16.01.2019 10:00 | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) | Bau / Immobilien
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Dächer sicher von der Schneelast befreien / Gesetzliche Unfallversicherung gibt Hinweise
Berlin (ots) - Wer Schnee auf Dächern räumt, sollte unbedingt auf
eine fachgerechte Absturzsicherung achten. Darauf weisen
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Was ist zu beachten,
damit die Einsatzkräfte von THW, Feuerwehr,
Hilfeleistungsorganisationen, Bundeswehr, aber auch Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter von entsprechenden Firmen und Privatpersonen sicher
sind bei ihrer Arbeit auf den Dächern? Die gesetzliche
Unfallversicherung gibt dazu Tipps und weiterführende Hinweise.
Wird die Schneedecke auf einem Dach zu schwer, ist die Statik des
Gebäudes gefährdet. Um einer möglichen Einsturzgefahr zuvor zu
kommen, werden die Dächer geräumt. Ob eine Räumung geboten ist,
ergibt eine Prüfung durch eine fachkundige Person. Sie prüft sowohl
die Statik und den Zustand des Gebäudes als auch das Gewicht der
Schneelast. Die hierzu erforderlichen Lastannahmen sind in Normen
geregelt*. Für die direkte, manuelle Ermittlung der Schneelast können
Schneemessrohre verwendet werden. Dabei wird mit einem Rohr eine
Schneemenge ausgestochen, gewogen und als Flächenlast umgerechnet.
Nachdem der Eigentümer bzw. Gebäudebetreiber so ermittelt hat, ob
eine Schneeräumung erforderlich ist, müssen die verantwortlichen
Einsatzkräfte vor Beginn der Arbeiten ein Räumkonzept und eine
Gefährdungsbeurteilung erstellen. Eine Person mit hierfür
ausreichenden Kenntnissen sollte dann die Räumarbeiten koordinieren
und überwachen.
"Eine gute Vorbereitung ist das A und O für einen sicheren
Einsatz", sagt Martin Sobottke von der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV). "Ebenso wichtig ist eine gute
Kommunikation aller Beteiligten und die Identifizierung möglicher
Gefahrenquellen. Ein besonderes Augenmerk muss auf die Absturzgefahr
und entsprechende Schutzmaßnahmen gelegt werden."
Worauf müssen Einsatzkräfte achten?
Um die Sicherheit der Einsatzkräfte zu gewährleisten, müssen vor
der Schneeräumung eines Daches einige Rahmenbedingungen geprüft
werden.
- Wie sehen die Wetterprognosen aus? Ist weiterer Schneefall
angekündigt?
- Welche Arbeitsmittel werden auf der Dachfläche benötigt und wie
können sie dorthin transportiert werden?
- Wie weit erhöht sich die Last auf dem Dach durch die
Einsatzkräfte und ihr Material?
- Gibt es einen sicheren Zugang zur Dachfläche?
- Gibt es sichere Abwurfstellen für den Schnee?
- Wie sehen die Absturz- und Durchsturzsicherungsmaßnahmen für die
Einsatzkräfte aus?
Auf Flachdächern sollten die Einsatzkräfte möglichst durch eine
Umwehrung gesichert sein. Ist diese nicht vorhanden und es besteht
Absturzgefahr, müssen die Einsatzkräfte durch persönliche
Schutzausrüstungen gegen Absturz gesichert werden. An Steildächern
müssen temporäre Auffangeinrichtungen eingerichtet werden. Wenn dies
nicht möglich ist, muss ebenfalls eine Sicherung durch persönliche
Schutzausrüstungen gegen Absturz erfolgen. Dazu müssen geeignete
Anschlageinrichtungen, möglichst am Dachfirst, montiert werden oder
mit einem Kran oder der Drehleiter der Feuerwehr geschaffen werden.
