1 Mitteilungen im Bereich "Gewohnheitsrecht"
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Vermieter als Fensterputzer / Auch aus einer zeitweisen Übernahme der Arbeiten entsteht kein Gewohnheitsrecht (FOTO)
Berlin (ots) - Das Putzen der Fenster stellt grundsätzlich eine Aufgabe dar, die von den Mietern einer Wohnung zu erledigen ist und nicht vom Eigentümer. Selbst wenn dieser es zeitweise übernimmt, ändert das nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nichts an der grundlegenden...Haben Sie auch Neuigkeiten im Bereich Gewohnheitsrecht, so veröffentlichen Sie hier kostenfrei Ihren Artikel!
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