09.09.2019 11:25 | Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. | Finanzen
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Lohnsteuerfreibeträge: Nur was für Wenig-Verdiener, Viel-Kostenhaber und Jahres-Endrechner (FOTO)
Foto: obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V./VLH
Lohnsteuerfreibeträge: Nur was für Wenig-Verdiener, Viel-Kostenhaber und Jahres-Endrechner / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/69585 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V./VLH"
Neustadt a. d. W. (ots) -
Kosten aufstellen, Nachweise zusammensuchen, Antrag ausfüllen, zur
Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sein: Lohnsteuerfreibeträge
eintragen zu lassen ist mit viel Aufwand verbunden und lohnt sich nur
für die Wenigsten. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, wer tatsächlich davon profitiert
und welche Kosten zum Freibetrag werden können.
Grundsätzlich eine gute Idee
Der Lohnsteuerfreibetrag ist ein Betrag, der vom Monatslohn
abgezogen wird, bevor die Steuer dafür berechnet wird. Das bedeutet,
dass ein Arbeitnehmer für diesen Teil des Monatslohns keine Steuern
bezahlen muss - ein Freibetrag entlastet ihn also finanziell.
Das heißt: Er muss nicht bis zur nächsten Steuererklärung auf eine
Erstattung vom Finanzamt warten, sondern erhält die
Steuererleichterung bereits jeden Monat.
Generell viele Bedingungen
Wer sich allerdings beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen
lassen möchte, hat einige Bedingungen zu erfüllen. Die erste ist,
dass die jährlichen Ausgaben, die zum Lohnsteuerfreibetrag werden
sollen, höher sind als 600 Euro. Eine Ausnahme sind die
Werbungskosten, also die Ausgaben für den Beruf: Hier liegt die
Grenze höher, weil jeder Arbeitnehmer automatisch die sogenannte
Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro erhält. Will ein Arbeitnehmer
seine beruflichen Ausgaben wie Fahrtkosten oder Kosten für die
Arbeitskleidung als Freibetrag anerkennen lassen, muss er
dementsprechend mehr als 1.600 Euro im Jahr dafür ausgeben.
Hinzu kommt: Jeder Antragsteller muss im Vorfeld selbst prüfen, ob
er über die 600-Euro-Hürde bzw. über die 1.600-Euro-Hürde kommt. Die
entsprechenden Nachweise müssen zusammengetragen und dann für die
Einkommensteuererklärung aufbewahrt werden, falls das Finanzamt die
Angaben prüfen möchte - was recht viel Arbeit bedeuten kann.
Die nächste Bedingung ist, dass Freibetrag-Bezieher zur Abgabe der
Steuererklärung verpflichtet sind. Man kann sich Freibeträge für ein,
maximal für zwei Jahre eintragen lassen. Das bedeutet: Wer sich bis
zum 30. November 2019 Freibeträge für zwei Jahre eintragen lässt,
muss in den Jahren 2020 und 2021 seine Steuererklärung abgeben.
Die letzte Bedingung: Bis zum 30. November muss man sich
Freibeträge beim Finanzamt eintragen lassen, wenn sie noch im
laufenden Jahr greifen sollen.
Für diese Gruppen lohnt sich der Aufwand
Wenig-Verdiener
Mehr Netto dank Freibetrag, das lohnt sich zum Beispiel für junge
Eltern, wenn vorübergehend ein Einkommen wegfällt, weil einer von
beiden in Elternzeit ist. Oder für Ehepaare und eingetragene
Lebenspartner, bei denen einer von beiden Arbeitslosigkeit anmelden
muss.
Viel-Kostenhaber
Hohe monatliche Kosten haben zum Beispiel Arbeitnehmer mit
doppelter Haushaltsführung, die also aus beruflichen Gründen eine
Zweitwohnung am Arbeitsort unterhalten. Genauso Mütter oder Väter,
die hohe Unterhaltszahlungen leisten.
Jahres-Endrechner
Wer sich Freibeträge im Oktober oder spätestens bis zum Stichtag
30. November eintragen lässt, für den wirkt sich der Freibetrag
allein auf die Gehaltsabrechnungen im November und Dezember aus. So
bleibt mehr übrig als wenn die Summe auf zwölf Monate verteilt worden
wäre. Das kann sich zum Beispiel lohnen, wenn im Dezember eine hohe
Einmalzahlung wie ein Bonus ansteht: Die Lohnsteuer verringert sich
mitunter so stark, dass das Weihnachtsgeld sogar ganz ohne
Lohnsteuerabzüge auf das Konto überwiesen wird.
Für alle anderen, die nicht zu den Wenig-Verdienern,
Viel-Kostenhabern oder Jahres-Endrechnern gehören, lohnt sich der
Aufwand in der Regel nicht. Sie sollten stattdessen zeitnah oder
pünktlich ihre Steuererklärung machen bzw. machen lassen und sich die
zu viel gezahlten Steuerbeträge zurückholen.
