07.09.2022 11:00 | TÜV Rheinland AG | Auto / Verkehr
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TÜV Rheinland: Partnerschaft für geeichte und sichere Ladesäulen von E-Autos / Kooperation mit niederländischem Unternehmen NMI / Technische Sicherheit und exakte Abrechnung gewährleisten
Elektromobilität: TÜV Rheinland geht Partnerschaft für geeichte und sichere Ladesäulen von E-Autos mit NMI ein. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/31385 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.
Köln (ots) -
Die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladestationen für E-Fahrzeuge wächst beständig. Doch ein großer Teil der mehr als 65.000 Ladepunkte in Deutschland ist bislang noch nicht geeicht. Wer diese Ladesäulen nutzt, kann sich deshalb nicht darauf verlassen, dass nur die Strommenge berechnet wird, die tatsächlich auch geladen worden ist. Die jetzt zwischen TÜV Rheinland und dem niederländischen Unternehmen NMI vereinbarte Partnerschaft schafft hierfür künftig verlässliche Voraussetzungen. "Durch die Kooperation mit NMI können wir den Betreibern von Ladestationen einen kompletten Prüfservice anbieten", sagt Roman Brück, Teamleiter Power Electronic bei TÜV Rheinland. "NMI ist einer der führenden unabhängigen Spezialisten für gesetzeskonforme Test- und Inspektionsdienste in der Messtechnik. Als zwei Unternehmen, die beide die gleichen Prüf- und Qualitätsansprüche haben, können wir damit sowohl in Deutschland als auch global einen wichtigen Beitrag zur Eichrechtskonformität von Ladesäulen leisten."
Sichere Ladesäulen und korrekte Abrechnungen
Dass Ladesäulen dem Eichrecht unterliegen, ist in Deutschland seit April 2020 gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehört unter anderem, dass Kunden über das Display der Ladesäule informiert werden, wie viel elektrische Energie sie beziehen, wie lange der Ladevorgang dauert und wie viel eine Kilowattstunde (kWh) kostet. Das Gesamtpaket der Partnerschaft von NMI und TÜV Rheinland enthält darüber hinaus auch sämtliche in der Ladesäulenverordnung vorgeschriebenen Prüfungen.
Das "One Step-Testing" für die Betreiber umfasst neben der Prüfung auf elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) auch sämtliche Sicherheitsprüfungen bis hin zum Netzanschluss. Damit wird vermieden, dass fehlerhafte Ladestationen zu Netzüberlastungen, Anlagen- und Systemausfällen und zur Gefährdung von Personen führen. "Verstöße gegen das Eichrecht und die Ladesäulenverordnung können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Um den gewünschten schnellen Ausbau der Ladeinfrastruktur zu erreichen, wird seitens der Behörden bislang jedoch auf Sanktionen für die Betreiber von nicht geeichten Ladesäulen verzichtet", erklärt TÜV Rheinland-Experte Roman Brück.
Weitere Informationen unter www.tuv.com/germany/de/prüfung-von-e-ladestationen.html (http://www.tuv.com/germany/de/pr%C3%BCfung-von-e-ladestationen.html) bei TÜV Rheinland.
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Pressestelle TÜV Rheinland, Tel.: +49 2 21/8 06-21 48
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im Internet: presse.tuv.com und www.twitter.com/tuvcom_presse
Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell
Die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladestationen für E-Fahrzeuge wächst beständig. Doch ein großer Teil der mehr als 65.000 Ladepunkte in Deutschland ist bislang noch nicht geeicht. Wer diese Ladesäulen nutzt, kann sich deshalb nicht darauf verlassen, dass nur die Strommenge berechnet wird, die tatsächlich auch geladen worden ist. Die jetzt zwischen TÜV Rheinland und dem niederländischen Unternehmen NMI vereinbarte Partnerschaft schafft hierfür künftig verlässliche Voraussetzungen. "Durch die Kooperation mit NMI können wir den Betreibern von Ladestationen einen kompletten Prüfservice anbieten", sagt Roman Brück, Teamleiter Power Electronic bei TÜV Rheinland. "NMI ist einer der führenden unabhängigen Spezialisten für gesetzeskonforme Test- und Inspektionsdienste in der Messtechnik. Als zwei Unternehmen, die beide die gleichen Prüf- und Qualitätsansprüche haben, können wir damit sowohl in Deutschland als auch global einen wichtigen Beitrag zur Eichrechtskonformität von Ladesäulen leisten."
Sichere Ladesäulen und korrekte Abrechnungen
Dass Ladesäulen dem Eichrecht unterliegen, ist in Deutschland seit April 2020 gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehört unter anderem, dass Kunden über das Display der Ladesäule informiert werden, wie viel elektrische Energie sie beziehen, wie lange der Ladevorgang dauert und wie viel eine Kilowattstunde (kWh) kostet. Das Gesamtpaket der Partnerschaft von NMI und TÜV Rheinland enthält darüber hinaus auch sämtliche in der Ladesäulenverordnung vorgeschriebenen Prüfungen.
Das "One Step-Testing" für die Betreiber umfasst neben der Prüfung auf elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) auch sämtliche Sicherheitsprüfungen bis hin zum Netzanschluss. Damit wird vermieden, dass fehlerhafte Ladestationen zu Netzüberlastungen, Anlagen- und Systemausfällen und zur Gefährdung von Personen führen. "Verstöße gegen das Eichrecht und die Ladesäulenverordnung können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Um den gewünschten schnellen Ausbau der Ladeinfrastruktur zu erreichen, wird seitens der Behörden bislang jedoch auf Sanktionen für die Betreiber von nicht geeichten Ladesäulen verzichtet", erklärt TÜV Rheinland-Experte Roman Brück.
Weitere Informationen unter www.tuv.com/germany/de/prüfung-von-e-ladestationen.html (http://www.tuv.com/germany/de/pr%C3%BCfung-von-e-ladestationen.html) bei TÜV Rheinland.
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Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im Internet: presse.tuv.com und www.twitter.com/tuvcom_presse
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