14.02.2019 16:41 | CODUKA GmbH | Panorama
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Mobile Radaranlagen werden 60 Jahre alt (FOTO)
Foto: obs/CODUKA GmbH/k.A.
Mobiler Blitzer - Coduka GmbH. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/113055 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/CODUKA GmbH/k.A."
Berlin (ots) -
Ein Thema, was viele Autofahrer wohl immer wieder beschäftigt -
Blitzer. Seit fast 62 Jahren gibt es nun Tempolimits für Autofahrer,
die es einzuhalten gilt. Nach anfänglicher Geschwindigkeitsmessung
mit Hilfe von Stoppuhren, sorgen seit 1957 Messanlagen für die
Kontrolle der Geschwindigkeiten in Deutschland.
Vor dem 1. September 1957 gab es in Deutschland zwischenzeitlich
kein Tempolimit für Auto- und Motorradfahrer. Im Zuge der Einführung
wurde das erste Radargerät 1957 in Deutschland getestet und seit dem
15. Februar 1959 blitzt die Polizei mobil. In Nordrhein-Westfalen war
es mit der Einführung des neuen mobilen Radargerätes möglich, an
einer Straße zwischen Düsseldorf und Ratingen, offiziell die ersten
Geschwindigkeitsverstöße durch die Polizei mobil zu erfassen. Ab 1961
wurden Polizisten auf die mobile Radarmessung in NRW vorbereitet. Das
damalige Schulungsfahrzeug, ein T1 Bulli-Wagen von 1953, war einer
der ersten Blitzer-Bullis am deutschen Straßenrand. Der Wagen wurde
mit moderner Technik ausgestattet, um die Geschwindigkeit der
Verkehrsteilnehmer zu kontrollieren. Zuletzt stand der Radarwagen 54
Jahre in Werkstätten und Hallen, bis VW ihn entdeckte. Nun wird der
Bulli in einer Oldtimersammlung ausgestellt. Die Radaranlage
funktioniert noch bis heute, mit nur sehr geringen Abweichungen.
Mit Messanlagen und besonders Bußgeldvorwürfen kennt sich auch die
2013 gegründete Berliner Coduka GmbH aus. Da es, damals wie heute,
auch Vorschriften für die Behörden hinsichtlich Aufbau und Betrieb
mobiler Blitzer gibt, um fehlerfreie bzw. rechtlich verwertbare
Ergebnisse zu erzielen, bietet das Berliner Legal Tech Unternehmen
Betroffenen die Prüfung der Vorwürfe über seinen Service Geblitzt.de
kostenfrei an.
Dass diese Prüfung notwendig erscheint, zeigten unter anderem 2013
die Experten der "VUT-Sachverständigengesellschaft mbH & Co KG" mit
Sitz im Saarland. Die Ergebnisse offenbarten, dass von 14.783
Geschwindigkeitsverfahren, die zwischen April 2007 und Januar 2013
vor Gericht gelandet waren, nur 44 Prozent frei von Mängeln waren.
Überraschend war, dass sogar 8 Prozent der Tatvorwürfe falsch waren
oder auf ungenauen Messwerten beruhten.
Auf Basis der Erfahrung aus ca. 200.000 über www.geblitzt.de
eingereichten Fällen, äußert sich Geschäftsführer Jan Ginhold dazu:
"Zu Beginn der Nutzung mobiler Blitzer gab es noch keine Möglichkeit,
die Vorwürfe der Bußgeldstelle kostenfrei zu überprüfen. Heute kann
über uns ein solcher Service gewährleistet werden. Für Betroffene ist
dies zu empfehlen, da bei der Messung und im Verfahren nach wie vor
Fehler passieren, was unsere Erfolgsquoten belegen."
Die Coduka GmbH arbeitet für die Überprüfung der Vorwürfe eng
zusammen mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren
Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können
sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut
von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei
weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie
finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus
Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre
Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die
Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen
Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.
