30.07.2019 10:35 | CODUKA GmbH | Auto / Verkehr
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Keine Ausnahme im Straßenverkehr: E-Scooter schützt vor Bußgeld nicht (FOTO)
Foto: obs/CODUKA GmbH/Pixabay Lizenz
E-Scooter im deutschen Straßenverkehr. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/113055 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/CODUKA GmbH/Pixabay Lizenz"
Berlin (ots) -
E-Scooter sind im Trend! Gelten sie doch als umweltfreundliche
Alternative im abgasbelasteten städtischen Verkehr. Trotzdem sollte
man wissen, dass auch die Nutzung des elektrischen Tretrollers ein
Bußgeld nach sich ziehen kann. Am 15. Juni dieses Jahres hat das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine neue
Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) erlassen. Zahlreiche
Verkehrsvergehen wie zum Beispiel Fahren unter Alkoholeinfluss, die
seit dem E-Scooter-Boom bereits geahndet wurden, untermauern deren
Notwendigkeit. Zudem werden gerade die Großstädte überflutet von
teilweise auch noch falsch geparkten E-Tretrollern.
Die Unfälle und das rüpelhafte Verhalten einiger E-Scooter-Fahrer
führen auch zum Appell des Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer
(CSU), man müsse eine härtere Gangart bei Verstößen mit E-Tretrollern
einlegen. Welche Sanktionen für welche Verstöße erhoben werden, weiß
die Berliner Coduka GmbH. Zudem bietet der Prozessfinanzierer über
www.geblitzt.de kostenfreie Hilfe bei Bußgeldern ab 60 Euro und einem
Punkt in Flensburg an. Das trifft im Falle eines Rotlichtverstoßes
auch auf E-Scooter zu.
"Eine Fahrerlaubnis benötigt man für E-Scooter nicht, der Fahrer
muss lediglich mindestens 14 Jahre alt sein", so Jan Ginhold,
Geschäftsführer der Coduka. Dennoch gäbe es eine Menge zu beachten -
auch bei der Beantragung der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)
eines Modells beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). So müsse der
Hersteller darauf achten, dass "die Höchstgeschwindigkeit bei 20 km/h
liegt. Zudem sind die maximalen Maße, das Gewicht und die Ausstattung
wie zwei unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad, Vorder- und
Rücklicht sowie eine Klingel exakt vorgegeben. Für das Führen eines
E-Scooters benötigt man zudem eine Haftpflichtversicherung."
Wer ohne Betriebserlaubnis fährt, muss mit einer Strafanzeige und
einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro rechnen. Das Fehlen einer Zulassung
trifft häufig auf ältere Modelle zu, da diese vor Inkrafttreten der
Verordnung verkauft wurden. Kommt es dann noch zu einem Unfall,
springt die Haftpflichtversicherung nicht ein und der Fahrer trägt
alle Kosten. Auch andere Versäumnisse belasten den Geldbeutel: Ist
ein Betroffener ohne Versicherungskennzeichen unterwegs, stehen 40
Euro zu Buche. Und hat der Verkehrsteilnehmer nicht die
vorgeschriebene Beleuchtung an seinem E-Scooter angebracht, werden 20
Euro fällig. Eine Helmpflicht hingegen besteht nicht.
Auch das Verhalten im Straßenverkehr regelt die neue Verordnung
für Elektrokleinstfahrzeuge. So dürfen E-Scooter nur auf Radwegen,
Radfahrstreifen und Fahrradstraßen unterwegs sein. Lediglich, wenn
diese nicht vorhanden sind, ist auch das Fahren auf Gehwegen und
Autostraßen erlaubt. In Fußgängerzonen und Grünanlagen aber ist das
Fahren mit E-Tretrollern grundsätzlich verboten, stellt Oberkommissar
Carsten Kehr der Frankfurter Polizei klar. Unerlaubtes Fahren auf
nicht zulässigen Verkehrsflächen kostet zwischen 15 und 30 Euro.
