09.12.2022 07:30 | CHECK24 GmbH | Auto / Verkehr
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Kfz-Versicherung: Wer weniger fährt, zahlt auch weniger
Quelle: CHECK24 Vergleichsportal für Kfz-Versicherungen GmbH (https://www.check24.de/kfz-versicherung/) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/73164 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.
München (ots) -
- Pkw-Halter*innen, die 12.000 km statt 16.000 km im Jahr zurücklegen, zahlen 16,3 Prozent weniger
- Sonderkündigungsrecht: Kfz-Versicherung auch noch im Dezember wechseln und sparen
Die jährliche Fahrleistung hat erheblichen Einfluss auf den Beitrag der Kfz-Versicherung. Versicherte, die mit ihrem Pkw nur 12.000 km anstatt 16.000 km jährlich zurücklegen, zahlen durchschnittlich 16,3 Prozent weniger.
"Wer weniger fährt, zahlt auch in der Regel weniger Beitrag für die Kfz-Versicherung", sagt Michael Roloff, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. "Haben Verbraucher*innen innerhalb der Versicherungslaufzeit weniger Kilometer mit dem Auto zurückgelegt als erwartet, sollten sie das ihrem Versicherer melden. Häufig erstatten Versicherer zu viel gezahlte Beiträge rückwirkend."
Eine Beispielberechnung für eine Vollkaskoversicherung über alle im CHECK24 Kfz-Versicherungsvergleich verfügbaren Tarife zeigt, dass der durchschnittliche Beitrag mit abnehmender Fahrleistung stufenförmig sinkt.1) Viele Versicherer nutzen zur Beitragsberechnung einheitliche Kilometergrenzen. Verbraucher*innen sparen beim Kfz-Versicherungsbeitrag, wenn sie die Fahrleistung nicht zu großzügig einschätzen.
"Verbraucher*innen müssen aber in jedem Fall wahrheitsgemäße Angaben machen, sonst riskieren sie ihren vollständigen Versicherungsschutz", sagt Michael Roloff.
Sonderkündigungsrecht: Kfz-Versicherung auch noch im Dezember wechseln und sparen
Versicherungsnehmer*innen können ihre Kfz-Versicherung auch noch nach dem Wechselstichtag am 30. November kündigen, wenn der bisherige Versicherer den Beitrag erhöht.
"Verbraucher*innen haben immer dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherungsbeitrag ohne eigenes Verschulden steigt", sagt Michael Roloff. "Damit können sie auch nach dem 30. November in eine günstigere Kfz-Versicherung wechseln. Die Frist für die Sonderkündigung beginnt ab Erhalt der Beitragsrechnung."
Ein Sonderkündigungsrecht gilt auch bei versteckten Beitragserhöhungen. Das ist der Fall, wenn der Kfz-Versicherungsbeitrag zwar sinkt, aber nicht so stark, wie es den Verbraucher*innen aufgrund einer besseren Schadenfreiheitsklasse zustünde. Hierauf muss der Versicherer in der Beitragsrechnung hinweisen. Ob Verbraucher*innen das Recht auf eine außerordentliche Kündigung haben, erfahren sie am einfachsten mit dem Sonderkündigungsrechner (https://www.check24.de/kfz-versicherung/sonderkuendigungsrecht/) von CHECK24.
300 CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Themen rund um die Kfz-Versicherung
Bei allen Fragen rund um die Kfz-Versicherung helfen die CHECK24-Versicherungsexpert*innen im persönlichen Vorstellungsgespräch per E-Mail, Chat oder Telefon. Zudem werden CHECK24-Kund*innen in vielen Serviceanliegen rund um die Uhr durch unseren Chatbot unterstützt. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen ihre Versicherungsverträge - unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren von automatischen Beitrags- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.
1)Die Beispielberechnungen über alle im Kfz-Versicherungsvergleich von CHECK24 verfügbaren Versicherungen basieren auf folgenden Annahmen: Versicherungswechsel zum 1.1.2023, Mann (45 Jahre), verheiratet, keine Kinder im Haushalt, Angestellter, VW Golf VII 1.0 TSi (HSN: 0603, TSN: BVV), Erstzulassung: Februar 2020, Erwerb & Halterzulassung: August 2021, Barkauf, Nutzung: nur privat (inkl. Arbeitsweg), Fahrzeugnutzer: Versicherungsnehmer, kein Wohneigentum, Straße (öffentlich), ADAC, Haftpflicht (SF 20) und Vollkasko (SF 20) mit 300 Euro SB inkl. Teilkasko mit 150 Euro SB, Werkstattwahl: alle Tarife, jährliche Beitragszahlweise; Erstwagen, Halter: Versicherungsnehmer, keine Punkte, 06114 Halle
Über CHECK24
CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kund*innen sparen durch einen Wechsel oft einige Hundert Euro. Sie wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 350 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 10.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 300 Autovermietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften, über 75 Pauschalreiseveranstaltern und Dienstleistern aus ca. 70 Kategorien das für sie passende Angebot. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher*innen kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung. Zur CHECK24 Gruppe gehört auch die C24 Bank. CHECK24 hat seinen Hauptsitz in München und ist an 18 weiteren Standorten in Deutschland vertreten.
CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale
Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission "Key Principles for Comparison Tools" enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt - unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.
Pressekontakt:
Florian Stark, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1169, florian.stark@check24.de
Daniel Friedheim, Director Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170, daniel.friedheim@check24.de
Original-Content von: CHECK24 GmbH, übermittelt durch news aktuell
- Pkw-Halter*innen, die 12.000 km statt 16.000 km im Jahr zurücklegen, zahlen 16,3 Prozent weniger
- Sonderkündigungsrecht: Kfz-Versicherung auch noch im Dezember wechseln und sparen
Die jährliche Fahrleistung hat erheblichen Einfluss auf den Beitrag der Kfz-Versicherung. Versicherte, die mit ihrem Pkw nur 12.000 km anstatt 16.000 km jährlich zurücklegen, zahlen durchschnittlich 16,3 Prozent weniger.
"Wer weniger fährt, zahlt auch in der Regel weniger Beitrag für die Kfz-Versicherung", sagt Michael Roloff, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. "Haben Verbraucher*innen innerhalb der Versicherungslaufzeit weniger Kilometer mit dem Auto zurückgelegt als erwartet, sollten sie das ihrem Versicherer melden. Häufig erstatten Versicherer zu viel gezahlte Beiträge rückwirkend."
Eine Beispielberechnung für eine Vollkaskoversicherung über alle im CHECK24 Kfz-Versicherungsvergleich verfügbaren Tarife zeigt, dass der durchschnittliche Beitrag mit abnehmender Fahrleistung stufenförmig sinkt.1) Viele Versicherer nutzen zur Beitragsberechnung einheitliche Kilometergrenzen. Verbraucher*innen sparen beim Kfz-Versicherungsbeitrag, wenn sie die Fahrleistung nicht zu großzügig einschätzen.
"Verbraucher*innen müssen aber in jedem Fall wahrheitsgemäße Angaben machen, sonst riskieren sie ihren vollständigen Versicherungsschutz", sagt Michael Roloff.
Sonderkündigungsrecht: Kfz-Versicherung auch noch im Dezember wechseln und sparen
Versicherungsnehmer*innen können ihre Kfz-Versicherung auch noch nach dem Wechselstichtag am 30. November kündigen, wenn der bisherige Versicherer den Beitrag erhöht.
"Verbraucher*innen haben immer dann ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherungsbeitrag ohne eigenes Verschulden steigt", sagt Michael Roloff. "Damit können sie auch nach dem 30. November in eine günstigere Kfz-Versicherung wechseln. Die Frist für die Sonderkündigung beginnt ab Erhalt der Beitragsrechnung."
Ein Sonderkündigungsrecht gilt auch bei versteckten Beitragserhöhungen. Das ist der Fall, wenn der Kfz-Versicherungsbeitrag zwar sinkt, aber nicht so stark, wie es den Verbraucher*innen aufgrund einer besseren Schadenfreiheitsklasse zustünde. Hierauf muss der Versicherer in der Beitragsrechnung hinweisen. Ob Verbraucher*innen das Recht auf eine außerordentliche Kündigung haben, erfahren sie am einfachsten mit dem Sonderkündigungsrechner (https://www.check24.de/kfz-versicherung/sonderkuendigungsrecht/) von CHECK24.
300 CHECK24-Expert*innen beraten bei allen Themen rund um die Kfz-Versicherung
Bei allen Fragen rund um die Kfz-Versicherung helfen die CHECK24-Versicherungsexpert*innen im persönlichen Vorstellungsgespräch per E-Mail, Chat oder Telefon. Zudem werden CHECK24-Kund*innen in vielen Serviceanliegen rund um die Uhr durch unseren Chatbot unterstützt. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kund*innen ihre Versicherungsverträge - unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren von automatischen Beitrags- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.
1)Die Beispielberechnungen über alle im Kfz-Versicherungsvergleich von CHECK24 verfügbaren Versicherungen basieren auf folgenden Annahmen: Versicherungswechsel zum 1.1.2023, Mann (45 Jahre), verheiratet, keine Kinder im Haushalt, Angestellter, VW Golf VII 1.0 TSi (HSN: 0603, TSN: BVV), Erstzulassung: Februar 2020, Erwerb & Halterzulassung: August 2021, Barkauf, Nutzung: nur privat (inkl. Arbeitsweg), Fahrzeugnutzer: Versicherungsnehmer, kein Wohneigentum, Straße (öffentlich), ADAC, Haftpflicht (SF 20) und Vollkasko (SF 20) mit 300 Euro SB inkl. Teilkasko mit 150 Euro SB, Werkstattwahl: alle Tarife, jährliche Beitragszahlweise; Erstwagen, Halter: Versicherungsnehmer, keine Punkte, 06114 Halle
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CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale
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Florian Stark, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1169, florian.stark@check24.de
Daniel Friedheim, Director Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170, daniel.friedheim@check24.de
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