05.03.2019 09:10 | Hanseatische Erbenermittlung GmbH | Panorama
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Möglichkeiten und Fragen der Nachlasspflegschaft / 2. ipb-Fachforum für Berufsbetreuer
Münster (ots) - Das Ende einer rechtlichen Betreuung durch den Tod
des betreuten Menschen wird als selbstverständlich angenommen. Die
Nachlasspflegschaft ist vom Gesetzgeber den Nachlassverfahren
zugeordnet. Warum aber sollte die gesetzliche Betreuung mit dem Tod
enden?
Auf dem Campus der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
(HWR) bietet das eintägige Fachforum "Nachlasspflegschaft für
Berufsbetreuer*innen" des Instituts für Innovation und Praxistransfer
in der Betreuung (ipb) am 21. März 2019 Gelegenheit, mehr zu erfahren
und sich auszutauschen. Berufsbetreuer erfüllen nämlich alle
rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen, um
Nachlasspflegschaften zu übernehmen, so die Einschätzung erfahrener
Berufsbetreuer, Nachlasspfleger, Rechtspfleger und Juristen.
Während des ipb-Fachforums werden namhafte Experten in ihren
Vorträgen praxisrelevante Fragen beleuchten: Prof. Dr. Jan
Eickelberg, Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und
Gesellschaftsrecht, Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit an der HWR
Berlin, erläutert in seinem Vortrag die Rechtlichen Grundlagen der
Nachlasspflegschaft. Fred Fiedler, Berufsbetreuer und Nachlasspfleger
aus Chemnitz, referiert im Anschluss über Nachlasspflegschaft als
wirtschaftliches Standbein. Abschließend wird der Berufsbetreuer und
Nachlasspfleger Christian Möller aus Witzenhausen über seine
Erfahrungen in der Praxis berichten.
Patrick Liebmann, Geschäftsführer der Liebmann & Bergmann -
Nachlass-Ermittlungen GbR in Münster, ist der Auffassung, "dass gut
organisierte rechtliche Betreuer idealerweise auch die Nachlasspflege
übernehmen können. Die HWR Berlin hat einen Masterstudiengang für
Betreuung, Vormundschaft und Nachlasspflegschaft entwickelt, der das
Rüstzeug liefert, um Nachlasspfleger zu werden", so Liebmann. "Die
Nachlasspflege als zweites wirtschaftliches Standbein trägt außerdem
auch dazu bei, die wirtschaftliche Grundlage eines Betreuungsbüros zu
stärken. Das ipb-Fachforum gibt den Teilnehmern gute Argumente für
das Gericht an die Hand. Das Team der Liebmann & Bergmann -
Nachlass-Ermittlungen GbR steht den Teilnehmern während des
Fachforums und darüber hinaus mit Rat und Tat zur Seite."
Weiterführende Informationen und Anmeldung unter
www.ipb-weiterbildung.de
Pressekontakt:
Nachlass Ermittlungen GbR
Patrick Liebmann & Frank Bergmann
Wolbecker-Straße 1
48155 Münster
Tel.: +49 (0)251 3959131
Fax: +49 (0)251 5799793
E-Mail: info @ nachlass-ermittlungen.de
Original-Content von: Hanseatische Erbenermittlung GmbH, übermittelt durch news aktuell
des betreuten Menschen wird als selbstverständlich angenommen. Die
Nachlasspflegschaft ist vom Gesetzgeber den Nachlassverfahren
zugeordnet. Warum aber sollte die gesetzliche Betreuung mit dem Tod
enden?
Auf dem Campus der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
(HWR) bietet das eintägige Fachforum "Nachlasspflegschaft für
Berufsbetreuer*innen" des Instituts für Innovation und Praxistransfer
in der Betreuung (ipb) am 21. März 2019 Gelegenheit, mehr zu erfahren
und sich auszutauschen. Berufsbetreuer erfüllen nämlich alle
rechtlichen und strukturellen Voraussetzungen, um
Nachlasspflegschaften zu übernehmen, so die Einschätzung erfahrener
Berufsbetreuer, Nachlasspfleger, Rechtspfleger und Juristen.
Während des ipb-Fachforums werden namhafte Experten in ihren
Vorträgen praxisrelevante Fragen beleuchten: Prof. Dr. Jan
Eickelberg, Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und
Gesellschaftsrecht, Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit an der HWR
Berlin, erläutert in seinem Vortrag die Rechtlichen Grundlagen der
Nachlasspflegschaft. Fred Fiedler, Berufsbetreuer und Nachlasspfleger
aus Chemnitz, referiert im Anschluss über Nachlasspflegschaft als
wirtschaftliches Standbein. Abschließend wird der Berufsbetreuer und
Nachlasspfleger Christian Möller aus Witzenhausen über seine
Erfahrungen in der Praxis berichten.
Patrick Liebmann, Geschäftsführer der Liebmann & Bergmann -
Nachlass-Ermittlungen GbR in Münster, ist der Auffassung, "dass gut
organisierte rechtliche Betreuer idealerweise auch die Nachlasspflege
übernehmen können. Die HWR Berlin hat einen Masterstudiengang für
Betreuung, Vormundschaft und Nachlasspflegschaft entwickelt, der das
Rüstzeug liefert, um Nachlasspfleger zu werden", so Liebmann. "Die
Nachlasspflege als zweites wirtschaftliches Standbein trägt außerdem
auch dazu bei, die wirtschaftliche Grundlage eines Betreuungsbüros zu
stärken. Das ipb-Fachforum gibt den Teilnehmern gute Argumente für
das Gericht an die Hand. Das Team der Liebmann & Bergmann -
Nachlass-Ermittlungen GbR steht den Teilnehmern während des
Fachforums und darüber hinaus mit Rat und Tat zur Seite."
Weiterführende Informationen und Anmeldung unter
www.ipb-weiterbildung.de
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Nachlass Ermittlungen GbR
Patrick Liebmann & Frank Bergmann
Wolbecker-Straße 1
48155 Münster
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