18.07.2019 13:24 | CODUKA GmbH | Auto / Verkehr
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Folge des Blitzer-Urteils: Fast alle stationären Messanlagen im Saarland haben ausgeblitzt (FOTO)
Foto: obs/CODUKA GmbH/Coduka GmbH
Folge des Blitzer-Urteils: Fast alle stationären Messanlagen im Saarland haben ausgeblitzt / Poliscan Speed Blitzer © Coduka GmbH / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/113055 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/CODUKA GmbH/Coduka GmbH"
Berlin (ots) -
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschied am 05. Juli
2019, dass Messungen mit dem Blitzer Traffistar S350 vom Hersteller
Jenoptik nicht verwertbar sind. Begründet wurde das Urteil mit der
Unmöglichkeit einer nachträglichen gerichtlichen Überprüfung des
Sachverhalts infolge fehlender (nicht gespeicherter) Daten. Diese
Problematik ist auch bei Geräten anderer Hersteller bekannt. Der
Meldung des saarländischen Rundfunks zufolge sind nun auch die
Blitzer vom Typ Poliscan und Leivtec XV3 betroffen, sodass das
saarländische Innenministerium die zuständigen kommunalen Behörden
informiert habe, laufende und zukünftige Verfahren, die auf der
Messung dieser Geräte beruhen, bis auf Weiteres einzustellen. Was das
bedeutet, verrät die Berliner Coduka GmbH - Betreiber des Portals
www.geblitzt.de.
Das Urteil des Verfassungsgerichts hat ganz eindeutig ergeben,
dass Betroffenen ein Grundrecht auf Verteidigung zugesprochen werden
müsse. Der Traffistar S350 leiste das aber aktuell nicht, da er die
erforderlichen Messwerte nicht speichere. Deren Fehlen mache eine
Überprüfung der Weg-Zeit-Berechnungen unmöglich. Diese Begründung
trifft gemäß der saarländischen Behörden nun auch auf den Poliscan
Blitzer von Vitronic und den Typ XV3 von Leivtec zu. Damit
widersprechen diese der Aussage des Herstellers Vitronic, man würde
den Maßstäben des Gerichts bereits genügen.
Mobile Messanlagen sollen laut Behörden nicht betroffen sein. Dazu
äußert sich Jan Ginhold, Geschäftsführer der Coduka GmbH, wie folgt:
"Auch mobile Blitzer müssten erst einmal einer Prüfung vor Gericht
standhalten. Ich denke, hier ist das letzte Wort noch nicht
gesprochen." Wie aber verhält es sich mit den Chancen einer
Anfechtung bei den stationären Blitzern? Dazu Ginhold: "Bereits
rechtskräftige Fälle haben Bestand, das heißt, es gibt keine
Möglichkeit der Anfechtung. Auch der Weg über eine Wiedereinsetzung
in den vorigen Stand entfällt. Eine geänderte Rechtsprechung, wie in
diesem Fall durch das Urteil erfolgt, stellt keinen Grund für eine
Wiedereinsetzung im Sinne des Gesetzes dar."
Anders sehe es hingegen bei laufenden Verfahren im Saarland aus -
diese müssten aufgrund des Urteils eingestellt werden. "Sollten Sie
keine Benachrichtigung hinsichtlich der Einstellung Ihres Verfahren
erhalten haben, melden Sie sich über www.geblitzt.de an. Unsere
Anwälte kümmern sich darum. Mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und
Fahrverboten müssen Sie in der Regel nicht mehr rechnen", so Ginhold
weiter.
Abschließend fügt Ginhold hinzu: "Die Signalwirkung des Urteils
aus dem Saarland lässt sich jetzt schon beobachten. Viele zuständige
Behörden anderer Bundesländer prüfen bereits, inwieweit das Urteil
Einfluss auf das eigene Vorgehen haben könnte. Berlin zum Beispiel
geht noch weiter und hat bereits neun Traffistar Blitzer aus dem
Verkehr gezogen."
Die Coduka arbeitet eng mit zwei großen Anwaltskanzleien zusammen,
deren Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen
können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine
Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei
weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie
finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus
Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre
Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die
Coduka aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit
auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.
