15.12.2023 10:01 | PETA Deutschland e.V. | Panorama
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Osnabrücker Gericht erlaubt Transport von 105 schwangeren Kühen nach Marokko: PETA übt scharfe Kritik / Organisation fordert Exportverbot in Drittstaaten
Lisa Kainz / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/12276 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.
Osnabrück / Stuttgart (ots) -
Am Dienstag gab das Verwaltungsgericht Osnabrück dem Eilantrag eines Transportunternehmers statt, 105 schwangere Rinder nach Marokko transportieren zu dürfen. Der Landkreis Emsland hatte den Transport zuvor aus tierschutzrechtlichen Gründen untersagt. Bei Marokko handelt es sich um einen sogenannten Tierschutz-Hochrisikostaat, da die Schächtung dort die Regel ist. Bei dieser Schlachtpraktik wird den Tieren ohne Betäubung die Kehle aufgeschlitzt. Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und PETAs Fachleitung für Ernährung, kommentiert:
"Wir von PETA sind über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück bestürzt. Für die schwangeren Tiere beginnt das Leid schon auf dem Transportweg: Katastrophale hygienische Zustände, lange Strecken mit oft unzureichender Versorgung mit Wasser und Nahrung, schlechter Witterungsschutz und ein gewaltsamer Umgang beim Verladen sind der Standard. Auch vorgeschriebene Ruhepausen werden oft nicht eingehalten, obwohl die europäischen Regelungen laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2015 bis zum Ankunftsort eingehalten werden müssen. Oft wird unter dem Vorwand importiert, dass Rinder nicht nur für ihr Fleisch, sondern für die Milchversorgung genutzt werden würden. Abgesehen davon, dass Kühe in der Milchindustrie ebenfalls enorm leiden und nach wenigen Jahren getötet werden, werden in Tierschutz-Hochrisikostaaten normalerweise keine Rinderherden für die Milchproduktion aufgebaut. Es besteht die konkrete Gefahr, dass die betroffenen Tiere in Marokko geschächtet werden - denn nahezu alle Rinder werden hier früher oder später ohne Betäubung getötet. Das Schächten ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Dieses Verbot sollte durch den Transport der Tiere nach Marokko nicht einfach umgangen werden können. Wir appellieren an den Landkreis Emsland, Beschwerde einzulegen und an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht, im Sinne der Rinder zu entscheiden. Zudem fordern wir alle Behörden dazu auf, Tiertransporte in Drittstaaten EU-weit endlich zu verbieten."
Wir weisen darauf hin, dass das Statement auch in gekürzter Form verwendet werden kann.
Pressekontakt:
Sophie Burke, +49 711 860591-528, SophieB@peta.de
Original-Content von: PETA Deutschland e.V., übermittelt durch news aktuell
Am Dienstag gab das Verwaltungsgericht Osnabrück dem Eilantrag eines Transportunternehmers statt, 105 schwangere Rinder nach Marokko transportieren zu dürfen. Der Landkreis Emsland hatte den Transport zuvor aus tierschutzrechtlichen Gründen untersagt. Bei Marokko handelt es sich um einen sogenannten Tierschutz-Hochrisikostaat, da die Schächtung dort die Regel ist. Bei dieser Schlachtpraktik wird den Tieren ohne Betäubung die Kehle aufgeschlitzt. Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und PETAs Fachleitung für Ernährung, kommentiert:
"Wir von PETA sind über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück bestürzt. Für die schwangeren Tiere beginnt das Leid schon auf dem Transportweg: Katastrophale hygienische Zustände, lange Strecken mit oft unzureichender Versorgung mit Wasser und Nahrung, schlechter Witterungsschutz und ein gewaltsamer Umgang beim Verladen sind der Standard. Auch vorgeschriebene Ruhepausen werden oft nicht eingehalten, obwohl die europäischen Regelungen laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2015 bis zum Ankunftsort eingehalten werden müssen. Oft wird unter dem Vorwand importiert, dass Rinder nicht nur für ihr Fleisch, sondern für die Milchversorgung genutzt werden würden. Abgesehen davon, dass Kühe in der Milchindustrie ebenfalls enorm leiden und nach wenigen Jahren getötet werden, werden in Tierschutz-Hochrisikostaaten normalerweise keine Rinderherden für die Milchproduktion aufgebaut. Es besteht die konkrete Gefahr, dass die betroffenen Tiere in Marokko geschächtet werden - denn nahezu alle Rinder werden hier früher oder später ohne Betäubung getötet. Das Schächten ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Dieses Verbot sollte durch den Transport der Tiere nach Marokko nicht einfach umgangen werden können. Wir appellieren an den Landkreis Emsland, Beschwerde einzulegen und an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht, im Sinne der Rinder zu entscheiden. Zudem fordern wir alle Behörden dazu auf, Tiertransporte in Drittstaaten EU-weit endlich zu verbieten."
Wir weisen darauf hin, dass das Statement auch in gekürzter Form verwendet werden kann.
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