02.12.2019 11:01 | Deutsches Institut für Menschenrechte | Gesundheit / Medizin
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Menschenrechtsinstitut fordert mehr barrierefreie Arztpraxen
Berlin (ots) - Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit
Behinderungen am 3.12. fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte mehr
Barrierefreiheit in Arztpraxen.
"Menschen mit Behinderungen sind in besonderem Maß auf medizinische
Unterstützung angewiesen, können sie aber oft nicht in Anspruch nehmen, weil
Arztpraxen nicht barrierefrei sind", erklärt Beate Rudolf, Direktorin des
Deutschen Instituts für Menschenrechte. Lediglich 21 Prozent der Arztpraxen sind
für Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, zugänglich und nur 11 Prozent erfüllen
mindestens drei Kriterien der Barrierefreiheit. Ein Überblick über die
Barrierefreiheit von Arztpraxen auf der Grundlage eines bundesweit einheitlich
definierten Kriterienkatalogs, der alle Arten von Beeinträchtigungen
berücksichtigt, fehlt bislang.
Deshalb begrüßt das Institut, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die
Versicherten ab dem 1. Januar 2020 im Internet nach bundesweit einheitlichen
Kriterien über die Barrierefreiheit von Arztpraxen informieren müssen. Grundlage
ist eine entsprechende Informationspflicht des im Mai 2019 in Kraft getretenen
Terminservice- und Versorgungsgesetz (§ 75 SGB V).
"Es ist dringend notwendig, dass der Kriterienkatalog Barrierefreiheit umfassend
versteht. Denn Menschen mit Behinderungen haben sehr unterschiedliche Bedarfe.
Sie reichen von Information und Kommunikation in Gebärdensprache oder Leichter
Sprache bis hin zu barrierefreien Räumlichkeiten und Geräten. Deshalb ist es
wichtig, dass die Arztpraxen im Rahmen der neu geschaffenen Informationspflicht
genau benennen, welche Vorkehrungen für Barrierefreiheit sie getroffen haben.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sollte bei der Entwicklung von Kriterien
für die Feststellung von Barrierefreiheit unbedingt die Expertise von Menschen
mit Behinderungen hinzuziehen", empfiehlt Rudolf. Wichtig sei es auch, dass die
Angaben zur Barrierefreiheit nicht nur auf der Grundlage von Selbstauskünften
erfolgten und regelmäßig überprüft würden.
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland dazu, Menschen mit
Behinderungen den gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung zu ermöglichen wie
anderen Menschen auch. Sie ist seit März 2009 geltendes Recht in Deutschland.
WEITERE INFORMATIONEN
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg, 2. Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 - 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/51271/4455944
OTS: Deutsches Institut für Menschenrechte
Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
Behinderungen am 3.12. fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte mehr
Barrierefreiheit in Arztpraxen.
"Menschen mit Behinderungen sind in besonderem Maß auf medizinische
Unterstützung angewiesen, können sie aber oft nicht in Anspruch nehmen, weil
Arztpraxen nicht barrierefrei sind", erklärt Beate Rudolf, Direktorin des
Deutschen Instituts für Menschenrechte. Lediglich 21 Prozent der Arztpraxen sind
für Menschen, die einen Rollstuhl nutzen, zugänglich und nur 11 Prozent erfüllen
mindestens drei Kriterien der Barrierefreiheit. Ein Überblick über die
Barrierefreiheit von Arztpraxen auf der Grundlage eines bundesweit einheitlich
definierten Kriterienkatalogs, der alle Arten von Beeinträchtigungen
berücksichtigt, fehlt bislang.
Deshalb begrüßt das Institut, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die
Versicherten ab dem 1. Januar 2020 im Internet nach bundesweit einheitlichen
Kriterien über die Barrierefreiheit von Arztpraxen informieren müssen. Grundlage
ist eine entsprechende Informationspflicht des im Mai 2019 in Kraft getretenen
Terminservice- und Versorgungsgesetz (§ 75 SGB V).
"Es ist dringend notwendig, dass der Kriterienkatalog Barrierefreiheit umfassend
versteht. Denn Menschen mit Behinderungen haben sehr unterschiedliche Bedarfe.
Sie reichen von Information und Kommunikation in Gebärdensprache oder Leichter
Sprache bis hin zu barrierefreien Räumlichkeiten und Geräten. Deshalb ist es
wichtig, dass die Arztpraxen im Rahmen der neu geschaffenen Informationspflicht
genau benennen, welche Vorkehrungen für Barrierefreiheit sie getroffen haben.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sollte bei der Entwicklung von Kriterien
für die Feststellung von Barrierefreiheit unbedingt die Expertise von Menschen
mit Behinderungen hinzuziehen", empfiehlt Rudolf. Wichtig sei es auch, dass die
Angaben zur Barrierefreiheit nicht nur auf der Grundlage von Selbstauskünften
erfolgten und regelmäßig überprüft würden.
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland dazu, Menschen mit
Behinderungen den gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung zu ermöglichen wie
anderen Menschen auch. Sie ist seit März 2009 geltendes Recht in Deutschland.
WEITERE INFORMATIONEN
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-brk/
Pressekontakt:
Ute Sonnenberg, 2. Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359 - 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de
Twitter: @DIMR_Berlin
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