10.02.2020 19:04 | Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. | Panorama
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Vogelgrippe in Hobby-Kleinsthaltung in Baden-Württemberg - ZDG mahnt zur Einhaltung der Biosicherheitsstandards: "Auch Hobbybetriebe sind in der Verantwortung!"
Berlin (ots) - In einer als Hobby betriebenen Kleinstgeflügelhaltung mit wenigen
Legehennen und Wassergeflügel ist am Wochenende das Vogelgrippe-Virus H5N8
festgestellt worden, der Bestand wurde gekeult. "Das Vogelgrippe-Virus macht
auch vor kleinen Hobbybetrieben nicht halt", mahnt Friedrich-Otto Ripke,
Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG),
anlässlich dieses ersten Falls von Vogelgrippe in einem deutschen
Geflügelbestand in diesem Winter zu erhöhter Wachsamkeit. Ausdrücklich fordert
er auch die Hobbyhalter auf, die gelernten und bekannten Biosicherheitsmaßnahmen
konsequent, lückenlos und sorgfältig umzusetzen. "Sämtliche Geflügelhalter in
Deutschland stehen jetzt in der gemeinschaftlichen Verantwortung, ihre Tiere zu
schützen - kleine wie große Betriebe, Hobbyhaltungen wie
Wirtschaftsgeflügelbestände."
Verband sensibilisiert Mitglieder kontinuierlich - Einhaltung Checkliste ist
Standard
In den vergangenen Wochen haben Bundes- und Landesverbände der deutschen
Geflügelwirtschaft angesichts vereinzelter Fälle von Vogelgrippe in
osteuropäischen Nachbarländern ihre Mitglieder fortlaufend sensibilisiert und
dabei immer wieder an das Einhalten der Biosicherheitsmaßnahmen appelliert.
Gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hatte der ZDG vor drei
Jahren eine umfassende Checkliste zur Biosicherheit erarbeitet, an die sich alle
Wirtschaftsgeflügelbetriebe halten. "Das Einhalten eines hohen Standards von
Biosicherheit gehört für unsere Mitglieder zur täglichen Praxis. Das muss in
gleichem Maße auch für Hobbyhalter gelten", appelliert Ripke an alle
Geflügelhalter, die - wie der Betrieb in Baden-Württemberg - kein Mitglied des
Verbandes sind.
Vogelgrippe ist eine reine Tierkrankheit
Wichtig zu wissen: Die Vogelgrippe ist eine reine Tierkrankheit. Von hoher
Relevanz ist es daher, die Bestände zu schützen. Zu den umfassenden
Hygienemaßnahmen des Biosicherheitspakets zählt zum Beispiel, dass die
Tierbetreuer vor dem Betreten der Ställe die Kleidung wechseln, die Schuhe
desinfizieren, die Hände waschen und dass Arbeitsgeräte und ggf. betriebsfremde
Fahrzeuge desinfiziert werden. Durch die flächendeckende Umsetzung dieser
Vorsichtsmaßnahmen ist die Branche zuversichtlich, der Ausbreitung dieser
Tierkrankheit einen Riegel vorschieben zu können.
Pressekontakt:
ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V.
Christiane von Alemann
Claire-Waldoff-Str. 7 | 10117 Berlin
Tel. 030 288831-40 | Fax 030 288831-50
E-Mail: c.von-alemann@zdg-online.de | Internet: www.zdg-online.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/32363/4516825
OTS: Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V.
Original-Content von: Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V., übermittelt durch news aktuell
Legehennen und Wassergeflügel ist am Wochenende das Vogelgrippe-Virus H5N8
festgestellt worden, der Bestand wurde gekeult. "Das Vogelgrippe-Virus macht
auch vor kleinen Hobbybetrieben nicht halt", mahnt Friedrich-Otto Ripke,
Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG),
anlässlich dieses ersten Falls von Vogelgrippe in einem deutschen
Geflügelbestand in diesem Winter zu erhöhter Wachsamkeit. Ausdrücklich fordert
er auch die Hobbyhalter auf, die gelernten und bekannten Biosicherheitsmaßnahmen
konsequent, lückenlos und sorgfältig umzusetzen. "Sämtliche Geflügelhalter in
Deutschland stehen jetzt in der gemeinschaftlichen Verantwortung, ihre Tiere zu
schützen - kleine wie große Betriebe, Hobbyhaltungen wie
Wirtschaftsgeflügelbestände."
Verband sensibilisiert Mitglieder kontinuierlich - Einhaltung Checkliste ist
Standard
In den vergangenen Wochen haben Bundes- und Landesverbände der deutschen
Geflügelwirtschaft angesichts vereinzelter Fälle von Vogelgrippe in
osteuropäischen Nachbarländern ihre Mitglieder fortlaufend sensibilisiert und
dabei immer wieder an das Einhalten der Biosicherheitsmaßnahmen appelliert.
Gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hatte der ZDG vor drei
Jahren eine umfassende Checkliste zur Biosicherheit erarbeitet, an die sich alle
Wirtschaftsgeflügelbetriebe halten. "Das Einhalten eines hohen Standards von
Biosicherheit gehört für unsere Mitglieder zur täglichen Praxis. Das muss in
gleichem Maße auch für Hobbyhalter gelten", appelliert Ripke an alle
Geflügelhalter, die - wie der Betrieb in Baden-Württemberg - kein Mitglied des
Verbandes sind.
Vogelgrippe ist eine reine Tierkrankheit
Wichtig zu wissen: Die Vogelgrippe ist eine reine Tierkrankheit. Von hoher
Relevanz ist es daher, die Bestände zu schützen. Zu den umfassenden
Hygienemaßnahmen des Biosicherheitspakets zählt zum Beispiel, dass die
Tierbetreuer vor dem Betreten der Ställe die Kleidung wechseln, die Schuhe
desinfizieren, die Hände waschen und dass Arbeitsgeräte und ggf. betriebsfremde
Fahrzeuge desinfiziert werden. Durch die flächendeckende Umsetzung dieser
Vorsichtsmaßnahmen ist die Branche zuversichtlich, der Ausbreitung dieser
Tierkrankheit einen Riegel vorschieben zu können.
Pressekontakt:
ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V.
Christiane von Alemann
Claire-Waldoff-Str. 7 | 10117 Berlin
Tel. 030 288831-40 | Fax 030 288831-50
E-Mail: c.von-alemann@zdg-online.de | Internet: www.zdg-online.de
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