11.12.2023 19:30 | Bikeleasing-Service GmbH & Co. KG | Wirtschaft
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Tarifeinigung ermöglicht Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst der Länder
Bikeleasing im öffentlichen Dienst der Länder: Mit der Bereitstellung von Dienstfahrrädern fördern Arbeitgeber nicht nur die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Beschäftigten, sondern setzen auch ein starkes Zeichen für eine moderne und zukunftsorientierte Personalpolitik. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/166262 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.
Uslar / Berlin (ots) -
Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder dürfen sich über gute Nachrichten freuen: Im Rahmen der kürzlich abgeschlossenen Tarifeinigung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften wurden nicht nur Regelungen zur Entgelterhöhung und Inflationsausgleichszahlungen getroffen, sondern auch eine wegweisende Vereinbarung zum Dienstrad-Leasing.
Zukünftig haben die Bundesländer als Arbeitgeber die Option, ihren Beschäftigten das Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung anzubieten. Eine Ausnahme bildet Hessen, da dieses Bundesland nicht Teil der Arbeitgebervereinigung TdL ist, wodurch die tariflichen Regelungen dort keine Anwendung finden.
Durchbruch für das Fahrrad: Dienstrad-Leasing für Tarif-Beschäftigte der Länder möglich
Die Akteure des Tarifstreiks im öffentlichen Dienst der Länder haben in der dritten Tarifrunde am 9. Dezember eine Einigung erzielt, die vor dem Hintergrund einer intensiven Streikbewegung stattfand. Ein Schlüsselelement dieser Vereinbarung ist die Regelung zum Fahrrad-Leasing, die für über eine Million Beschäftigten bedeutsamen Fortschritt in Richtung eines eigenen Dienstrads markiert.
Wasilis von Rauch, Geschäftsführer der Zukunft Fahrrad, befürwortet diese Entwicklung in einer Pressemitteilung: "Die Einigung pro Dienstfahrrad ist ein wichtiger Schritt zur Umgestaltung der betrieblichen Mobilität hin zu nachhaltigeren Verkehrsmitteln. Die Hälfte aller Berufspendelnden hat einen Arbeitsweg unter 10 km, diese Strecken sind für die meisten Menschen problemlos mit einem guten Fahrrad oder E-Bike zurücklegbar. Mehr noch, mit einem Dienstrad sind die meisten schneller vor Ort und - wo die Radwege stimmen - auch noch mit jeder Menge Spaß bei der Sache."
Die erzielten Ergebnisse sollen gemäß Ver.di zeit- und inhaltsgleich auf Beamtinnen und Beamte der Länder übertragen werden, was die Anwendung der Regelung bei Inkrafttreten auf insgesamt mehr als 2,5 Millionen Erwerbstätige ausweitet.
Bikeleasing für Landesbeamte: Umsetzung und Zeitpunkt variieren
Es freut uns, dass die Tarifparteien mit diesem Abschluss den Weg für das Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung geebnet haben. Damit eröffnet sich den Ländern als öffentlichen Arbeitgebern die Möglichkeit, ihren Beschäftigten diesen sinnvollen, gesunden und umweltfreundlichen Vorteil anzubieten.
Sind Sie im öffentlichen Dienst der Länder tätig und können es kaum erwarten, demnächst mit Ihrem eigenen Dienstrad unterwegs zu sein? Bitte beachten Sie, dass die entsprechende Regelung zwar bereits zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, der Abschluss jedoch derzeit noch nicht rechtswirksam ist. Die Umsetzung und der Zeitpunkt, ab dem ein Bundesland seinen Beschäftigten das Dienstrad-Leasing anbietet, variieren je nach Land. Wir halten Sie über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden.
Pressekontakt:
Luisa Petrak
PR / Presse / Unternehmenskommunikation
E-Mail: presse@bikeleasing.de
Telefon: +49 (0) 55 71 / 30 26 - 279
https://bikeleasing.de/presse
Original-Content von: Bikeleasing-Service GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell
Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder dürfen sich über gute Nachrichten freuen: Im Rahmen der kürzlich abgeschlossenen Tarifeinigung zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften wurden nicht nur Regelungen zur Entgelterhöhung und Inflationsausgleichszahlungen getroffen, sondern auch eine wegweisende Vereinbarung zum Dienstrad-Leasing.
Zukünftig haben die Bundesländer als Arbeitgeber die Option, ihren Beschäftigten das Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung anzubieten. Eine Ausnahme bildet Hessen, da dieses Bundesland nicht Teil der Arbeitgebervereinigung TdL ist, wodurch die tariflichen Regelungen dort keine Anwendung finden.
Durchbruch für das Fahrrad: Dienstrad-Leasing für Tarif-Beschäftigte der Länder möglich
Die Akteure des Tarifstreiks im öffentlichen Dienst der Länder haben in der dritten Tarifrunde am 9. Dezember eine Einigung erzielt, die vor dem Hintergrund einer intensiven Streikbewegung stattfand. Ein Schlüsselelement dieser Vereinbarung ist die Regelung zum Fahrrad-Leasing, die für über eine Million Beschäftigten bedeutsamen Fortschritt in Richtung eines eigenen Dienstrads markiert.
Wasilis von Rauch, Geschäftsführer der Zukunft Fahrrad, befürwortet diese Entwicklung in einer Pressemitteilung: "Die Einigung pro Dienstfahrrad ist ein wichtiger Schritt zur Umgestaltung der betrieblichen Mobilität hin zu nachhaltigeren Verkehrsmitteln. Die Hälfte aller Berufspendelnden hat einen Arbeitsweg unter 10 km, diese Strecken sind für die meisten Menschen problemlos mit einem guten Fahrrad oder E-Bike zurücklegbar. Mehr noch, mit einem Dienstrad sind die meisten schneller vor Ort und - wo die Radwege stimmen - auch noch mit jeder Menge Spaß bei der Sache."
Die erzielten Ergebnisse sollen gemäß Ver.di zeit- und inhaltsgleich auf Beamtinnen und Beamte der Länder übertragen werden, was die Anwendung der Regelung bei Inkrafttreten auf insgesamt mehr als 2,5 Millionen Erwerbstätige ausweitet.
Bikeleasing für Landesbeamte: Umsetzung und Zeitpunkt variieren
Es freut uns, dass die Tarifparteien mit diesem Abschluss den Weg für das Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung geebnet haben. Damit eröffnet sich den Ländern als öffentlichen Arbeitgebern die Möglichkeit, ihren Beschäftigten diesen sinnvollen, gesunden und umweltfreundlichen Vorteil anzubieten.
Sind Sie im öffentlichen Dienst der Länder tätig und können es kaum erwarten, demnächst mit Ihrem eigenen Dienstrad unterwegs zu sein? Bitte beachten Sie, dass die entsprechende Regelung zwar bereits zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, der Abschluss jedoch derzeit noch nicht rechtswirksam ist. Die Umsetzung und der Zeitpunkt, ab dem ein Bundesland seinen Beschäftigten das Dienstrad-Leasing anbietet, variieren je nach Land. Wir halten Sie über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden.
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