06.09.2019 10:57 | foodwatch e.V. | Handel
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Unzulässige Gesundheitswerbung von Kellogg: foodwatch legt Beschwerde bei Werberat ein
Berlin (ots) - Die Verbraucherorganisation foodwatch hat dem
Lebensmittelkonzern Kellogg unzulässige Gesundheitswerbung für
Frühstücksflocken vorgeworfen und eine entsprechende Beschwerde beim
Deutschen Werberat eingereicht. Kellogg bewirbt mehrere
Müsli-Produkte mit dem Versprechen "no added sugar" (ohne
Zuckerzusatz) - obwohl diese mit Dattelpaste gesüßt sind, welche
überwiegend aus Zucker besteht. Dies ist laut foodwatch
Verbrauchertäuschung und ein Verstoß gegen die europäische Verordnung
zu Gesundheitswerbung. Hersteller dürften demnach nur dann mit dem
Versprechen "ohne Zuckerzusatz" werben, wenn das betroffene Produkt
keine zugesetzte Zuckerart "oder irgendein anderes wegen seiner
süßenden Wirkung verwendetes Lebensmittel enthält". In den
Niederlanden hat der dortige Werberat bezüglich der gleichen
Produktlinie einen Verstoß gegen die besagte EU-Verordnung
festgestellt und die Werbung von Kellogg kritisiert.
"Kellogg tischt uns Verbraucherinnen und Verbrauchern eine dreiste
Werbelüge auf und schert sich offenbar nicht um europäische
Vorgaben", erklärte Manuel Wiemann von foodwatch. "Wenn 'ohne
Zuckerzusatz' auf einem Produkt steht, darf auch kein Zuckerzusatz
drin sein. Auch wenn Dattelpaste gesund klingt - in den Flocken
landet sie nur wegen des Zuckergehalts. Der Deutsche Werberat muss
Kellogg in die Schranken weisen und die Werbelüge stoppen!"
Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden bewirbt Kellogg
seine sogenannten Crunchy Müslis in den Sorten "Apricot & Pumpkin
Seed", "Coconut & Cashew" sowie "Cacao & Hazelnut" mit dem
Versprechen "no added sugar" ("ohne Zuckerzusatz"). In den
Niederlanden hatte der dortige Werberat sich bereits mit der
Produktlinie befasst. In diesem Rahmen rechtfertigte Kellogg seine
Werbung damit, dass die zugefügte Dattelpaste für die Konsistenz des
Produkts verwendet würde und nicht in erster Linie zum Süßen des
Produkts. Der niederländische Werberat bezweifelte dies in seinem
Urteil: Die Dattelpaste trage zu einem Großteil dazu bei, dass die
Crunchy Müslis zu 12 bis 15 Gramm pro 100 Gramm aus Zucker bestünden.
Deswegen sei die Werbeaussage "no added sugar" (ohne Zuckerzusatz)
laut dem niederländischen Werberat nicht zulässig. Der Deutsche
Werberat müsse diesem Votum folgen, so foodwatch.
Der Deutsche Werberat besteht aus Akteuren der Werbe- und
Lebensmittelwirtschaft. Er entscheidet über Verstöße gegen seinen
eigens formulierten Verhaltenskodex. Dazu gehören spezielle Regeln zu
Lebensmitteln, zu Kinder- und Alkoholwerbung sowie Werbung mit
herabwürdigenden oder diskriminierenden Inhalten. Gemäß der
"Verhaltensregeln Lebensmittel" möchte der Werberat zudem
"sicherstellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der
Lebensmittelwerbung eingehalten werden" und verweist auch
"insbesondere" auf die EU-Verordnung zu Gesundheitswerbung für
Lebensmittel. Von insgesamt 357 geprüften Werbemaßnahmen im ersten
Halbjahr 2019 kritisierte das Gremium 67 Fälle. In fünf Fällen wurden
öffentliche Rügen ausgesprochen, weil sich die Unternehmen zunächst
nicht einsichtig zeigten.
