13.09.2019 14:18 | BDI Bundesverband der Deutschen Industrie | Wirtschaft
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BDI zu öffentlichem Country-by-Country-Reporting: Kein Grund für eine Zustimmung auf EU-Ebene
Berlin (ots) - Anlässlich der Verständigung der SPD-Finanzminister
für ein öffentliches "Country-by-Country-Reporting" innerhalb der
Europäischen Union äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang:
"Kein Grund für eine Zustimmung auf EU-Ebene"
- "Es gibt keinen Grund, nun doch dem öffentlichen
Country-by-Country-Reporting auf EU-Ebene zuzustimmen.
- Die deutschen Unternehmen sind bereits gegenüber den
EU-Steuerbehörden vollständig transparent und geben den Behörden
Zugang zu ihren Daten. Hierüber besteht eine Vereinbarung auf
OECD-Ebene, an die sich einige Drittländer jedoch nicht halten.
- Wenn alle Daten sowieso schon öffentlich sind, entfällt der
Druck auf Drittstaaten, ihre Daten offenzulegen.
- Eine öffentliche Berichterstattungspflicht verstößt gegen das
deutsche Steuergeheimnis. Insbesondere gegenüber Mitbewerbern
aus Drittländern sind deutsche Unternehmen damit deutlich
benachteiligt.
- Dies gilt besonders für familiengeführte Unternehmen, deren
Strukturen besonders schützenswert sind, um im internationalen
Wettbewerb mithalten zu können."
Pressekontakt:
BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
Fax: 030 20 28 2450
Email: Presse-Team@bdi.eu
Internet: http://www.bdi.eu
Original-Content von: BDI Bundesverband der Deutschen Industrie, übermittelt durch news aktuell
für ein öffentliches "Country-by-Country-Reporting" innerhalb der
Europäischen Union äußert sich BDI-Hauptgeschäftsführer Joachim Lang:
"Kein Grund für eine Zustimmung auf EU-Ebene"
- "Es gibt keinen Grund, nun doch dem öffentlichen
Country-by-Country-Reporting auf EU-Ebene zuzustimmen.
- Die deutschen Unternehmen sind bereits gegenüber den
EU-Steuerbehörden vollständig transparent und geben den Behörden
Zugang zu ihren Daten. Hierüber besteht eine Vereinbarung auf
OECD-Ebene, an die sich einige Drittländer jedoch nicht halten.
- Wenn alle Daten sowieso schon öffentlich sind, entfällt der
Druck auf Drittstaaten, ihre Daten offenzulegen.
- Eine öffentliche Berichterstattungspflicht verstößt gegen das
deutsche Steuergeheimnis. Insbesondere gegenüber Mitbewerbern
aus Drittländern sind deutsche Unternehmen damit deutlich
benachteiligt.
- Dies gilt besonders für familiengeführte Unternehmen, deren
Strukturen besonders schützenswert sind, um im internationalen
Wettbewerb mithalten zu können."
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Breite Straße 29
10178 Berlin
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Schlagwörter
Unternehmen , Gesetze , Verbände , Industrie , Steuern , Investition , Welthandel , Handel , Wirtschaft ,
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