02.10.2023 14:34 | Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba) | Finanzen
2 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
2 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Bedeckungsanforderungen für Pensionskassen: Die Knete muss da sein, aber erst wenn sie gebraucht wird!
Berlin (ots) -
Damit Pensionskassen - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen mehr in Anlagen mit höherer Rendite investieren können, sind Weiterentwicklungen der Bedeckungsanforderungen und des BaFin-Stresstests für Pensionskassen erforderlich. Nach intensiven Diskussionen im Rahmen des Fachdialogs "Stärkung der Betriebsrente" liegen hierzu gute Vorschläge vor.
"Die aba fordert eine Anpassung der heute sehr strengen Bedeckungsvorschriften für Pensionskassen, wonach sie ihre versicherungstechnischen Verpflichtungen in jedem Zeitpunkt (insbesondere zu Buchwerten) zu 100% mit Sicherungsvermögen bedecken und die Solvabilitätsanforderungen jederzeit erfüllen muss. Diese Anforderungen begrenzen unsere Möglichkeiten in der Kapitalanlage," sagt Jürgen Rings, Leiter der aba-Fachvereinigung Pensionskassen, auf der aba-Tagung der Fachvereinigung Pensionskassen am 29. September 2023 in Bonn. Er führt weiter aus: "Will man dem politischen Willen im Koalitionsvertrag Rechnung tragen, wonach Gelder für Zwecke der betrieblichen Altersversorgung in stärkerem Maße in erwartbar höherrentierliche Anlageformen investiert werden sollen, dann brauchen wir mehr Flexibilität bei den Bedeckungsanforderungen."
Dr. Stefan Nellshen, stellv. Leiter des aba-Fachausschusses Kapitalanlage und Regulatorik, erklärt dies in seinem Vortrag näher: "Die aktuellen regulatorischen Anforderungen passen nicht zum Geschäftsmodell von Pensionskassen, die den Betriebsrentnern lebenslange Renten zahlen und daher extrem langfristige Verpflichtungen haben. Zudem existieren in aller Regel für die Begünstigten keine Möglichkeiten, die Pensionskasse zu wechseln oder zu kündigen, ohne zugleich aus dem zu Grunde liegenden Arbeitsverhältnis auszuscheiden. Damit haben solche Pensionskassen faktisch keinerlei Stornorisiken. Sinn und Zweck von Bedeckungsvorschriften sollte es daher sein, dass die garantierten Leistungen im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Fälligkeit ausfinanziert sind und gezahlt werden. Auf den Punkt gebracht bedeutet dies: Die Knete muss zwar da sein, aber erst wenn sie gebraucht wird."
In diesem Sinne werden - so Nellshen - modifizierte Bedeckungsanforderungen diskutiert, welche unter gewissen Voraussetzungen eine temporäre Unterdeckung (zu Buchwerten) über einen definierten Toleranzzeitraum hinweg zulassen. Voraussetzung hierfür soll eine entsprechende "Standby-Vereinbarung" zwischen der Pensionskasse und einem oder mehreren Trägerunternehmen sein. Diese soll die betreffenden Träger verpflichten, etwaig bestehende Unterdeckungen über den Toleranzzeitraum hinweg zu schließen (falls sie sich nicht durch entsprechende Kapitalmarktentwicklungen von selbst schließen). Aus Sicht von Rings sollte auch der BaFin-Stresstest, der ebenfalls die Möglichkeiten in der Kapitalanlage zumindest zum Teil unnötig begrenzt, weiterentwickelt werden.
Die aba fordert ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, das neben den Anpassungen im regulatorischen Bereich auch steuerliche und arbeitsrechtliche Verbesserungen bringen muss. Ein Ausbau der Geringverdienerförderung nach § 100 EStG durch eine Anhebung der Förderquote von 30% auf 40% oder 50% und eine Dynamisierung der Einkommensobergrenze könnten noch mehr als den derzeit über 1 Million Geringverdienern zu einer Betriebsrente verhelfen.
