03.07.2019 18:37 | Bundesärztekammer | Gesundheit / Medizin
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Bundesärztekammerpräsident Reinhardt zum heutigen Sterbehilfe-Urteil: "Wir brauchen genügend Zeit für Zuwendung und seelischen Beistand"
Berlin (ots) - Zu dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)
zur Unterstützung bei Selbsttötungen erklärt
Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt:
"Die Bundesärztekammer wird die rechtlichen Aspekte und
Implikationen des heutigen Urteils eingehend prüfen und gemeinsam mit
den Landesärztekammern beraten.
Die dem BGH-Urteil zu Grunde liegenden Fälle zeigen, wie wichtig
es war, dass der Gesetzgeber im Jahr 2015 die geschäftsmäßige
Förderung der Selbsttötung unter Strafe gestellt hat. Dies gilt
insbesondere für den Hamburger Fall aus dem Jahr 2012. Beide
Suizidentinnen waren nicht lebensbedrohlich erkrankt, wurden aber von
einem Sterbehilfeverein beim Sterben unterstützt. Auch im Fall des
Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2013 litt die suizidwillige
Patientin an einer schweren, aber nicht lebensbedrohlichen
Erkrankung. Dennoch hatte der angeklagte Hausarzt seiner Patientin
Zugang zu einem Medikament verschafft, nach dessen Einnahme sie
verstarb.
Betont werden muss auch heute, dass die Beteiligung an
Selbsttötungen nicht zu den ärztlichen Aufgaben zählt. Es ist
vielmehr Aufgabe von Ärzten, das Leben zu erhalten, Leiden zu lindern
und Sterbenden Beistand zu leisten. Daher sollten ärztliche
Handlungen auf eine lebensorientierte Behandlung abzielen und Leiden
durch eine geeignete schmerzmedizinische Versorgung lindern. Gerade
die Palliativmedizin stellt eine adäquate Form der ärztlichen
Sterbebegleitung dar. Wir brauchen auch genügend Zeit für Zuwendung
und seelischen Beistand, umso den Menschen mit schweren Erkrankungen
Zukunftsängste zu nehmen. Dafür müssen wir die notwendigen
Einrichtungen und Strukturen schaffen. Das ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns alle stellen müssen.
Es wäre hingegen fatal, wenn in der Bevölkerung Erwartungen
geweckt werden, die auf einen regelhaften Anspruch auf ärztliche
Assistenz beim Suizid gerichtet sind. Daher ist und bleibt es
richtig, wenn Handlungen zur geschäftsmäßigen Förderung der
Selbsttötung strafbar sind."
Pressekontakt:
Samir Rabbata
Pressesprecher
Bundesärztekammer
Stabsbereich Politik und Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Fon +49 30 400 456 - 703
Fax +49 30 400 456 - 707
mobil: 0160 / 364 51 84
samir.rabbata@baek.de
Twitter: https://twitter.com/BAEK_Sprecher
Original-Content von: Bundesärztekammer, übermittelt durch news aktuell
zur Unterstützung bei Selbsttötungen erklärt
Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt:
"Die Bundesärztekammer wird die rechtlichen Aspekte und
Implikationen des heutigen Urteils eingehend prüfen und gemeinsam mit
den Landesärztekammern beraten.
Die dem BGH-Urteil zu Grunde liegenden Fälle zeigen, wie wichtig
es war, dass der Gesetzgeber im Jahr 2015 die geschäftsmäßige
Förderung der Selbsttötung unter Strafe gestellt hat. Dies gilt
insbesondere für den Hamburger Fall aus dem Jahr 2012. Beide
Suizidentinnen waren nicht lebensbedrohlich erkrankt, wurden aber von
einem Sterbehilfeverein beim Sterben unterstützt. Auch im Fall des
Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2013 litt die suizidwillige
Patientin an einer schweren, aber nicht lebensbedrohlichen
Erkrankung. Dennoch hatte der angeklagte Hausarzt seiner Patientin
Zugang zu einem Medikament verschafft, nach dessen Einnahme sie
verstarb.
Betont werden muss auch heute, dass die Beteiligung an
Selbsttötungen nicht zu den ärztlichen Aufgaben zählt. Es ist
vielmehr Aufgabe von Ärzten, das Leben zu erhalten, Leiden zu lindern
und Sterbenden Beistand zu leisten. Daher sollten ärztliche
Handlungen auf eine lebensorientierte Behandlung abzielen und Leiden
durch eine geeignete schmerzmedizinische Versorgung lindern. Gerade
die Palliativmedizin stellt eine adäquate Form der ärztlichen
Sterbebegleitung dar. Wir brauchen auch genügend Zeit für Zuwendung
und seelischen Beistand, umso den Menschen mit schweren Erkrankungen
Zukunftsängste zu nehmen. Dafür müssen wir die notwendigen
Einrichtungen und Strukturen schaffen. Das ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns alle stellen müssen.
Es wäre hingegen fatal, wenn in der Bevölkerung Erwartungen
geweckt werden, die auf einen regelhaften Anspruch auf ärztliche
Assistenz beim Suizid gerichtet sind. Daher ist und bleibt es
richtig, wenn Handlungen zur geschäftsmäßigen Förderung der
Selbsttötung strafbar sind."
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Samir Rabbata
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Stabsbereich Politik und Kommunikation
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10623 Berlin
Fon +49 30 400 456 - 703
Fax +49 30 400 456 - 707
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