Pressekontakt:
CODUKA GmbH
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de
Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt durch news aktuell
Ein Thema, was viele Autofahrer wohl immer wieder beschäftigt -
Blitzer. Seit fast 62 Jahren gibt es nun Tempolimits für Autofahrer,
die es einzuhalten gilt. Nach anfänglicher Geschwindigkeitsmessung
mit Hilfe von Stoppuhren, sorgen seit 1957 Messanlagen für die
Kontrolle der Geschwindigkeiten in Deutschland.
Vor dem 1. September 1957 gab es in Deutschland zwischenzeitlich
kein Tempolimit für Auto- und Motorradfahrer. Im Zuge der Einführung
wurde das erste Radargerät 1957 in Deutschland getestet und seit dem
15. Februar 1959 blitzt die Polizei mobil. In Nordrhein-Westfalen war
es mit der Einführung des neuen mobilen Radargerätes möglich, an
einer Straße zwischen Düsseldorf und Ratingen, offiziell die ersten
Geschwindigkeitsverstöße durch die Polizei mobil zu erfassen. Ab 1961
wurden Polizisten auf die mobile Radarmessung in NRW vorbereitet. Das
damalige Schulungsfahrzeug, ein T1 Bulli-Wagen von 1953, war einer
der ersten Blitzer-Bullis am deutschen Straßenrand. Der Wagen wurde
mit moderner Technik ausgestattet, um die Geschwindigkeit der
Verkehrsteilnehmer zu kontrollieren. Zuletzt stand der Radarwagen 54
Jahre in Werkstätten und Hallen, bis VW ihn entdeckte. Nun wird der
Bulli in einer Oldtimersammlung ausgestellt. Die Radaranlage
funktioniert noch bis heute, mit nur sehr geringen Abweichungen.
Mit Messanlagen und besonders Bußgeldvorwürfen kennt sich auch die
2013 gegründete Berliner Coduka GmbH aus. Da es, damals wie heute,
auch Vorschriften für die Behörden hinsichtlich Aufbau und Betrieb
mobiler Blitzer gibt, um fehlerfreie bzw. rechtlich verwertbare
Ergebnisse zu erzielen, bietet das Berliner Legal Tech Unternehmen
Betroffenen die Prüfung der Vorwürfe über seinen Service Geblitzt.de
kostenfrei an.
Dass diese Prüfung notwendig erscheint, zeigten unter anderem 2013
die Experten der "VUT-Sachverständigengesellschaft mbH & Co KG" mit
Sitz im Saarland. Die Ergebnisse offenbarten, dass von 14.783
Geschwindigkeitsverfahren, die zwischen April 2007 und Januar 2013
vor Gericht gelandet waren, nur 44 Prozent frei von Mängeln waren.
Überraschend war, dass sogar 8 Prozent der Tatvorwürfe falsch waren
oder auf ungenauen Messwerten beruhten.
Auf Basis der Erfahrung aus ca. 200.000 über www.geblitzt.de
eingereichten Fällen, äußert sich Geschäftsführer Jan Ginhold dazu:
"Zu Beginn der Nutzung mobiler Blitzer gab es noch keine Möglichkeit,
die Vorwürfe der Bußgeldstelle kostenfrei zu überprüfen. Heute kann
über uns ein solcher Service gewährleistet werden. Für Betroffene ist
dies zu empfehlen, da bei der Messung und im Verfahren nach wie vor
Fehler passieren, was unsere Erfolgsquoten belegen."
Die Coduka GmbH arbeitet für die Überprüfung der Vorwürfe eng
zusammen mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren
Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können
sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut
von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei
weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie
finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus
Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre
Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die
Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen
Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.
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CODUKA GmbH
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
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Schlagwörter
Mobile Radaranlagen , Tempolimit , Verkehr , Bild , Auto , Historisches , Auto / Verkehr , Panorama ,
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