18.12.2018 09:30 | Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. | Auto / Verkehr
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Große Wissenslücken über Rettungsgasse / DVR-Umfrage: Wann muss man auf Autobahnen und Landstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren für eine Richtung eine Rettungsgasse bilden? (FOTO)
Foto: obs/Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V./VKM
Große Wissenslücken über Rettungsgasse / DVR-Umfrage: Wann muss man auf Autobahnen und Landstraßen mit mindestens zwei Fahrspuren für eine Richtung eine Rettungsgasse bilden? / Vier von zehn Befragten (40 Prozent) haben in einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) angegeben, sie müssten die Gasse erst dann bilden, wenn sich Einsatzfahrzeuge von hinten nähern. Dies ist jedoch falsch, da hierdurch möglicherweise der Weg für die Rettungsfahrzeuge nicht schnell genug freigemacht werden kann. Die Rettungsgasse muss bereits gebildet werden, sobald Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich im Stillstand befinden. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/17147 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V./VKM"
Bonn (ots) -
Nur etwas mehr als die Hälfte der Autofahrerinnen und Autofahrer
in Deutschland (55 Prozent) kennen die aktuelle Regelung, wie auf
Autobahnen und Landstraßen eine Rettungsgasse gebildet werden muss.
Dies ergab eine repräsentative Befragung, die im Auftrag des
Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) im November 2018 vom
Marktforschungsinstitut Ipsos durchgeführt wurde.
Die Rettungsgasse muss gebildet werden, sobald Fahrzeuge mit
Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich im Stillstand befinden. Nur
so ist im Notfall die freie Bahn für Polizei- und Rettungsfahrzeuge
gewährleistet und schnellstmögliche Hilfe für Verletzte
sichergestellt. Vier von zehn Befragten (40 Prozent) glauben, sie
müssten die Gasse erst dann bilden, wenn sich Einsatzfahrzeuge von
hinten nähern. Dies ist jedoch falsch, da hierdurch möglicherweise
der Weg für die Rettungsfahrzeuge nicht schnell genug freigemacht
werden kann.
Besser bekannt ist offenbar, wie die Rettungsgasse zu bilden ist:
Drei Viertel der Befragten (75 Prozent) wissen, dass man auf der
linken Spur nach links und auf allen weiteren Spuren nach rechts
ausweicht, um die Rettungsgasse zu bilden. DVR-Hauptgeschäftsführer
Christian Kellner appelliert an alle Autofahrerinnen und Autofahrer,
"die Rettungsgasse rechtzeitig zu bilden, da es in den entsprechenden
Situationen häufig um Menschenleben geht". Zudem drohe ein Bußgeld
von mindestens 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg, wenn die
Rettungsgasse nicht rechtzeitig gebildet wird.
Ansprechpartnerin:
Julia Fohmann
Pressesprecherin
Referatsleiterin Presse
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)
German Road Safety Council
Jägerstraße 67 - 69
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 2 26 67 71-30
Telefax: +49 (0)30 2 26 67 71-29
jfohmann@dvr.de
www.dvr.de
Original-Content von: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V., übermittelt durch news aktuell
Nur etwas mehr als die Hälfte der Autofahrerinnen und Autofahrer
in Deutschland (55 Prozent) kennen die aktuelle Regelung, wie auf
Autobahnen und Landstraßen eine Rettungsgasse gebildet werden muss.
Dies ergab eine repräsentative Befragung, die im Auftrag des
Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) im November 2018 vom
Marktforschungsinstitut Ipsos durchgeführt wurde.
Die Rettungsgasse muss gebildet werden, sobald Fahrzeuge mit
Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich im Stillstand befinden. Nur
so ist im Notfall die freie Bahn für Polizei- und Rettungsfahrzeuge
gewährleistet und schnellstmögliche Hilfe für Verletzte
sichergestellt. Vier von zehn Befragten (40 Prozent) glauben, sie
müssten die Gasse erst dann bilden, wenn sich Einsatzfahrzeuge von
hinten nähern. Dies ist jedoch falsch, da hierdurch möglicherweise
der Weg für die Rettungsfahrzeuge nicht schnell genug freigemacht
werden kann.
Besser bekannt ist offenbar, wie die Rettungsgasse zu bilden ist:
Drei Viertel der Befragten (75 Prozent) wissen, dass man auf der
linken Spur nach links und auf allen weiteren Spuren nach rechts
ausweicht, um die Rettungsgasse zu bilden. DVR-Hauptgeschäftsführer
Christian Kellner appelliert an alle Autofahrerinnen und Autofahrer,
"die Rettungsgasse rechtzeitig zu bilden, da es in den entsprechenden
Situationen häufig um Menschenleben geht". Zudem drohe ein Bußgeld
von mindestens 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg, wenn die
Rettungsgasse nicht rechtzeitig gebildet wird.
Ansprechpartnerin:
Julia Fohmann
Pressesprecherin
Referatsleiterin Presse
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)
German Road Safety Council
Jägerstraße 67 - 69
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 2 26 67 71-30
Telefax: +49 (0)30 2 26 67 71-29
jfohmann@dvr.de
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