09.04.2024 11:05 | R+V Infocenter | Bau / Immobilien
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Hausumbau: Bei Sturm ist Versicherungsschutz gefährdet
Wiesbaden (ots) -
Dach neu eindecken, Fenster vergrößern, Haustür austauschen: Wer sein Haus saniert, sollte zuvor seinen Versicherungsschutz prüfen, rät das Infocenter der R+V Versicherung. Denn die Wohngebäudeversicherung zahlt Sturmschäden normalerweise nur, wenn das Gebäude bewohnt oder zumindest bezugsfertig ist.
Grundsätzlich deckt die Wohngebäudeversicherung Sturmschäden ab Windstärke 8 ab. Das gilt allerdings nicht immer - etwa wenn das Haus eine Baustelle ist. "Können beispielsweise Fenster und Türen nicht vollständig geschlossen werden oder ist das Dach nur notdürftig abgedeckt, steigt das Risiko eines Sturmschadens. Die Versicherung muss dann nicht zahlen", erklärt Cornelia Flörcks, Expertin für Sachschäden bei der R+V Versicherung. Umso wichtiger ist es, geplante Umbaumaßnahmen vorab mitzuteilen. Dann kann die Police - falls notwendig - während der Umbauphase angepasst werden.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
- Nach dem Umbau sollten Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer prüfen, ob der Gebäudewert gestiegen ist. Falls ja, sollten sie den Versicherungsschutz anpassen.
- Gerüste sind bei Sturm eine Gefahr für das Gebäude: Sie beeinflussen Richtung und Stärke der Luftströmungen, und herabfallende Gegenstände können zu Schäden am Gebäude führen.
- Wenn der Wetterbericht vor einem Sturm warnt, sollte die Baustelle vorher gesichert werden. Sonst können lose Teile zu Geschossen werden und im schlimmsten Fall Passanten verletzen.
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
ruv-infocenter@arts-others.de
www.infocenter.ruv.de
Threads: @ruv_de
Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell
Dach neu eindecken, Fenster vergrößern, Haustür austauschen: Wer sein Haus saniert, sollte zuvor seinen Versicherungsschutz prüfen, rät das Infocenter der R+V Versicherung. Denn die Wohngebäudeversicherung zahlt Sturmschäden normalerweise nur, wenn das Gebäude bewohnt oder zumindest bezugsfertig ist.
Grundsätzlich deckt die Wohngebäudeversicherung Sturmschäden ab Windstärke 8 ab. Das gilt allerdings nicht immer - etwa wenn das Haus eine Baustelle ist. "Können beispielsweise Fenster und Türen nicht vollständig geschlossen werden oder ist das Dach nur notdürftig abgedeckt, steigt das Risiko eines Sturmschadens. Die Versicherung muss dann nicht zahlen", erklärt Cornelia Flörcks, Expertin für Sachschäden bei der R+V Versicherung. Umso wichtiger ist es, geplante Umbaumaßnahmen vorab mitzuteilen. Dann kann die Police - falls notwendig - während der Umbauphase angepasst werden.
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- Nach dem Umbau sollten Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer prüfen, ob der Gebäudewert gestiegen ist. Falls ja, sollten sie den Versicherungsschutz anpassen.
- Gerüste sind bei Sturm eine Gefahr für das Gebäude: Sie beeinflussen Richtung und Stärke der Luftströmungen, und herabfallende Gegenstände können zu Schäden am Gebäude führen.
- Wenn der Wetterbericht vor einem Sturm warnt, sollte die Baustelle vorher gesichert werden. Sonst können lose Teile zu Geschossen werden und im schlimmsten Fall Passanten verletzen.
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