17.01.2019 17:08 | Bundeszahnärztekammer | Gesundheit / Medizin
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Zahnärztliche Vorsorge für die Kleinsten wird endlich möglich / Zusätzliche Untersuchungen und Schmelzhärtungsmaßnahmen kommen ab 1. Juli
Berlin (ots) - Für Kleinkinder gesetzlich krankenversicherter
Eltern sind heute drei zusätzliche zahnärztliche
Früherkennungsuntersuchungen festgelegt worden. Die
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt diese Entscheidung des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Damit ist die jahrelange
Forderung der Zahnärzteschaft für eine bessere Versorgung von
Kleinkindern von 0 bis 3 Jahren auf den Weg gebracht.
"Wir sind froh, dass diese Präventionslücke endlich geschlossen
wird", so Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der
Bundeszahnärztekammer. "Deutschlandweit sind etwa 15 Prozent der
unter dreijährigen Kinder von Karies betroffen, besonders Kinder aus
Familien in sozial schwierigen Lebenslagen leiden zu oft unter
frühkindlicher Karies, auch Nuckelflaschenkaries genannt. Wir
Zahnärzte haben schon vor Jahren ein wissenschaftliches Konzept
vorgelegt, wie man dies effektiv angehen könnte. Ein wesentlicher
Baustein waren die Frühuntersuchungen vom ersten Zahn an. Ab dem
Sommer dürfen endlich Eltern mit ihren Kleinkindern die neuen
zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen."
Das ärztliche Kinderuntersuchungsheft wurde bereits letztes Jahr
im Sinne zahnärztlicher Früherkennungsuntersuchungen umgestaltet,
unter anderem sind im "Gelben Heft" nun Verweise vom Kinderarzt zum
Zahnarzt für die Altersgruppe vom 6. bis 64. Lebensmonat enthalten.
Die heute beschlossene Kostenübernahme der Gesetzlichen
Krankenversicherungen ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der
Mundgesundheit von Kleinkindern: Bis zum vollendeten 33. Lebensmonat
sind drei zusätzliche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen
vorgesehen, inklusive eingehender Untersuchung, Beratung der Eltern
und Anleitung zum täglichen Zähneputzen beim Kleinkind. Ferner haben
Kleinkinder einen Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit
Fluoridlack zweimal im Halbjahr. So soll frühkindlicher Karies
vorgebeugt werden.
Ursachen für die frühkindliche Karies sind übermäßiges Trinken von
zucker- und säurehaltigen Getränken, z.B. aus Saugerflaschen in
Kombination mit unzureichender Mundhygiene im frühen Kindesalter.
Die Häufigkeit der Milchzahnkaries liegt bei 10 bis 15 Prozent, in
sozialen Brennpunkten steigen die Prävalenzen bis auf etwa 40
Prozent.
Pressekontakt:
Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150,
E-Mail: presse@bzaek.de
Original-Content von: Bundeszahnärztekammer, übermittelt durch news aktuell
Eltern sind heute drei zusätzliche zahnärztliche
Früherkennungsuntersuchungen festgelegt worden. Die
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt diese Entscheidung des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Damit ist die jahrelange
Forderung der Zahnärzteschaft für eine bessere Versorgung von
Kleinkindern von 0 bis 3 Jahren auf den Weg gebracht.
"Wir sind froh, dass diese Präventionslücke endlich geschlossen
wird", so Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der
Bundeszahnärztekammer. "Deutschlandweit sind etwa 15 Prozent der
unter dreijährigen Kinder von Karies betroffen, besonders Kinder aus
Familien in sozial schwierigen Lebenslagen leiden zu oft unter
frühkindlicher Karies, auch Nuckelflaschenkaries genannt. Wir
Zahnärzte haben schon vor Jahren ein wissenschaftliches Konzept
vorgelegt, wie man dies effektiv angehen könnte. Ein wesentlicher
Baustein waren die Frühuntersuchungen vom ersten Zahn an. Ab dem
Sommer dürfen endlich Eltern mit ihren Kleinkindern die neuen
zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen."
Das ärztliche Kinderuntersuchungsheft wurde bereits letztes Jahr
im Sinne zahnärztlicher Früherkennungsuntersuchungen umgestaltet,
unter anderem sind im "Gelben Heft" nun Verweise vom Kinderarzt zum
Zahnarzt für die Altersgruppe vom 6. bis 64. Lebensmonat enthalten.
Die heute beschlossene Kostenübernahme der Gesetzlichen
Krankenversicherungen ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung der
Mundgesundheit von Kleinkindern: Bis zum vollendeten 33. Lebensmonat
sind drei zusätzliche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen
vorgesehen, inklusive eingehender Untersuchung, Beratung der Eltern
und Anleitung zum täglichen Zähneputzen beim Kleinkind. Ferner haben
Kleinkinder einen Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit
Fluoridlack zweimal im Halbjahr. So soll frühkindlicher Karies
vorgebeugt werden.
Ursachen für die frühkindliche Karies sind übermäßiges Trinken von
zucker- und säurehaltigen Getränken, z.B. aus Saugerflaschen in
Kombination mit unzureichender Mundhygiene im frühen Kindesalter.
Die Häufigkeit der Milchzahnkaries liegt bei 10 bis 15 Prozent, in
sozialen Brennpunkten steigen die Prävalenzen bis auf etwa 40
Prozent.
Pressekontakt:
Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: +49 30 40005-150,
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Schlagwörter
Zahnmedizin , Ärzte , Vorsorge , Kinder , Krankenversicherung , Gesundheitspolitik , Schmelzhärtung , Gelbes Heft , Milchzahnkaries , Gesundheit , Karies , Politik , Gesundheit / Medizin ,
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