01.12.2019 10:21 | Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) | Handel
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"Spenden statt entsorgen!" - E-Commerce-Branche fordert Abschaffung der Umsatzsteuer auf Sachspenden
Berlin (ots) - Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh) und
die innatura gGmbH fordern, Sachspenden an gemeinnützige Institutionen
vollständig von der Umsatzsteuer zu befreien. "Der Staat muss hier vom Bremser
zum Förderer der Spendenbereitschaft in Deutschland werden", so bevh-Präsident
Gero Furchheim. Weiter: "Wenn Sachspenden an gemeinnützige Institutionen
steuerlich mit einem Wert von 0 Euro veranlagt würden, läge hier der effektivste
Hebel, um die Vernichtung von Überhängen und Retouren zu vermeiden." Ein
Schritt, der längst überfällig und im Sinne der Nachhaltigkeit und
Ressourceneffizienz unabdingbar ist.
Ein Teil aller Produkte, die ursprünglich zum Verkauf bestimmt waren, wird
derzeit oftmals noch entsorgt, statt nachhaltig genutzt. Dies betrifft sowohl
Hersteller als auch Stationär- und Onlinehandel. Entsorgt werden so nicht nur
defekte, sondern zu einem sehr kleinen Teil auch noch funktionsfähige Waren.
Hersteller und Händler würden solche Waren an gemein-nützige Organisationen
spenden, wie etwa Mutter/Kind-Einrichtungen, Flüchtlingshilfe, Bildungsträger,
Obdachloseninitiativen und viele andere Bedürftige. Ist bei Spenden der Auf-wand
für Buchhaltung, Lagerung und Transport schon beachtlich, kommt der steuerliche
Aufwand als massive Hürde hinzu. Aktuell entscheiden sich zwei von drei
Unternehmen, die sich für Sachspenden interessieren, wegen der damit verbundenen
Unsicherheiten und Kosten gegen eine Spende.
Die umsatzsteuerliche Problematik und einen Weg zu ihrer Lösung zeigt die vom
bevh her-ausgegebene und in Partnerschaft mit der gemeinnützigen
Spendenplattform innatura sowie der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) erstellte Broschüre "Spenden statt
entsorgen!" auf. Ein bundeseinheitlicher Erlass über die umsatzsteuerliche
Bemessungsgrundlage würde Rechtssicherheit für spendenwillige Unternehmen
schaffen und könnte letztendlich zu einer Umsatzsteuerbefreiung auf Sachspenden
an gemeinnützige Organisationen führen.
Peter Schilling, Head of Indirect Tax Germany, Switzerland, Austria EY:
"Gemeinsam haben wir nun einen Vorschlag gemacht, der einen Weg für eine
handhabbare und pragmatische Lösung im Einklang mit der Vorgehensweie in anderen
Ländern weist."
Um jenseits der steuerlichen Thematik die bedarfsgerechte Vermittlung von
Sachspenden zu ermöglichen, hat die innatura eine bundesweite digitale Plattform
zur Vermittlung fabrik-neuer Konsumgüter in den gemeinnützigen Sektor
geschaffen.
"Bei uns können soziale Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen auf ein
breites Angebot von Produkten zugreifen, die sie sonst teuer einkaufen müssten",
so Dr. Juliane Kronen, Gründerin und Geschäftsführerin innatura. "Zugleich
vereinfachen wir den Prozess für Spenderunternehmen, die sicher sein können,
dass ihre Spenden ausschließlich im gemeinnützigen Bereich verwendet und ihre
Marken geschützt werden."
Pressekontakt:
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
Susan Saß
Friedrichstraße 60 (Atrium)
10117 Berlin
Tel.: 030 403675131
Mobil: 0162 2525268
susan.sass@bevh.org
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/52922/4455181
OTS: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V.
(bevh)
Original-Content von: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh), übermittelt durch news aktuell
die innatura gGmbH fordern, Sachspenden an gemeinnützige Institutionen
vollständig von der Umsatzsteuer zu befreien. "Der Staat muss hier vom Bremser
zum Förderer der Spendenbereitschaft in Deutschland werden", so bevh-Präsident
Gero Furchheim. Weiter: "Wenn Sachspenden an gemeinnützige Institutionen
steuerlich mit einem Wert von 0 Euro veranlagt würden, läge hier der effektivste
Hebel, um die Vernichtung von Überhängen und Retouren zu vermeiden." Ein
Schritt, der längst überfällig und im Sinne der Nachhaltigkeit und
Ressourceneffizienz unabdingbar ist.
Ein Teil aller Produkte, die ursprünglich zum Verkauf bestimmt waren, wird
derzeit oftmals noch entsorgt, statt nachhaltig genutzt. Dies betrifft sowohl
Hersteller als auch Stationär- und Onlinehandel. Entsorgt werden so nicht nur
defekte, sondern zu einem sehr kleinen Teil auch noch funktionsfähige Waren.
Hersteller und Händler würden solche Waren an gemein-nützige Organisationen
spenden, wie etwa Mutter/Kind-Einrichtungen, Flüchtlingshilfe, Bildungsträger,
Obdachloseninitiativen und viele andere Bedürftige. Ist bei Spenden der Auf-wand
für Buchhaltung, Lagerung und Transport schon beachtlich, kommt der steuerliche
Aufwand als massive Hürde hinzu. Aktuell entscheiden sich zwei von drei
Unternehmen, die sich für Sachspenden interessieren, wegen der damit verbundenen
Unsicherheiten und Kosten gegen eine Spende.
Die umsatzsteuerliche Problematik und einen Weg zu ihrer Lösung zeigt die vom
bevh her-ausgegebene und in Partnerschaft mit der gemeinnützigen
Spendenplattform innatura sowie der Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) erstellte Broschüre "Spenden statt
entsorgen!" auf. Ein bundeseinheitlicher Erlass über die umsatzsteuerliche
Bemessungsgrundlage würde Rechtssicherheit für spendenwillige Unternehmen
schaffen und könnte letztendlich zu einer Umsatzsteuerbefreiung auf Sachspenden
an gemeinnützige Organisationen führen.
Peter Schilling, Head of Indirect Tax Germany, Switzerland, Austria EY:
"Gemeinsam haben wir nun einen Vorschlag gemacht, der einen Weg für eine
handhabbare und pragmatische Lösung im Einklang mit der Vorgehensweie in anderen
Ländern weist."
Um jenseits der steuerlichen Thematik die bedarfsgerechte Vermittlung von
Sachspenden zu ermöglichen, hat die innatura eine bundesweite digitale Plattform
zur Vermittlung fabrik-neuer Konsumgüter in den gemeinnützigen Sektor
geschaffen.
"Bei uns können soziale Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen auf ein
breites Angebot von Produkten zugreifen, die sie sonst teuer einkaufen müssten",
so Dr. Juliane Kronen, Gründerin und Geschäftsführerin innatura. "Zugleich
vereinfachen wir den Prozess für Spenderunternehmen, die sicher sein können,
dass ihre Spenden ausschließlich im gemeinnützigen Bereich verwendet und ihre
Marken geschützt werden."
Pressekontakt:
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Susan Saß
Friedrichstraße 60 (Atrium)
10117 Berlin
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Mobil: 0162 2525268
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