Der Fachdialog zur Stärkung der Betriebsrente und die Erfahrungen mit den ersten Sozialpartnermodellen haben gezeigt, wo der Gesetzgeber zudem nachsteuern muss, um Breitenwirkung zu erzielen. Auch nichttarifgebundene und damit viele kleine und mittelgroße Betriebe müssen nach Ansicht der aba Zugang zu Sozialpartnermodellen erhalten.
Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit mehr als 80 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.
Pressekontakt:
Klaus Stiefermann
Geschäftsführer
+49 30 3385811-10
klaus.stiefermann@aba-online.de
Original-Content von: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba), übermittelt durch news aktuell
Damit Pensionskassen - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen mehr in Anlagen mit höherer Rendite investieren können, sind Weiterentwicklungen der Bedeckungsanforderungen und des BaFin-Stresstests für Pensionskassen erforderlich. Nach intensiven Diskussionen im Rahmen des Fachdialogs "Stärkung der Betriebsrente" liegen hierzu gute Vorschläge vor.
"Die aba fordert eine Anpassung der heute sehr strengen Bedeckungsvorschriften für Pensionskassen, wonach sie ihre versicherungstechnischen Verpflichtungen in jedem Zeitpunkt (insbesondere zu Buchwerten) zu 100% mit Sicherungsvermögen bedecken und die Solvabilitätsanforderungen jederzeit erfüllen muss. Diese Anforderungen begrenzen unsere Möglichkeiten in der Kapitalanlage," sagt Jürgen Rings, Leiter der aba-Fachvereinigung Pensionskassen, auf der aba-Tagung der Fachvereinigung Pensionskassen am 29. September 2023 in Bonn. Er führt weiter aus: "Will man dem politischen Willen im Koalitionsvertrag Rechnung tragen, wonach Gelder für Zwecke der betrieblichen Altersversorgung in stärkerem Maße in erwartbar höherrentierliche Anlageformen investiert werden sollen, dann brauchen wir mehr Flexibilität bei den Bedeckungsanforderungen."
Dr. Stefan Nellshen, stellv. Leiter des aba-Fachausschusses Kapitalanlage und Regulatorik, erklärt dies in seinem Vortrag näher: "Die aktuellen regulatorischen Anforderungen passen nicht zum Geschäftsmodell von Pensionskassen, die den Betriebsrentnern lebenslange Renten zahlen und daher extrem langfristige Verpflichtungen haben. Zudem existieren in aller Regel für die Begünstigten keine Möglichkeiten, die Pensionskasse zu wechseln oder zu kündigen, ohne zugleich aus dem zu Grunde liegenden Arbeitsverhältnis auszuscheiden. Damit haben solche Pensionskassen faktisch keinerlei Stornorisiken. Sinn und Zweck von Bedeckungsvorschriften sollte es daher sein, dass die garantierten Leistungen im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Fälligkeit ausfinanziert sind und gezahlt werden. Auf den Punkt gebracht bedeutet dies: Die Knete muss zwar da sein, aber erst wenn sie gebraucht wird."
In diesem Sinne werden - so Nellshen - modifizierte Bedeckungsanforderungen diskutiert, welche unter gewissen Voraussetzungen eine temporäre Unterdeckung (zu Buchwerten) über einen definierten Toleranzzeitraum hinweg zulassen. Voraussetzung hierfür soll eine entsprechende "Standby-Vereinbarung" zwischen der Pensionskasse und einem oder mehreren Trägerunternehmen sein. Diese soll die betreffenden Träger verpflichten, etwaig bestehende Unterdeckungen über den Toleranzzeitraum hinweg zu schließen (falls sie sich nicht durch entsprechende Kapitalmarktentwicklungen von selbst schließen). Aus Sicht von Rings sollte auch der BaFin-Stresstest, der ebenfalls die Möglichkeiten in der Kapitalanlage zumindest zum Teil unnötig begrenzt, weiterentwickelt werden.