Zudem darf man mit E-Scootern nicht nebeneinander fahren - die
Zuwiderhandlung wird ebenfalls mit einem Verwarnungsgeld von 15 bis
30 Euro bestraft.
In Städten wie Berlin, Frankfurt und Köln wird von der Polizei
bereits rigoros durchgegriffen. Verwarnungs- und Bußgelder sollen
helfen, die steigenden Unfallzahlen einzudämmen. "Richtig teurer wird
es beim Fahren über eine rote Ampel", weiß Jan Ginhold. "Hierbei
erwartet den Betroffenen analog zum Bußgeldkatalog für Radfahrer ein
Punkt und ein Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro - je nach Dauer der
Rotphase und ob zusätzlich eine Gefährdung oder Sachbeschädigung
vorliegt." Was das Parken betrifft, werden E-Scooter-Benutzer wie
Fahrradfahrer eingestuft: Man darf zum Beispiel auf Gehwegen parken,
solange man keine Verkehrsteilnehmer behindert oder Wege blockiert.
Bundesverkehrsministers Scheuer will besonders bei alkoholisierten
E-Scooter-Fahrern durchgreifen. Da Elektro-Tretroller laut deutschem
Straßenverkehrsgesetz als Kraftfahrzeuge eingestuft werden, gelten
dieselben Promille-Vorschriften. Auf Betroffene können harte Strafen
zukommen. Ein Beispiel: Bei 0,5 bis 1,09 Promille muss der Fahrer ein
Bußgeld in Höhe von 500 Euro zahlen, erhält zwei Punkte in Flensburg
und einen Monat Fahrverbot. Und wer noch in der Probezeit ist, darf
gar keinen Alkohol getrunken haben, wenn er auf den E-Scooter steigt.
Um Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands- und Handyverstöße zu
bearbeiten, kooperiert die Coduka eng zusammen mit zwei großen
Anwaltskanzleien, deren Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit
vertreten sind. Die Zahlen sprechen für sich. Täglich erreicht das
Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle
werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer
Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie
Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst
entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich
effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des
Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der
Prozessfinanzierung.
Pressekontakt:
CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de
Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt durch news aktuell
E-Scooter sind im Trend! Gelten sie doch als umweltfreundliche
Alternative im abgasbelasteten städtischen Verkehr. Trotzdem sollte
man wissen, dass auch die Nutzung des elektrischen Tretrollers ein
Bußgeld nach sich ziehen kann. Am 15. Juni dieses Jahres hat das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine neue
Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge (eKFV) erlassen. Zahlreiche
Verkehrsvergehen wie zum Beispiel Fahren unter Alkoholeinfluss, die
seit dem E-Scooter-Boom bereits geahndet wurden, untermauern deren
Notwendigkeit. Zudem werden gerade die Großstädte überflutet von
teilweise auch noch falsch geparkten E-Tretrollern.
Die Unfälle und das rüpelhafte Verhalten einiger E-Scooter-Fahrer
führen auch zum Appell des Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer
(CSU), man müsse eine härtere Gangart bei Verstößen mit E-Tretrollern
einlegen. Welche Sanktionen für welche Verstöße erhoben werden, weiß
die Berliner Coduka GmbH. Zudem bietet der Prozessfinanzierer über
www.geblitzt.de kostenfreie Hilfe bei Bußgeldern ab 60 Euro und einem
Punkt in Flensburg an. Das trifft im Falle eines Rotlichtverstoßes
auch auf E-Scooter zu.
"Eine Fahrerlaubnis benötigt man für E-Scooter nicht, der Fahrer
muss lediglich mindestens 14 Jahre alt sein", so Jan Ginhold,
Geschäftsführer der Coduka. Dennoch gäbe es eine Menge zu beachten -
auch bei der Beantragung der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)
eines Modells beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). So müsse der
Hersteller darauf achten, dass "die Höchstgeschwindigkeit bei 20 km/h
liegt. Zudem sind die maximalen Maße, das Gewicht und die Ausstattung
wie zwei unabhängige Bremsen für Vorder- und Hinterrad, Vorder- und
Rücklicht sowie eine Klingel exakt vorgegeben. Für das Führen eines
E-Scooters benötigt man zudem eine Haftpflichtversicherung."
