12.03.2024 09:52 | casusQuo GmbH | Gesundheit / Medizin
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Krankenkassen verlieren Millionen durch Falschabrechnungen / casusQuo fordert Abschaffung der Prüfquoten
Hannover (ots) -
Mehr als 400.000 Euro mussten Krankenhäuser an Krankenkassen zurückzahlen, und zwar für nur 4 behandelte Patient*innen und innerhalb von lediglich zwei Wochen! Aufgefallen sind die Fälle bei casusQuo, der Arbeitsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen, die sich auf die Prüfung von Krankenhausrechnungen spezialisiert hat. Die hohen Falschabrechnungen sind schon jede für sich genommen erschreckend. Geradezu skandalös erscheinen diese Summen allerdings, wenn man bedenkt, dass Krankenkassen inzwischen nur noch einen Bruchteil der Krankenhausabrechnungen überhaupt prüfen dürfen. Die mit dem MDK-Reformgesetz eingeführte Prüfquotenregelung beschneidet die Kontrollmöglichkeiten der Kassen erheblich und öffnet der Falschabrechnung damit Tür und Tor. Den Schaden trägt die Solidargemeinschaft der Versicherten. Denn das Geld fehlt am Ende für die Versorgung kranker Menschen.
"Wir stehen auf dem Standpunkt, dass erbrachte Leistungen auch bezahlt werden müssen", so casusQuo-Geschäftsführer Udo Halwe. "Allerdings erreichen uns immer wieder massiv überhöhte Rechnungen, in denen Prozeduren auftauchen, die nie erbracht wurden, oder Arzneimittel, die nie verabreicht wurden." So hat etwa ein Krankenhaus ein Krebsmedikament für über 123.000 Euro abgerechnet, welches der Patient laut Prüfbericht des Medizinischen Dienstes (MD) nie erhalten hat. In einem anderen Fall musste ein Krankenhaus seine Rechnung um 110.000 Euro nach unten korrigieren: Man hatte 900 Gramm eines Medikaments zur Stammzelltherapie abgerechnet. Indiziert waren für den Patienten aber nur 60 Gramm, mehr wurden ihm auch nicht injiziert. Dies sind nur zwei Beispiele aus einer ganzen Reihe auffälliger Rechnungen.
Obgleich diese Häufung sehr hoher Rechnungskürzungen auch bei casusQuo nicht alltäglich ist, so zeigt sie doch zweierlei: Erstens scheint es den Krankenhäusern nicht möglich zu sein, eine qualitätsgesicherte Rechnungslegung gegenüber den Kostenträgern sicherzustellen. Zweitens laden die Prüfquoten offensichtlich zur Falschabrechnung ein. Denn das Risiko, entdeckt zu werden, ist gering. Und die Strafen sind geradezu lächerlich. Der GKV-Spitzenverband berichtete schon 2023 von Schäden in dreistelliger Millionenhöhe und geht von einem riesigen Dunkelfeld aus. Nur in Einzelfällen ermitteln die Staatsanwaltschaften. "Es wundert uns nicht", so Udo Halwe, "dass viele Krankenhäuser diese Einladung zur Falschabrechnung annehmen. Wir fordern deshalb erneut, die Prüfquotenregelung abzuschaffen. Illegitime Geldabflüsse in dieser Größenordnung sollten die verantwortlichen Gesundheitspolitiker*innen endlich wachrufen."
Pressekontakt:
Kontakt casusQuo GmbH
Elke Lütkemeier (Leitung Marketing)
Email: elke.luetkemeier@casusquo.de
Telefon: 0511-93644-241
www.casusQuo.de
Original-Content von: casusQuo GmbH, übermittelt durch news aktuell
Mehr als 400.000 Euro mussten Krankenhäuser an Krankenkassen zurückzahlen, und zwar für nur 4 behandelte Patient*innen und innerhalb von lediglich zwei Wochen! Aufgefallen sind die Fälle bei casusQuo, der Arbeitsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen, die sich auf die Prüfung von Krankenhausrechnungen spezialisiert hat. Die hohen Falschabrechnungen sind schon jede für sich genommen erschreckend. Geradezu skandalös erscheinen diese Summen allerdings, wenn man bedenkt, dass Krankenkassen inzwischen nur noch einen Bruchteil der Krankenhausabrechnungen überhaupt prüfen dürfen. Die mit dem MDK-Reformgesetz eingeführte Prüfquotenregelung beschneidet die Kontrollmöglichkeiten der Kassen erheblich und öffnet der Falschabrechnung damit Tür und Tor. Den Schaden trägt die Solidargemeinschaft der Versicherten. Denn das Geld fehlt am Ende für die Versorgung kranker Menschen.
"Wir stehen auf dem Standpunkt, dass erbrachte Leistungen auch bezahlt werden müssen", so casusQuo-Geschäftsführer Udo Halwe. "Allerdings erreichen uns immer wieder massiv überhöhte Rechnungen, in denen Prozeduren auftauchen, die nie erbracht wurden, oder Arzneimittel, die nie verabreicht wurden." So hat etwa ein Krankenhaus ein Krebsmedikament für über 123.000 Euro abgerechnet, welches der Patient laut Prüfbericht des Medizinischen Dienstes (MD) nie erhalten hat. In einem anderen Fall musste ein Krankenhaus seine Rechnung um 110.000 Euro nach unten korrigieren: Man hatte 900 Gramm eines Medikaments zur Stammzelltherapie abgerechnet. Indiziert waren für den Patienten aber nur 60 Gramm, mehr wurden ihm auch nicht injiziert. Dies sind nur zwei Beispiele aus einer ganzen Reihe auffälliger Rechnungen.
Obgleich diese Häufung sehr hoher Rechnungskürzungen auch bei casusQuo nicht alltäglich ist, so zeigt sie doch zweierlei: Erstens scheint es den Krankenhäusern nicht möglich zu sein, eine qualitätsgesicherte Rechnungslegung gegenüber den Kostenträgern sicherzustellen. Zweitens laden die Prüfquoten offensichtlich zur Falschabrechnung ein. Denn das Risiko, entdeckt zu werden, ist gering. Und die Strafen sind geradezu lächerlich. Der GKV-Spitzenverband berichtete schon 2023 von Schäden in dreistelliger Millionenhöhe und geht von einem riesigen Dunkelfeld aus. Nur in Einzelfällen ermitteln die Staatsanwaltschaften. "Es wundert uns nicht", so Udo Halwe, "dass viele Krankenhäuser diese Einladung zur Falschabrechnung annehmen. Wir fordern deshalb erneut, die Prüfquotenregelung abzuschaffen. Illegitime Geldabflüsse in dieser Größenordnung sollten die verantwortlichen Gesundheitspolitiker*innen endlich wachrufen."
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