Über die VLH
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
erstellt für seine Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft
den Steuerbescheid und einiges mehr.
Die VLH ist mit einer Million Mitgliedern und rund 3.000
Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH
stellt außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater:
Von drei zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind
zwei von der VLH.
Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die
Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse
Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Kosten aufstellen, Nachweise zusammensuchen, Antrag ausfüllen, zur
Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sein: Lohnsteuerfreibeträge
eintragen zu lassen ist mit viel Aufwand verbunden und lohnt sich nur
für die Wenigsten. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) zeigt, wer tatsächlich davon profitiert
und welche Kosten zum Freibetrag werden können.
Grundsätzlich eine gute Idee
Der Lohnsteuerfreibetrag ist ein Betrag, der vom Monatslohn
abgezogen wird, bevor die Steuer dafür berechnet wird. Das bedeutet,
dass ein Arbeitnehmer für diesen Teil des Monatslohns keine Steuern
bezahlen muss - ein Freibetrag entlastet ihn also finanziell.
Das heißt: Er muss nicht bis zur nächsten Steuererklärung auf eine
Erstattung vom Finanzamt warten, sondern erhält die
Steuererleichterung bereits jeden Monat.
Generell viele Bedingungen
Wer sich allerdings beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen
lassen möchte, hat einige Bedingungen zu erfüllen. Die erste ist,
dass die jährlichen Ausgaben, die zum Lohnsteuerfreibetrag werden
sollen, höher sind als 600 Euro. Eine Ausnahme sind die
Werbungskosten, also die Ausgaben für den Beruf: Hier liegt die
Grenze höher, weil jeder Arbeitnehmer automatisch die sogenannte
Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro erhält. Will ein Arbeitnehmer
seine beruflichen Ausgaben wie Fahrtkosten oder Kosten für die
Arbeitskleidung als Freibetrag anerkennen lassen, muss er
dementsprechend mehr als 1.600 Euro im Jahr dafür ausgeben.
Hinzu kommt: Jeder Antragsteller muss im Vorfeld selbst prüfen, ob
er über die 600-Euro-Hürde bzw. über die 1.600-Euro-Hürde kommt. Die
entsprechenden Nachweise müssen zusammengetragen und dann für die
Einkommensteuererklärung aufbewahrt werden, falls das Finanzamt die
Angaben prüfen möchte - was recht viel Arbeit bedeuten kann.
Die nächste Bedingung ist, dass Freibetrag-Bezieher zur Abgabe der
Steuererklärung verpflichtet sind. Man kann sich Freibeträge für ein,
maximal für zwei Jahre eintragen lassen. Das bedeutet: Wer sich bis
zum 30. November 2019 Freibeträge für zwei Jahre eintragen lässt,
muss in den Jahren 2020 und 2021 seine Steuererklärung abgeben.
Die letzte Bedingung: Bis zum 30. November muss man sich
Freibeträge beim Finanzamt eintragen lassen, wenn sie noch im
laufenden Jahr greifen sollen.
Für diese Gruppen lohnt sich der Aufwand
Wenig-Verdiener
Mehr Netto dank Freibetrag, das lohnt sich zum Beispiel für junge
Eltern, wenn vorübergehend ein Einkommen wegfällt, weil einer von
beiden in Elternzeit ist. Oder für Ehepaare und eingetragene
Lebenspartner, bei denen einer von beiden Arbeitslosigkeit anmelden
muss.
Viel-Kostenhaber
Hohe monatliche Kosten haben zum Beispiel Arbeitnehmer mit
doppelter Haushaltsführung, die also aus beruflichen Gründen eine
Zweitwohnung am Arbeitsort unterhalten. Genauso Mütter oder Väter,
die hohe Unterhaltszahlungen leisten.
Jahres-Endrechner
Wer sich Freibeträge im Oktober oder spätestens bis zum Stichtag
30. November eintragen lässt, für den wirkt sich der Freibetrag
allein auf die Gehaltsabrechnungen im November und Dezember aus. So
bleibt mehr übrig als wenn die Summe auf zwölf Monate verteilt worden
wäre. Das kann sich zum Beispiel lohnen, wenn im Dezember eine hohe
Einmalzahlung wie ein Bonus ansteht: Die Lohnsteuer verringert sich
mitunter so stark, dass das Weihnachtsgeld sogar ganz ohne
Lohnsteuerabzüge auf das Konto überwiesen wird.
Für alle anderen, die nicht zu den Wenig-Verdienern,
Viel-Kostenhabern oder Jahres-Endrechnern gehören, lohnt sich der
Aufwand in der Regel nicht. Sie sollten stattdessen zeitnah oder
pünktlich ihre Steuererklärung machen bzw. machen lassen und sich die
zu viel gezahlten Steuerbeträge zurückholen.
Über die VLH
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
erstellt für seine Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft
den Steuerbescheid und einiges mehr.
Die VLH ist mit einer Million Mitgliedern und rund 3.000
Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH
stellt außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater:
Von drei zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind
zwei von der VLH.
Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die
Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen
Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse
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