09.02.2019 09:15 | ARD Presse | Medien / Kultur
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ARD verständigt sich auf Abschluss gemeinsamer Vergütungsregeln mit dem Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD) und dem Verband der Medien- und Bühnenverlage (VDB)
Hamburg (ots) - Nach anderthalb Jahren intensiv geführter
Verhandlungen haben sich ARD, Degeto und Produzentenallianz mit dem
Verband der deutschen Drehbuchautoren (VDD) und dem Verband Deutscher
Bühnen- und Medienverlage (VDB) über die Aufstellung gemeinsamer
Vergütungsregeln geeinigt. Neu ist die Kombination aus Basis- und
Nachvergütung, die zukünftig für alle von ARD und Degeto beauftragte
Produktionen gelten.
Sie beendet die bisherige durch Einmalzahlungen oder
Wiederholungshonorare geprägte Vergütungspraxis. Die jetzt
vereinbarten Basisvergütungen sind Mindesthonorare, die deutlich über
der bislang als Buy-Out-Honorar gezahlten Durchschnittsvergütung
liegen. Außerdem wird den Drehbuchautorinnen und -autoren ein
Erlösbeteiligungsanspruch bei der kommerziellen Auswertung
eingeräumt. Neu ist zudem der Einstieg in eine nutzungsbezogene
Online-Vergütung.
Die gemeinsamen Vergütungsregeln treten mit Unterzeichnung
rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft. Der neue
Nachvergütungsanspruch findet auf alle Fernsehfilm-Produktionen
Anwendung, für die eine Buy-Out-Vergütung vereinbart war und deren
Erstausstrahlung ab dem 1. Januar 2008 erfolgt ist.
Für die ARD war NDR Justitiar Dr. Michael Kühn zusammen mit Peter
Wiechmann (SWR) Verhandlungsführer. Die ARD verhandelte gemeinsam mit
Christine Strobl, Geschäftsführerin der Degeto Film GmbH, sowie den
Justitiaren der Produzentenallianz, Prof. Dr. Johannes Kreile und
Prof. Dr. Mathias Schwarz. Verhandlungsführer der beiden
Drehbuchverbände waren Prof. Peter Henning (VDD) und Dr. Jan Ehrhardt
(VDB).
Dr. Michael Kühn: "Ich bin beiden Verbänden für die konstruktiven
und fairen Verhandlungen dankbar. Gemeinsam werden wir in zwei Jahren
evaluieren, ob es mit dem Modell zu der beabsichtigten Besserstellung
der Autoren kommt und nötigenfalls Anpassungen vornehmen." Kühn lud
andere Urheberverbände ein, sich dem Modell anzuschließen.
Prof. Peter Henning: "Die angemessene Vergütung der Autorinnen und
Autoren ist die Grundlage für die Zukunft der deutschen
Fernsehfiktion. Diese Vereinbarung ist ein Schritt zur Sicherung der
Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerade im Hinblick auf
neue Player am Markt. Wir setzen auch zukünftig auf den regelmäßigen
Austausch mit der ARD und auf die Fortführung der konstruktiven
Verhandlungen in Bezug auf die Serien- und Kinderformate."
Dr. Jan Ehrhardt: "Wir begrüßen es, dass eine Vereinbarung
gefunden werden konnte, die die besonderen Gegebenheiten bei
verlagsgebundenen Drehbuchautoren berücksichtigt und die es durch
ihre Offenheit ermöglicht, auch weitere Fragen sachgerecht
einvernehmlich zu regeln. Wichtig war uns insbesondere die
Verankerung einer ständigen begleitenden Überprüfung, ob die
Vereinbarung den Vorstellungen beider Seiten in der Praxis
entspricht."
Pressekontakt:
NDR-Pressestelle
Yannick Christmann
Mail: y.christmann@ndr.de
Tel.: 0151/188 91 037
Original-Content von: ARD Presse, übermittelt durch news aktuell
Verhandlungen haben sich ARD, Degeto und Produzentenallianz mit dem
Verband der deutschen Drehbuchautoren (VDD) und dem Verband Deutscher
Bühnen- und Medienverlage (VDB) über die Aufstellung gemeinsamer
Vergütungsregeln geeinigt. Neu ist die Kombination aus Basis- und
Nachvergütung, die zukünftig für alle von ARD und Degeto beauftragte
Produktionen gelten.
Sie beendet die bisherige durch Einmalzahlungen oder
Wiederholungshonorare geprägte Vergütungspraxis. Die jetzt
vereinbarten Basisvergütungen sind Mindesthonorare, die deutlich über
der bislang als Buy-Out-Honorar gezahlten Durchschnittsvergütung
liegen. Außerdem wird den Drehbuchautorinnen und -autoren ein
Erlösbeteiligungsanspruch bei der kommerziellen Auswertung
eingeräumt. Neu ist zudem der Einstieg in eine nutzungsbezogene
Online-Vergütung.
Die gemeinsamen Vergütungsregeln treten mit Unterzeichnung
rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft. Der neue
Nachvergütungsanspruch findet auf alle Fernsehfilm-Produktionen
Anwendung, für die eine Buy-Out-Vergütung vereinbart war und deren
Erstausstrahlung ab dem 1. Januar 2008 erfolgt ist.
Für die ARD war NDR Justitiar Dr. Michael Kühn zusammen mit Peter
Wiechmann (SWR) Verhandlungsführer. Die ARD verhandelte gemeinsam mit
Christine Strobl, Geschäftsführerin der Degeto Film GmbH, sowie den
Justitiaren der Produzentenallianz, Prof. Dr. Johannes Kreile und
Prof. Dr. Mathias Schwarz. Verhandlungsführer der beiden
Drehbuchverbände waren Prof. Peter Henning (VDD) und Dr. Jan Ehrhardt
(VDB).
Dr. Michael Kühn: "Ich bin beiden Verbänden für die konstruktiven
und fairen Verhandlungen dankbar. Gemeinsam werden wir in zwei Jahren
evaluieren, ob es mit dem Modell zu der beabsichtigten Besserstellung
der Autoren kommt und nötigenfalls Anpassungen vornehmen." Kühn lud
andere Urheberverbände ein, sich dem Modell anzuschließen.
Prof. Peter Henning: "Die angemessene Vergütung der Autorinnen und
Autoren ist die Grundlage für die Zukunft der deutschen
Fernsehfiktion. Diese Vereinbarung ist ein Schritt zur Sicherung der
Qualität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gerade im Hinblick auf
neue Player am Markt. Wir setzen auch zukünftig auf den regelmäßigen
Austausch mit der ARD und auf die Fortführung der konstruktiven
Verhandlungen in Bezug auf die Serien- und Kinderformate."
Dr. Jan Ehrhardt: "Wir begrüßen es, dass eine Vereinbarung
gefunden werden konnte, die die besonderen Gegebenheiten bei
verlagsgebundenen Drehbuchautoren berücksichtigt und die es durch
ihre Offenheit ermöglicht, auch weitere Fragen sachgerecht
einvernehmlich zu regeln. Wichtig war uns insbesondere die
Verankerung einer ständigen begleitenden Überprüfung, ob die
Vereinbarung den Vorstellungen beider Seiten in der Praxis
entspricht."
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Yannick Christmann
Mail: y.christmann@ndr.de
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