch der Eindruck, der Garten sei regelrecht ,,zugebaut". Dieser ,,störende FremdkörperBerlin (ots) - Zwar besitzen Wohnungseigentümer gewisse Freiheiten darüber, was sie in ihrem Gartenanteil aufstellen und was nicht. Aber die Grenze des Erlaubten ist nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS erreicht, wenn es sich dabei um ein riesiges Holzkreuz handelt. (Landg...
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18. Juli 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau / Immobilien

Fokusgruppe Altersvorsorge: Die selbst genutzte Immobilie hat ihren festen Platz

Berlin (ots) - LBS-Verbandsdirektor: Die mögliche Nutzung des gesparten Kapitals zur Entschuldung oder Sanierung von Wohneigentum wäre ein großer Fortschritt. Mit dem heute vorgelegten Abschlussbericht der Fokusgruppe private Altersvorsorge im Bundesministerium der Finanzen ist die Bundesregieru...
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12. Juni 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau / Immobilien

Gefürchtet und beliebt / Bambuspflanzen in der deutschen Rechtsprechung

Bambuspflanzen in der deutschen Rechtsprechung

Jeder hat sie schon einmal in Gärten oder Parks gesehen. Bambuspflanzen gehören auf deutschen Grünflächen zum alltäglichen Erscheinungsbild. Sie wachsen schnell, bilden einen blickdichten Sichtschutz, machen aber auch Grundstückseigentümer wegen ihres üppigen Wurzelwerks zu schaffen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte zu diesem Thema gesammelt. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Jeder hat sie schon einmal in Gärten oder Parks gesehen. Bambuspflanzen gehören auf deutschen Grünflächen zum alltäglichen Erscheinungsbild. Sie wachsen schnell, bilden einen blickdichten Sichtschutz, machen aber auch Grundstückseigentümer wegen ihres üppigen Wurzelwerks zu schaffen...
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29. Mai 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau / Immobilien

Ausländisches Vermächtnis / Unter bestimmten Bedingungen ist Steuerfreiheit möglich

Unter bestimmten Bedingungen ist Steuerfreiheit möglich
Wendet der Erblasser dem Begünstigten seine Immobilie durch ausländisches Vermächtnis zu, so kann diese steuerfrei vermacht werden. Das hat die höchste zuständige fachgerichtliche Instanz nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern Ende des Jahres 2022 so entschieden. 
(Bundesfinanzhof, Aktenzeichen II R 37/19)
Der Fall:	Es ging um eine Immobilie in München. Diese gehörte einer Frau, die bis zu ihrem Tode in der Schweiz wohnte und das Objekt ihrer in den USA lebenden Nichte vermachte. Nach dem Ableben der Tante forderte der Fiskus von der Nichte Erbschaftssteuer. Die Betroffene verwies darauf, sie sei in dieser besonderen Fallkonstellation nicht zur Steuerzahlung heranzuziehen.
Das Urteil: Unter der Voraussetzung, dass weder der Erblasser noch der Begünstigte Deutsche sind und beide im Ausland leben, könne die Immobilie steuerfrei vermacht werden, lautete der Richterspruch. Anders als deutsche Staatsangehörige und Personen mit Wohnsitz oder dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland seien ausländische Erben oder Vermächtnisnehmer nur in beschränktem Umfang steuerpflichtig. Sie zahlen Erbschaftssteuer ausschließlich für den Eigentumserwerb an bestimmten gesetzlich definierten Vermögenswerten, darunter grundsätzlich inländische Immobilien. Würden sie jedoch im Testament des Erblassers durch Vermächtnis mit einem Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einer solchen Immobilie bedacht, bleibe dies ausnahmsweise steuerfrei. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Wendet der Erblasser dem Begünstigten seine Immobilie durch ausländisches Vermächtnis zu, so kann diese steuerfrei vermacht werden. Das hat die höchste zuständige fachgerichtliche Instanz nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern Ende des Jahres 2022 so entschieden. (Bu...
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29. Mai 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau / Immobilien

Beschlusszwang / Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nur mit Absprache

Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nur mit Absprache
Wer Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist, der muss akzeptieren, dass es sich auch wirklich um eine ,,GemeinschaftBerlin (ots) - Wer Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist, der muss akzeptieren, dass es sich auch wirklich um eine "Gemeinschaft" handelt, in der viele Beschlüsse nur miteinander gefasst werden können. Im Garten eines Doppelhauses, also einer Zweiergemeinschaft, hatte hingegen einer de...
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29. Mai 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau / Immobilien