Wer ohne Betriebserlaubnis fährt, muss mit einer Strafanzeige und
einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro rechnen. Das Fehlen einer Zulassung
trifft häufig auf ältere Modelle zu, da diese vor Inkrafttreten der
Verordnung verkauft wurden. Kommt es dann noch zu einem Unfall,
springt die Haftpflichtversicherung nicht ein und der Fahrer trägt
alle Kosten. Auch andere Versäumnisse belasten den Geldbeutel: Ist
ein Betroffener ohne Versicherungskennzeichen unterwegs, stehen 40
Euro zu Buche. Und hat der Verkehrsteilnehmer nicht die
vorgeschriebene Beleuchtung an seinem E-Scooter angebracht, werden 20
Euro fällig. Eine Helmpflicht hingegen besteht nicht.
Auch das Verhalten im Straßenverkehr regelt die neue Verordnung
für Elektrokleinstfahrzeuge. So dürfen E-Scooter nur auf Radwegen,
Radfahrstreifen und Fahrradstraßen unterwegs sein. Lediglich, wenn
diese nicht vorhanden sind, ist auch das Fahren auf Gehwegen und
Autostraßen erlaubt. In Fußgängerzonen und Grünanlagen aber ist das
Fahren mit E-Tretrollern grundsätzlich verboten, stellt Oberkommissar
Carsten Kehr der Frankfurter Polizei klar. Unerlaubtes Fahren auf
nicht zulässigen Verkehrsflächen kostet zwischen 15 und 30 Euro.
Zudem darf man mit E-Scootern nicht nebeneinander fahren - die
Zuwiderhandlung wird ebenfalls mit einem Verwarnungsgeld von 15 bis
30 Euro bestraft.
In Städten wie Berlin, Frankfurt und Köln wird von der Polizei
bereits rigoros durchgegriffen. Verwarnungs- und Bußgelder sollen
helfen, die steigenden Unfallzahlen einzudämmen. "Richtig teurer wird
es beim Fahren über eine rote Ampel", weiß Jan Ginhold. "Hierbei
erwartet den Betroffenen analog zum Bußgeldkatalog für Radfahrer ein
Punkt und ein Bußgeld zwischen 60 und 180 Euro - je nach Dauer der
Rotphase und ob zusätzlich eine Gefährdung oder Sachbeschädigung
vorliegt." Was das Parken betrifft, werden E-Scooter-Benutzer wie
Fahrradfahrer eingestuft: Man darf zum Beispiel auf Gehwegen parken,
solange man keine Verkehrsteilnehmer behindert oder Wege blockiert.
Bundesverkehrsministers Scheuer will besonders bei alkoholisierten
E-Scooter-Fahrern durchgreifen. Da Elektro-Tretroller laut deutschem
Straßenverkehrsgesetz als Kraftfahrzeuge eingestuft werden, gelten
dieselben Promille-Vorschriften. Auf Betroffene können harte Strafen
zukommen. Ein Beispiel: Bei 0,5 bis 1,09 Promille muss der Fahrer ein
Bußgeld in Höhe von 500 Euro zahlen, erhält zwei Punkte in Flensburg
und einen Monat Fahrverbot. Und wer noch in der Probezeit ist, darf
gar keinen Alkohol getrunken haben, wenn er auf den E-Scooter steigt.
Um Geschwindigkeits-, Rotlicht-, Abstands- und Handyverstöße zu
bearbeiten, kooperiert die Coduka eng zusammen mit zwei großen
Anwaltskanzleien, deren Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit
vertreten sind. Die Zahlen sprechen für sich. Täglich erreicht das
Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle
werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer
Strafreduzierung. Und wie finanziert sich das kostenfreie
Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst
entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich
effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka aufgrund des
Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der
Prozessfinanzierung.
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