Pressekontakt:
CODUKA GmbH
www.geblitzt.de
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 630
E-Mail: presse@coduka.de
Original-Content von: CODUKA GmbH, übermittelt durch news aktuell
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschied am 05. Juli
2019, dass Messungen mit dem Blitzer Traffistar S350 vom Hersteller
Jenoptik nicht verwertbar sind. Begründet wurde das Urteil mit der
Unmöglichkeit einer nachträglichen gerichtlichen Überprüfung des
Sachverhalts infolge fehlender (nicht gespeicherter) Daten. Diese
Problematik ist auch bei Geräten anderer Hersteller bekannt. Der
Meldung des saarländischen Rundfunks zufolge sind nun auch die
Blitzer vom Typ Poliscan und Leivtec XV3 betroffen, sodass das
saarländische Innenministerium die zuständigen kommunalen Behörden
informiert habe, laufende und zukünftige Verfahren, die auf der
Messung dieser Geräte beruhen, bis auf Weiteres einzustellen. Was das
bedeutet, verrät die Berliner Coduka GmbH - Betreiber des Portals
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Das Urteil des Verfassungsgerichts hat ganz eindeutig ergeben,
dass Betroffenen ein Grundrecht auf Verteidigung zugesprochen werden
müsse. Der Traffistar S350 leiste das aber aktuell nicht, da er die
erforderlichen Messwerte nicht speichere. Deren Fehlen mache eine
Überprüfung der Weg-Zeit-Berechnungen unmöglich. Diese Begründung
trifft gemäß der saarländischen Behörden nun auch auf den Poliscan
Blitzer von Vitronic und den Typ XV3 von Leivtec zu. Damit
widersprechen diese der Aussage des Herstellers Vitronic, man würde
den Maßstäben des Gerichts bereits genügen.
Mobile Messanlagen sollen laut Behörden nicht betroffen sein. Dazu
äußert sich Jan Ginhold, Geschäftsführer der Coduka GmbH, wie folgt:
"Auch mobile Blitzer müssten erst einmal einer Prüfung vor Gericht
standhalten. Ich denke, hier ist das letzte Wort noch nicht
gesprochen." Wie aber verhält es sich mit den Chancen einer
Anfechtung bei den stationären Blitzern? Dazu Ginhold: "Bereits
rechtskräftige Fälle haben Bestand, das heißt, es gibt keine
Möglichkeit der Anfechtung. Auch der Weg über eine Wiedereinsetzung
in den vorigen Stand entfällt. Eine geänderte Rechtsprechung, wie in
diesem Fall durch das Urteil erfolgt, stellt keinen Grund für eine
Wiedereinsetzung im Sinne des Gesetzes dar."
Anders sehe es hingegen bei laufenden Verfahren im Saarland aus -
diese müssten aufgrund des Urteils eingestellt werden. "Sollten Sie
keine Benachrichtigung hinsichtlich der Einstellung Ihres Verfahren
erhalten haben, melden Sie sich über www.geblitzt.de an. Unsere
Anwälte kümmern sich darum. Mit Bußgeldern, Punkten in Flensburg und
Fahrverboten müssen Sie in der Regel nicht mehr rechnen", so Ginhold
weiter.
Abschließend fügt Ginhold hinzu: "Die Signalwirkung des Urteils
aus dem Saarland lässt sich jetzt schon beobachten. Viele zuständige
Behörden anderer Bundesländer prüfen bereits, inwieweit das Urteil
Einfluss auf das eigene Vorgehen haben könnte. Berlin zum Beispiel
geht noch weiter und hat bereits neun Traffistar Blitzer aus dem
Verkehr gezogen."
Die Coduka arbeitet eng mit zwei großen Anwaltskanzleien zusammen,
deren Anwälte für Verkehrsrecht bundesweit vertreten sind. Die Zahlen
können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine
Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei
weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung. Und wie
finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus
Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre
Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die
Coduka aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit
auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.
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CODUKA GmbH
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Telefon: 030 / 99 40 43 630
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