Messgeräte ohne Beschluss / Verwalter durfte unter bestimmten Bedingungen so vorgehen

Verwalter durfte unter bestimmten Bedingungen so vorgehen
Ein WEG-Verwalter kann unter gewissen Voraussetzungen auch ohne Eigentümerbeschluss auf Mietbasis Wärmemessgeräte in die Wohnungen einbauen lassen. So hat es nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern die Rechtsprechung entschieden. 
(Landgericht Hamburg, Aktenzeichen 322 O 102/16)
Der Fall:	Die Eigentümergemeinschaft war nicht einbezogen worden, als der Verwalter sich für ein bestimmtes Vorgehen in Sachen Wärmemessung entschied. Auf Beschwerden über seine Eigenmächtigkeit hin nannte er drei wesentliche Argumente für seine Handeln: Das Gebäude habe sich im Bau befunden, die entsprechenden Leitungen seien vom Bauunternehmen bereits vorbereitet worden und die Nutzung dieser Geräte sei für die Mieter zwingend vorgeschrieben.
Das Urteil: Auch ohne entsprechenden Eigentümerbeschluss habe für den vom Verwalter abgeschlossenen Vertrag eine gesetzliche Vertretungsmacht bestanden, stellten die Richter fest. Er habe die Befugnis, in dringenden Fällen zur Erhaltung des Gemeinschaftseigentums erforderliche Maßnahmen zu treffen. Genau darum sei es hier angesichts der laufenden Bauarbeiten gegangen. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Ein WEG-Verwalter kann unter gewissen Voraussetzungen auch ohne Eigentümerbeschluss auf Mietbasis Wärmemessgeräte in die Wohnungen einbauen lassen. So hat es nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern die Rechtsprechung entschieden. (Landgericht Hamburg, Aktenzeichen ...
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29. Mai 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau / Immobilien

Ärztin nicht willkommen / Wohnungseigentümer wollten Betreiben einer Praxis untersagen

Wohnungseigentümer wollten Betreiben einer Praxis untersagen

Eigentlich sind im Zeichen des Ärztemangels Vertreterinnen und Vertreter dieses Berufsstandes überall höchst willkommen. Doch wenn es um den Einzug einer Praxis in einem als Eigentumswohnung vorgesehenen Objekt geht, dann kann das nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch mal anders aussehen. 
(Landgericht Frankfurt/Main, Aktenzeichen 2-13 S 131/20)


Der Fall:	Ein Wohnungseigentümer hatte seine Immobilie an die eigene Ehefrau, eine Ärztin, vermietet. Sie betrieb dort eine Praxis. Die Gemeinschaft unternahm über einen sehr langen Zeitraum hinweg nichts, entschloss sich aber ein Vierteljahrhundert später dann doch dagegen vorzugehen. Die WEG verwies auf die Teilungserklärung, die eine solche Nutzung nicht gestatte. Der rege Besucherverkehr störe das Gemeinschaftsleben nachhaltig, argumentierten die Mitglieder.

Das Urteil: Zwei Gerichtsinstanzen sahen es zwar dem Grundsatz nach ebenso. Täglich mehr als 50 Patienten, so hieß es im Urteil, das sei schon etwas anderes als eine typische Wohnnutzung. Deswegen bestehe theoretisch ein Unterlassungsanspruch. Im konkreten Fall sei dieser aber wegen des 25-jährigen Hinnehmens der Situation verwirkt. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Eigentlich sind im Zeichen des Ärztemangels Vertreterinnen und Vertreter dieses Berufsstandes überall höchst willkommen. Doch wenn es um den Einzug einer Praxis in einem als Eigentumswohnung vorgesehenen Objekt geht, dann kann das nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der...
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17. April 2023 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Bau / Immobilien

Die Schaltstelle / Gerichtsurteile rund um das Thema Hausverwaltung

Gerichtsurteile rund um das Thema Hausverwaltung

Vieles, was die Bewohner eines Mehrfamilienhauses in ihrem Alltag betrifft, wird von der Hausverwaltung geregelt. Dort laufen bei Reparaturen, der Finanzverwaltung und anderen Fragen die Fäden zusammen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte zu diesem Thema gesammelt. Mal steht dabei die Verwaltung als Schaltstelle in einem guten Licht da, mal macht sie keinen besonders guten Eindruck und wird von der Justiz gemaßregelt. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Vieles, was die Bewohner eines Mehrfamilienhauses in ihrem Alltag betrifft, wird von der Hausverwaltung geregelt. Dort laufen bei Reparaturen, der Finanzverwaltung und anderen Fragen die Fäden zusammen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige Urte...
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