Die aba fordert ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz, das neben den Anpassungen im regulatorischen Bereich auch steuerliche und arbeitsrechtliche Verbesserungen bringen muss. Ein Ausbau der Geringverdienerförderung nach § 100 EStG durch eine Anhebung der Förderquote von 30% auf 40% oder 50% und eine Dynamisierung der Einkommensobergrenze könnten noch mehr als den derzeit über 1 Million Geringverdienern zu einer Betriebsrente verhelfen.
Der Fachdialog zur Stärkung der Betriebsrente und die Erfahrungen mit den ersten Sozialpartnermodellen haben gezeigt, wo der Gesetzgeber zudem nachsteuern muss, um Breitenwirkung zu erzielen. Auch nichttarifgebundene und damit viele kleine und mittelgroße Betriebe müssen nach Ansicht der aba Zugang zu Sozialpartnermodellen erhalten.
Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit mehr als 80 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.
Pressekontakt:
Klaus Stiefermann
Geschäftsführer
+49 30 3385811-10
klaus.stiefermann@aba-online.de
Original-Content von: Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba), übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Das könnte Sie auch interessieren
FDP-Parteitag: Richtige Botschaft / Kommentar von Tobias Peter
Freiburg (ots) - It's the economy, Olaf! Herr Bundeskanzler, die Regierung muss dringend etwas für mehr Wirtschaftswachstum in diesem Land tun! Das ist die Botschaft, die vom FDP-Parteitag ausgeht. ...Artikel lesenKommentar "nd.DerTag" zu den Beschlüssen der FDP: Opposition in der Koalition
nd.DerTag (ots) - Natürlich stichelten die Unionsparteien beim liberalen Parteitag und legten der FDP einmal mehr nahe, doch endlich aus der Ampel-Koalition auszutreten. Die Unionsparteien können vo...Artikel lesenNebensächliche Debatte
Frankfurt (ots) - So klar, wie nach der angekündigten US-Lieferung von Atacams-Raketen an die Ukraine die Forderung folgte, Deutschland möge dem überfallenen Land Taurus-Marschflugkörper schicken, s...Artikel lesenWelthungerhilfe warnt vor Ablauf von Lindners Spar-Deadline vor weiteren Kürzungen der Entwicklungshilfe / Vorstandschef Mogge: Geld kann Leben retten - Aktuelle Kürzungen schon schmerzhaft genug
Osnabrück (ots) - Vor Ablauf der Spar-Deadline von Finanzminister Christian Lindner an die anderen Kabinettsmitglieder hat die Welthungerhilfe vor weiteren Kürzungen bei der Hunger- und Armutsbekämp...Artikel lesenGemeinsamer Appell für Demokratie und Mitmenschlichkeit - Der ASB-Jahresempfang 2024 in NRW
Köln (ots) - Der diesjährige Jahresempfang des ASB NRW e. V. stand ganz im Zeichen der Auseinandersetzung mit den derzeitigen rassistischen, rechts-extremistischen und menschenfeindlichen Entwicklun...Artikel lesenMeistgelesen
- Der goldene Hase in München (FOTO)
- Das Erste: "Verliebt in Kroatien" (FOTO)
- PwC: Authentifizierung per Fingerabdruck ist im Mobile Banking eine Generationenfrage
- DER BESTE EXPORT SEIT LEGO! / Standing Ovations für den LADYDOC aus Dänemark / Sensation beim 14. Internationalen Speaker Slam
- Masters of Dance: Perfekte Harmonie (FOTO)
Meist kommentiert
- Quietschgelber Bienenfutter Automat in Fischbachtal
- Stoppt die Überfischung in der Ostsee: Deutsche Umwelthilfe und Our Fish fordern konsequente Umsetzung der wissenschaftlichen Empfehlungen für 2022
- Der Hund ist, was er isst
- Initiative "Justiz und Medien - konsequent gegen Hass" zieht erste Bilanz / Demokratie und Meinungsfreiheit schützen / Hass und Hetze konsequent verfolgen (FOTO)