25.06.2019 01:00 | Kölner Stadt-Anzeiger | Presseschau
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Kölner Stadt-Anzeiger: Ex-Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs macht Karlsruhe mitverantwortlich für Erstarken des Rechtextremismus
Köln (ots) - Michael Bertrams: Hoher Anteil an der zunehmenden
Unverfrorenheit - Entzug von Grundrechten nach Artikel 18 "nicht
zielführend"
Köln. Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für
Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, macht das
Bundesverfassungsgericht mitverantwortlich für das Erstarken
rechtsextremer Kräfte in Deutschland. "Der liberale Umgang des
Bundesverfassungsgerichts mit der Meinungsfreiheit von Neonazis hat
meines Erachtens einen hohen Anteil an der zunehmenden
Unverfrorenheit ihres Auftretens und daran, dass diese Neonazis bei
uns ein bedrohliches Klima geschaffen haben", schreibt der Jurist im
"Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstag-Ausgabe). Er wandte sich gegen
Versuche, einzelnen AfD-Funktionären und anderen rechtsextremen
Hetzern unter Berufung auf Artikel 18 des Grundgesetzes das
Grundrecht auf Ausübung der Meinungsfreiheit zu entziehen. Dies hatte
zuerst Ex-Generalsekretär Peter Tauber ins Gespräch gebracht.
Innenminister Horst Seehofer griff den Vorschlag auf.
Die Äußerungen bestimmter AfD-Mitglieder seien zwar "widerwärtig
und nur schwer erträglich", unterstrich Bertrams. Das
Bundesverfassungsgericht stelle sie jedoch - wie seine Rechtsprechung
zur Demonstrationsfreiheit für Neonazis zeige - als "politisch
missliebig" unter den Schutz der in Artikel 5 gewährleisteten
Meinungsfreiheit, solange entsprechende Äußerungen die Grenze zur
Strafbarkeit - etwa zur Volksverhetzung - nicht überschritten. "Es
ist von daher ausgeschlossen, verfassungsrechtlich legitimierte
Meinungsäußerungen allein schon wegen ihrer Anstößigkeit der Ebene
einer aggressiv kämpferischen Haltung zuzuordnen und darin gar eine
Gefährdung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu
sehen."
Die Karlsruher Rechtsprechung könne "nicht darüber hinwegtäuschen,
dass es sich bei den von Tauber und Seehofer in den Blick genommenen
AfD-Politikern um geistige Brandstifter handelt. Fraglich bleibt, wie
ihnen beizukommen ist. Eine Anwendung von Artikel 18 wäre nach
Bertrams' Ansicht "nicht zielführend". Es würde den AfD-Funktionären
den Einwand erlauben, man wolle sie mundtot machen.
Bertrams hatte als Präsident des Oberverwaltungsgerichts in
Münster mehrfach Versammlungsverbote für Aufmärsche von Neonazis
verhängt, die später von Karlsruhe mit Rücksicht auf die Meinungs-
und Demonstrationsfreiheit aufgehoben wurden
Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
Telefon: 0221 224 2080
Original-Content von: Kölner Stadt-Anzeiger, übermittelt durch news aktuell
Unverfrorenheit - Entzug von Grundrechten nach Artikel 18 "nicht
zielführend"
Köln. Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für
Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, macht das
Bundesverfassungsgericht mitverantwortlich für das Erstarken
rechtsextremer Kräfte in Deutschland. "Der liberale Umgang des
Bundesverfassungsgerichts mit der Meinungsfreiheit von Neonazis hat
meines Erachtens einen hohen Anteil an der zunehmenden
Unverfrorenheit ihres Auftretens und daran, dass diese Neonazis bei
uns ein bedrohliches Klima geschaffen haben", schreibt der Jurist im
"Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstag-Ausgabe). Er wandte sich gegen
Versuche, einzelnen AfD-Funktionären und anderen rechtsextremen
Hetzern unter Berufung auf Artikel 18 des Grundgesetzes das
Grundrecht auf Ausübung der Meinungsfreiheit zu entziehen. Dies hatte
zuerst Ex-Generalsekretär Peter Tauber ins Gespräch gebracht.
Innenminister Horst Seehofer griff den Vorschlag auf.
Die Äußerungen bestimmter AfD-Mitglieder seien zwar "widerwärtig
und nur schwer erträglich", unterstrich Bertrams. Das
Bundesverfassungsgericht stelle sie jedoch - wie seine Rechtsprechung
zur Demonstrationsfreiheit für Neonazis zeige - als "politisch
missliebig" unter den Schutz der in Artikel 5 gewährleisteten
Meinungsfreiheit, solange entsprechende Äußerungen die Grenze zur
Strafbarkeit - etwa zur Volksverhetzung - nicht überschritten. "Es
ist von daher ausgeschlossen, verfassungsrechtlich legitimierte
Meinungsäußerungen allein schon wegen ihrer Anstößigkeit der Ebene
einer aggressiv kämpferischen Haltung zuzuordnen und darin gar eine
Gefährdung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu
sehen."
Die Karlsruher Rechtsprechung könne "nicht darüber hinwegtäuschen,
dass es sich bei den von Tauber und Seehofer in den Blick genommenen
AfD-Politikern um geistige Brandstifter handelt. Fraglich bleibt, wie
ihnen beizukommen ist. Eine Anwendung von Artikel 18 wäre nach
Bertrams' Ansicht "nicht zielführend". Es würde den AfD-Funktionären
den Einwand erlauben, man wolle sie mundtot machen.
Bertrams hatte als Präsident des Oberverwaltungsgerichts in
Münster mehrfach Versammlungsverbote für Aufmärsche von Neonazis
verhängt, die später von Karlsruhe mit Rücksicht auf die Meinungs-
und Demonstrationsfreiheit aufgehoben wurden
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