Weitere Informationen unter:
https://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=26538
*) Für Schnee- und Eislasten gilt die DIN EN 1991-1-3/NA: 2010-12
Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-3: allgemeine
Einwirkungen - Schneelasten
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
030-130011414
presse@dguv.de
www.dguv.de
Original-Content von: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), übermittelt durch news aktuell
eine fachgerechte Absturzsicherung achten. Darauf weisen
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Was ist zu beachten,
damit die Einsatzkräfte von THW, Feuerwehr,
Hilfeleistungsorganisationen, Bundeswehr, aber auch Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter von entsprechenden Firmen und Privatpersonen sicher
sind bei ihrer Arbeit auf den Dächern? Die gesetzliche
Unfallversicherung gibt dazu Tipps und weiterführende Hinweise.
Wird die Schneedecke auf einem Dach zu schwer, ist die Statik des
Gebäudes gefährdet. Um einer möglichen Einsturzgefahr zuvor zu
kommen, werden die Dächer geräumt. Ob eine Räumung geboten ist,
ergibt eine Prüfung durch eine fachkundige Person. Sie prüft sowohl
die Statik und den Zustand des Gebäudes als auch das Gewicht der
Schneelast. Die hierzu erforderlichen Lastannahmen sind in Normen
geregelt*. Für die direkte, manuelle Ermittlung der Schneelast können
Schneemessrohre verwendet werden. Dabei wird mit einem Rohr eine
Schneemenge ausgestochen, gewogen und als Flächenlast umgerechnet.
Nachdem der Eigentümer bzw. Gebäudebetreiber so ermittelt hat, ob
eine Schneeräumung erforderlich ist, müssen die verantwortlichen
Einsatzkräfte vor Beginn der Arbeiten ein Räumkonzept und eine
Gefährdungsbeurteilung erstellen. Eine Person mit hierfür
ausreichenden Kenntnissen sollte dann die Räumarbeiten koordinieren
und überwachen.
"Eine gute Vorbereitung ist das A und O für einen sicheren
Einsatz", sagt Martin Sobottke von der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV). "Ebenso wichtig ist eine gute
Kommunikation aller Beteiligten und die Identifizierung möglicher
Gefahrenquellen. Ein besonderes Augenmerk muss auf die Absturzgefahr
und entsprechende Schutzmaßnahmen gelegt werden."
Worauf müssen Einsatzkräfte achten?
Um die Sicherheit der Einsatzkräfte zu gewährleisten, müssen vor
der Schneeräumung eines Daches einige Rahmenbedingungen geprüft
werden.
- Wie sehen die Wetterprognosen aus? Ist weiterer Schneefall
angekündigt?
- Welche Arbeitsmittel werden auf der Dachfläche benötigt und wie
können sie dorthin transportiert werden?
- Wie weit erhöht sich die Last auf dem Dach durch die
Einsatzkräfte und ihr Material?
- Gibt es einen sicheren Zugang zur Dachfläche?
- Gibt es sichere Abwurfstellen für den Schnee?
- Wie sehen die Absturz- und Durchsturzsicherungsmaßnahmen für die
Einsatzkräfte aus?
Auf Flachdächern sollten die Einsatzkräfte möglichst durch eine
Umwehrung gesichert sein. Ist diese nicht vorhanden und es besteht
Absturzgefahr, müssen die Einsatzkräfte durch persönliche
Schutzausrüstungen gegen Absturz gesichert werden. An Steildächern
müssen temporäre Auffangeinrichtungen eingerichtet werden. Wenn dies
nicht möglich ist, muss ebenfalls eine Sicherung durch persönliche
Schutzausrüstungen gegen Absturz erfolgen. Dazu müssen geeignete
Anschlageinrichtungen, möglichst am Dachfirst, montiert werden oder
mit einem Kran oder der Drehleiter der Feuerwehr geschaffen werden.
Weitere Informationen unter:
https://publikationen.dguv.de/dguv/udt_dguv_main.aspx?FDOCUID=26538
*) Für Schnee- und Eislasten gilt die DIN EN 1991-1-3/NA: 2010-12
Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 1-3: allgemeine
Einwirkungen - Schneelasten
Pressekontakt:
Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
030-130011414
presse@dguv.de
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Schlagwörter
Unfall , Immobilien , Versicherung , Ratgeber , Winter , Schneeräumung , Wetter , Bau / Immobilien , Panorama ,
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