20.12.2019 15:44 | BDI Bundesverband der Deutschen Industrie | Wirtschaft
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BDI zum Brexit: Gefahr eines harten Brexits ist nicht gebannt
Berlin (ots) - Zur Zustimmung des britischen Unterhauses zum Austrittsvertrag
mit der EU sagt BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang: "Gefahr eines harten
Brexits ist nicht gebannt"
- "Die Gefahr eines harten Brexits ist nicht gebannt. Der harte
Brexit droht noch immer, wenn bis zum Ende der Übergangsphase in
einem Jahr kein neues Partnerschaftsabkommen steht. Der Zeitplan ist
sehr ehrgeizig für die Politik, was für die Unternehmen Grund zur
Verunsicherung ist.
- Jetzt müssen Brüssel und London rasch ihre Energie in
konstruktive Verhandlungen über ein Abkommen stecken, das die
künftigen Beziehungen regelt. Eine mögliche Verlängerung der
Übergangsphase bis Ende 2022 ist Teil des Austrittsabkommens. Es ist
fahrlässig, diese Option schon zum jetzigen Zeitpunkt und ohne Not
auszuschließen.
- Die Lage bleibt ernst. Deswegen müssen alle Unternehmen die
Übergangsphase nutzen, um sich auf Verzögerungen und zusätzliche
Bürokratie vorzubereiten."
Pressekontakt:
BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
Fax: 030 20 28 2450
Email: Presse-Team@bdi.eu
Internet: http://www.bdi.eu
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/6570/4475475
OTS: BDI Bundesverband der Deutschen Industrie
Original-Content von: BDI Bundesverband der Deutschen Industrie, übermittelt durch news aktuell
mit der EU sagt BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang: "Gefahr eines harten
Brexits ist nicht gebannt"
- "Die Gefahr eines harten Brexits ist nicht gebannt. Der harte
Brexit droht noch immer, wenn bis zum Ende der Übergangsphase in
einem Jahr kein neues Partnerschaftsabkommen steht. Der Zeitplan ist
sehr ehrgeizig für die Politik, was für die Unternehmen Grund zur
Verunsicherung ist.
- Jetzt müssen Brüssel und London rasch ihre Energie in
konstruktive Verhandlungen über ein Abkommen stecken, das die
künftigen Beziehungen regelt. Eine mögliche Verlängerung der
Übergangsphase bis Ende 2022 ist Teil des Austrittsabkommens. Es ist
fahrlässig, diese Option schon zum jetzigen Zeitpunkt und ohne Not
auszuschließen.
- Die Lage bleibt ernst. Deswegen müssen alle Unternehmen die
Übergangsphase nutzen, um sich auf Verzögerungen und zusätzliche
Bürokratie vorzubereiten."
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