11.01.2022 10:35 | Schertz Bergmann Rechtsanwälte | Panorama
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Presseerklärung zu Kim Raisner / (Einstellung des Ermittlungsverfahrens wegen Tierquälerei)
Berlin (ots) -
Hiermit geben wir für unsere Mandantin, Frau Kim Raisner, folgendes bekannt:
Das von der Staatsanwaltschaft Potsdam nach Eingang mehrerer Strafanzeigen (u.a. durch den Deutschen Tierschutzbund) eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Tierquälerei bzw. Beihilfe zur Tierquälerei wurde nunmehr nach § 153a StPO mit Zustimmung unserer Mandantin eingestellt.
Hintergrund des Ermittlungsverfahrens waren Vorkommnisse bei den Olympischen Spielen 2021 in Tokyo. Anlässlich des Reitwettbewerbs im Modernen Fünfkampf hatte das der Athletin Annika Schleu zugeloste Pferd den Parcours verweigert. Die Athletin hatte versucht, mit Gerte und Sporen das Pferd anzutreiben. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, sich in ihrer Funktion als Bundestrainerin einer Tierquälerei bzw. Beihilfe zur Tierquälerei schuldig gemacht zu haben.
Die ermittelnde Staatsanwaltschaft Potsdam hat nun das Verfahren gegen unsere Mandantin nach § 153a StPO gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung eingestellt. Die Einstellung erfolgte mit Zustimmung unserer Mandantin. Ausschlaggebend für die Zustimmung war, dass ein langwieriges Ermittlungs- und Gerichtsverfahren mit Belastungen für alle Beteiligten vermieden werden konnte. Zudem entfällt der Schuldvorwurf, so dass sich unsere Mandantin weiterhin als unschuldig bezeichnen darf. Unsere Mandantin betont, dass mit der Zustimmung zur Verfahrenseinstellung keinerlei Schuldeingeständnis verbunden ist.
Simon Bergmann
Rechtsanwalt
Pressekontakt:
Schertz Bergmann Rechtsanwälte PartG mbB
Simon Bergmann
Kurfürstendamm 53
10707 Berlin
E-Mail: sb@schertz-bergmann.de
Original-Content von: Schertz Bergmann Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell
Hiermit geben wir für unsere Mandantin, Frau Kim Raisner, folgendes bekannt:
Das von der Staatsanwaltschaft Potsdam nach Eingang mehrerer Strafanzeigen (u.a. durch den Deutschen Tierschutzbund) eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Tierquälerei bzw. Beihilfe zur Tierquälerei wurde nunmehr nach § 153a StPO mit Zustimmung unserer Mandantin eingestellt.
Hintergrund des Ermittlungsverfahrens waren Vorkommnisse bei den Olympischen Spielen 2021 in Tokyo. Anlässlich des Reitwettbewerbs im Modernen Fünfkampf hatte das der Athletin Annika Schleu zugeloste Pferd den Parcours verweigert. Die Athletin hatte versucht, mit Gerte und Sporen das Pferd anzutreiben. Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, sich in ihrer Funktion als Bundestrainerin einer Tierquälerei bzw. Beihilfe zur Tierquälerei schuldig gemacht zu haben.
Die ermittelnde Staatsanwaltschaft Potsdam hat nun das Verfahren gegen unsere Mandantin nach § 153a StPO gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung eingestellt. Die Einstellung erfolgte mit Zustimmung unserer Mandantin. Ausschlaggebend für die Zustimmung war, dass ein langwieriges Ermittlungs- und Gerichtsverfahren mit Belastungen für alle Beteiligten vermieden werden konnte. Zudem entfällt der Schuldvorwurf, so dass sich unsere Mandantin weiterhin als unschuldig bezeichnen darf. Unsere Mandantin betont, dass mit der Zustimmung zur Verfahrenseinstellung keinerlei Schuldeingeständnis verbunden ist.
Simon Bergmann
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