27.06.2019 10:44 | ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände | Gesundheit / Medizin
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Arzneimittelsicherheit: Bundesrat muss unsinnigen Importzwang stoppen (FOTO)

Foto: obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände/Deutscher Apothekerverband (DAV)
Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) hat für das Jahr 2018 nur Einsparungen in Höhe von 124 Mio. Euro durch die Abgabe von preisgünstigen Importarzneimitteln errechnet. Durch Rabattverträge haben die Krankenkassen hingegen im gleichen Jahr jedoch 4,4 Mrd. Euro eingespart. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/7002 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände/Deutscher Apothekerverband (DAV)"
Berlin (ots) -
Die Sicherheit von Arzneimitteln in deutschen Apotheken darf nicht
länger durch eine bürokratisch aufwendige und wirtschaftlich
unsinnige Importquote für rezeptpflichtige Medikamente auf
Kassenrezept untergraben werden. "Wir fordern den Bundesrat für
morgen auf, der Empfehlung seines Gesundheitsausschusses zu folgen
und auf der ersatzlosen Streichung zu beharren. Dazu muss das Gesetz
zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung in den
Vermittlungsausschuss überwiesen werden", sagt Fritz Becker,
Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). "Die
Importförderklausel muss vollständig gestrichen werden, damit nicht
sinnlos wichtige Arzneimittel quer durch Europa geschickt werden. Im
jeweiligen Herkunftsland werden womöglich die Medikamente knapp,
während im Zielland die komplexen Vertriebsstrukturen kaum mehr
nachvollziehbar sind. Importe bleiben - ganz ohne Not - ein
Einfallstor für Arzneimittelfälschungen, das man ganz leicht
schließen kann."
In der vom Bundestag bereits beschlossenen Fassung des GSAV ist
für die Importförderklausel zwar eine Ausnahme für Zytostatika und
Biologika enthalten, die den Länderfachleuten jedoch nicht weit genug
geht. Wie der Bundesrat bereits in einer früheren Stellungnahme
festgestellt hat, ist der Parallelhandel mit Arzneimitteln nach
Beobachtungen der Strafverfolgungs- und
Arzneimittelüberwachungsbehörden von einer zunehmenden Zahl von
Arzneimittelfälschungsfällen betroffen. Den Ländern zufolge erschwert
dieses Geschäftsmodell in Verdachtsfällen die Einschätzung der
Gefahrenlage und behindert ein schnelles Eingreifen. Diesen Risiken
steht kein adäquater wirtschaftlicher Nutzen für die Finanzierbarkeit
der Arzneimittelversorgung gegenüber. Das Deutsche
Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) hat für das Jahr 2018 nur
Einsparungen in Höhe von 124 Mio. Euro durch die Abgabe von
preisgünstigen Importarzneimitteln errechnet. Durch Rabattverträge
haben die Krankenkassen hingegen im gleichen Jahr jedoch 4,4 Mrd.
Euro eingespart.
Weitere Informationen unter www.abda.de und www.dapi.de
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de
Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett@abda.de
Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell
Die Sicherheit von Arzneimitteln in deutschen Apotheken darf nicht
länger durch eine bürokratisch aufwendige und wirtschaftlich
unsinnige Importquote für rezeptpflichtige Medikamente auf
Kassenrezept untergraben werden. "Wir fordern den Bundesrat für
morgen auf, der Empfehlung seines Gesundheitsausschusses zu folgen
und auf der ersatzlosen Streichung zu beharren. Dazu muss das Gesetz
zur Sicherheit in der Arzneimittelversorgung in den
Vermittlungsausschuss überwiesen werden", sagt Fritz Becker,
Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). "Die
Importförderklausel muss vollständig gestrichen werden, damit nicht
sinnlos wichtige Arzneimittel quer durch Europa geschickt werden. Im
jeweiligen Herkunftsland werden womöglich die Medikamente knapp,
während im Zielland die komplexen Vertriebsstrukturen kaum mehr
nachvollziehbar sind. Importe bleiben - ganz ohne Not - ein
Einfallstor für Arzneimittelfälschungen, das man ganz leicht
schließen kann."
In der vom Bundestag bereits beschlossenen Fassung des GSAV ist
für die Importförderklausel zwar eine Ausnahme für Zytostatika und
Biologika enthalten, die den Länderfachleuten jedoch nicht weit genug
geht. Wie der Bundesrat bereits in einer früheren Stellungnahme
festgestellt hat, ist der Parallelhandel mit Arzneimitteln nach
Beobachtungen der Strafverfolgungs- und
Arzneimittelüberwachungsbehörden von einer zunehmenden Zahl von
Arzneimittelfälschungsfällen betroffen. Den Ländern zufolge erschwert
dieses Geschäftsmodell in Verdachtsfällen die Einschätzung der
Gefahrenlage und behindert ein schnelles Eingreifen. Diesen Risiken
steht kein adäquater wirtschaftlicher Nutzen für die Finanzierbarkeit
der Arzneimittelversorgung gegenüber. Das Deutsche
Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) hat für das Jahr 2018 nur
Einsparungen in Höhe von 124 Mio. Euro durch die Abgabe von
preisgünstigen Importarzneimitteln errechnet. Durch Rabattverträge
haben die Krankenkassen hingegen im gleichen Jahr jedoch 4,4 Mrd.
Euro eingespart.
Weitere Informationen unter www.abda.de und www.dapi.de
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de
Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett@abda.de
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Schlagwörter
Importförderklausel , Gesetze , Bundesrat , Arzneimittel , Verbände , Gesundheitspolitik , Gesundheit , Handel , Gesundheit / Medizin , Politik , Wirtschaft ,
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