06.10.2023 14:38 | Hahn Rechtsanwälte PartG mbB | Auto / Verkehr
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Opel Abgasskandal: OLG Zweibrücken spricht Schadensersatz zu
Hamburg (ots) -
Mit Urteil vom 27.09.2023 hat das Oberlandesgericht Zweibrücken die Adam Opel GmbH im Opel Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt (Aktenzeichen 7 U 41/22). Es handelt sich dabei um das zweite OLG Urteil im Opel Dieselskandal innerhalb kürzester Zeit.
Das Gericht nahm dabei Bezug auf das Dieselskandal Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.06.2023. Dieser hatte geurteilt, dass schon durch den fahrlässigen Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung ein Anspruch auf Schadensersatz gegeben sein könnte. Dies bestätigte nun das Oberlandesgericht Zweibrücken. Bei dem im streitgegenständlichen Fahrzeug unstreitig vorhandenen Thermofenster handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.
Der Kläger hat deshalb einen Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB. Der BGH hatte es in seinem Urteil den Gerichten der unteren Instanzen überlassen, die genaue Höhe des Differenzschadens festzulegen, aber einen Bereich von 5-15% des Kaufpreises genannt. Im vorliegenden Fall sprach das Gericht dem Kläger 5% des ursprünglich von ihm bezahlten Kaufpreises zu - mithin 975,00 Euro inklusive 5% Zinsen seit Rechtshängigkeit.
Der Kläger hatte das Fahrzeug - einen Opel Zafira - im Mai 2017 für 19.500,00 Euro erworben und im März 2022 für 7.500,00 Euro weiter verkauft.
Dieses Urteil, wie auch das ähnlich lautende des OLG Dresden aus dem Vormonat (ebenfalls ein bereits weiter verkaufter Opel Zafira, 5% des Kaufpreises zugesprochen) zeigen, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs und die zuvor ergangenen Urteile des Europäischen Gerichthofs Wirkung zeigen.
Mit einer Welle von positiven Urteilen - auch auf Ebene der Oberlandesgerichte - ist in den nächsten Monaten zu rechnen. Der Dieselskandal ist keineswegs vorbei. Die juristische Aufarbeitung hat gut acht Jahre nach dem Bekanntwerden der ersten Manipulationen neuen Auftrieb bekommen.
Besitzer (auch ehemalige) von Opel Diesel Fahrzeugen, die im Abgasskandal betroffen sind, können noch immer Schadensersatz bekommen - jetzt erst recht! Die Chancen stehen besser als je zuvor. Dass ein Fahrzeug im Dieselskandal betroffen ist, zeigt sich unter anderem dadurch, dass es ein Software-Update bekommen muss, um die Motorsteuerung zu aktualisieren. Sei es im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufs oder einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme. Ganz aktuell laufen bei Opel zwei dieser Maßnahmen mit den Codes Nr. KH1, A00004304 und Nr. KGV, A00000121.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Christian Rugen
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
E-Mail: rugen@hahn-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
Mit Urteil vom 27.09.2023 hat das Oberlandesgericht Zweibrücken die Adam Opel GmbH im Opel Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt (Aktenzeichen 7 U 41/22). Es handelt sich dabei um das zweite OLG Urteil im Opel Dieselskandal innerhalb kürzester Zeit.
Das Gericht nahm dabei Bezug auf das Dieselskandal Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.06.2023. Dieser hatte geurteilt, dass schon durch den fahrlässigen Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung ein Anspruch auf Schadensersatz gegeben sein könnte. Dies bestätigte nun das Oberlandesgericht Zweibrücken. Bei dem im streitgegenständlichen Fahrzeug unstreitig vorhandenen Thermofenster handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung.
Der Kläger hat deshalb einen Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB. Der BGH hatte es in seinem Urteil den Gerichten der unteren Instanzen überlassen, die genaue Höhe des Differenzschadens festzulegen, aber einen Bereich von 5-15% des Kaufpreises genannt. Im vorliegenden Fall sprach das Gericht dem Kläger 5% des ursprünglich von ihm bezahlten Kaufpreises zu - mithin 975,00 Euro inklusive 5% Zinsen seit Rechtshängigkeit.
Der Kläger hatte das Fahrzeug - einen Opel Zafira - im Mai 2017 für 19.500,00 Euro erworben und im März 2022 für 7.500,00 Euro weiter verkauft.
Dieses Urteil, wie auch das ähnlich lautende des OLG Dresden aus dem Vormonat (ebenfalls ein bereits weiter verkaufter Opel Zafira, 5% des Kaufpreises zugesprochen) zeigen, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs und die zuvor ergangenen Urteile des Europäischen Gerichthofs Wirkung zeigen.
Mit einer Welle von positiven Urteilen - auch auf Ebene der Oberlandesgerichte - ist in den nächsten Monaten zu rechnen. Der Dieselskandal ist keineswegs vorbei. Die juristische Aufarbeitung hat gut acht Jahre nach dem Bekanntwerden der ersten Manipulationen neuen Auftrieb bekommen.
Besitzer (auch ehemalige) von Opel Diesel Fahrzeugen, die im Abgasskandal betroffen sind, können noch immer Schadensersatz bekommen - jetzt erst recht! Die Chancen stehen besser als je zuvor. Dass ein Fahrzeug im Dieselskandal betroffen ist, zeigt sich unter anderem dadurch, dass es ein Software-Update bekommen muss, um die Motorsteuerung zu aktualisieren. Sei es im Rahmen eines verpflichtenden Rückrufs oder einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme. Ganz aktuell laufen bei Opel zwei dieser Maßnahmen mit den Codes Nr. KH1, A00004304 und Nr. KGV, A00000121.
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Rechtsprechung , Auto ,
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