Weiterführende Links:
- Beschwerde beim Deutschen Werberat: www.t1p.de/j4qs
- Produktfoto von Kellogg Crunchy-Müslis: www.t1p.de/h3ao
- Urteil des niederländischen Werberats zu Kellogg
(niederländisch):
http://ots.de/jU1x0d
- Deutsche Übersetzung des Werberat-Urteils (von foodwatch):
www.t1p.de/9phb
Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Dario Sarmadi
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 - 2 90
Original-Content von: foodwatch e.V., übermittelt durch news aktuell
Lebensmittelkonzern Kellogg unzulässige Gesundheitswerbung für
Frühstücksflocken vorgeworfen und eine entsprechende Beschwerde beim
Deutschen Werberat eingereicht. Kellogg bewirbt mehrere
Müsli-Produkte mit dem Versprechen "no added sugar" (ohne
Zuckerzusatz) - obwohl diese mit Dattelpaste gesüßt sind, welche
überwiegend aus Zucker besteht. Dies ist laut foodwatch
Verbrauchertäuschung und ein Verstoß gegen die europäische Verordnung
zu Gesundheitswerbung. Hersteller dürften demnach nur dann mit dem
Versprechen "ohne Zuckerzusatz" werben, wenn das betroffene Produkt
keine zugesetzte Zuckerart "oder irgendein anderes wegen seiner
süßenden Wirkung verwendetes Lebensmittel enthält". In den
Niederlanden hat der dortige Werberat bezüglich der gleichen
Produktlinie einen Verstoß gegen die besagte EU-Verordnung
festgestellt und die Werbung von Kellogg kritisiert.
"Kellogg tischt uns Verbraucherinnen und Verbrauchern eine dreiste
Werbelüge auf und schert sich offenbar nicht um europäische
Vorgaben", erklärte Manuel Wiemann von foodwatch. "Wenn 'ohne
Zuckerzusatz' auf einem Produkt steht, darf auch kein Zuckerzusatz
drin sein. Auch wenn Dattelpaste gesund klingt - in den Flocken
landet sie nur wegen des Zuckergehalts. Der Deutsche Werberat muss
Kellogg in die Schranken weisen und die Werbelüge stoppen!"
Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden bewirbt Kellogg
seine sogenannten Crunchy Müslis in den Sorten "Apricot & Pumpkin
Seed", "Coconut & Cashew" sowie "Cacao & Hazelnut" mit dem
Versprechen "no added sugar" ("ohne Zuckerzusatz"). In den
Niederlanden hatte der dortige Werberat sich bereits mit der
Produktlinie befasst. In diesem Rahmen rechtfertigte Kellogg seine
Werbung damit, dass die zugefügte Dattelpaste für die Konsistenz des
Produkts verwendet würde und nicht in erster Linie zum Süßen des
Produkts. Der niederländische Werberat bezweifelte dies in seinem
Urteil: Die Dattelpaste trage zu einem Großteil dazu bei, dass die
Crunchy Müslis zu 12 bis 15 Gramm pro 100 Gramm aus Zucker bestünden.
Deswegen sei die Werbeaussage "no added sugar" (ohne Zuckerzusatz)
laut dem niederländischen Werberat nicht zulässig. Der Deutsche
Werberat müsse diesem Votum folgen, so foodwatch.
Der Deutsche Werberat besteht aus Akteuren der Werbe- und
Lebensmittelwirtschaft. Er entscheidet über Verstöße gegen seinen
eigens formulierten Verhaltenskodex. Dazu gehören spezielle Regeln zu
Lebensmitteln, zu Kinder- und Alkoholwerbung sowie Werbung mit
herabwürdigenden oder diskriminierenden Inhalten. Gemäß der
"Verhaltensregeln Lebensmittel" möchte der Werberat zudem
"sicherstellen, dass die gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der
Lebensmittelwerbung eingehalten werden" und verweist auch
"insbesondere" auf die EU-Verordnung zu Gesundheitswerbung für
Lebensmittel. Von insgesamt 357 geprüften Werbemaßnahmen im ersten
Halbjahr 2019 kritisierte das Gremium 67 Fälle. In fünf Fällen wurden
öffentliche Rügen ausgesprochen, weil sich die Unternehmen zunächst
nicht einsichtig zeigten.
Weiterführende Links:
- Beschwerde beim Deutschen Werberat: www.t1p.de/j4qs
- Produktfoto von Kellogg Crunchy-Müslis: www.t1p.de/h3ao
- Urteil des niederländischen Werberats zu Kellogg
(niederländisch):
http://ots.de/jU1x0d
- Deutsche Übersetzung des Werberat-Urteils (von foodwatch):
www.t1p.de/9phb
Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Dario Sarmadi
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 - 2 90
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