08.03.2019 17:43 | Hahn Rechtsanwälte PartG mbB | Auto / Verkehr
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Dieselskandal: OLG Karlsruhe will VW wegen sittenwidriger Schädigung verurteilen
Bremen (ots) - Der Abgasskandal lässt VW keine Ruhe. Nachdem der
Bundesgerichtshof vor kurzem Sachmängelansprüche bejaht hatte, droht
dem Autobauer aus Wolfsburg eine weitere Schlappe. Das
Oberlandesgericht Karlsruhe wies in einem dort anhängigen
Berufungsverfahren (Aktenzeichen 13 U 142/18) darauf hin, dass die
vom Kläger begehrten Schadensersatzansprüche wegen einer
vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung des Autokonzerns begründet
seien. Wie der Bundesgerichtshof wählte das Oberlandesgericht den
ungewöhnlichen Weg, seine Rechtsauffassung mittels Pressemitteilung
kund zu tun. Der Kläger hatte einen VW Sharan für 33.000 Euro mit,
wie sich später herausstellte, unerlaubter Motorsoftware gekauft. Um
Kosten zu senken und Gewinne zu maximieren sei der Kläger über deren
Verwendung getäuscht worden. Das Gericht bejahte einen "besonders
verwerflichen Charakter" dieser Tat. Der Kläger könne deshalb von VW
Schadenersatz verlangen.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe reiht sich damit in eine ganze
Reihe von Oberlandesgerichten ein, die zuletzt Schadenersatzansprüche
von Dieselfahrern gegen die Hersteller bejaht hatten.
Jüngst hatte der Bundesgerichtshof mittels Pressemitteilung seine
Rechtsauffassung verbreitet, wonach die von VW verwendete
Abschalteinrichtung einen Sachmangel darstelle, und die Fahrzeuge
nicht zur Nutzung im Straßenverkehr geeignet seien. Diese Entwicklung
der Rechtsprechung macht deutlich: Dieselfahrer haben sehr gute
Chancen Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
"Die vom Gericht ausgeurteilte Formel für den Schadenersatz läuft
in vielen Fällen darauf hinaus, dass die Betroffenen über den
Rechtsweg nahezu das Doppelte des Marktwerts für ihr Fahrzeug
erhalten können. Die Ansprüche sind auch nicht verjährt, da Rückrufe
erst ab 2017 angeordnet wurden", sagt Rechtsanwalt Lars Murken-Flato
von HAHN Rechtsanwälte.
HAHN Rechtsanwälte führt bundesweit Verfahren für Geschädigte des
Dieselskandals und vertritt Privatkunden, Unternehmen sowie
Körperschaften des öffentlichen Rechts in Klageverfahren gegen VW.
Zum Kanzleiprofil:
HAHN Rechtsanwälte PartG mbB ist eine der führenden bundesweit im
Bank- und Kapitalmarktrecht, Verbraucher- und Versicherungsrecht
tätige Kanzlei, die ausschließlich die Anleger- und Verbraucherseite
vertritt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist
seit mehr als 30 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra
Brockmann, und Partner Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, sind seit mehr
als 10 Jahren im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle drei sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte hat
Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart.
Pressekontakt:
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell
Bundesgerichtshof vor kurzem Sachmängelansprüche bejaht hatte, droht
dem Autobauer aus Wolfsburg eine weitere Schlappe. Das
Oberlandesgericht Karlsruhe wies in einem dort anhängigen
Berufungsverfahren (Aktenzeichen 13 U 142/18) darauf hin, dass die
vom Kläger begehrten Schadensersatzansprüche wegen einer
vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung des Autokonzerns begründet
seien. Wie der Bundesgerichtshof wählte das Oberlandesgericht den
ungewöhnlichen Weg, seine Rechtsauffassung mittels Pressemitteilung
kund zu tun. Der Kläger hatte einen VW Sharan für 33.000 Euro mit,
wie sich später herausstellte, unerlaubter Motorsoftware gekauft. Um
Kosten zu senken und Gewinne zu maximieren sei der Kläger über deren
Verwendung getäuscht worden. Das Gericht bejahte einen "besonders
verwerflichen Charakter" dieser Tat. Der Kläger könne deshalb von VW
Schadenersatz verlangen.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe reiht sich damit in eine ganze
Reihe von Oberlandesgerichten ein, die zuletzt Schadenersatzansprüche
von Dieselfahrern gegen die Hersteller bejaht hatten.
Jüngst hatte der Bundesgerichtshof mittels Pressemitteilung seine
Rechtsauffassung verbreitet, wonach die von VW verwendete
Abschalteinrichtung einen Sachmangel darstelle, und die Fahrzeuge
nicht zur Nutzung im Straßenverkehr geeignet seien. Diese Entwicklung
der Rechtsprechung macht deutlich: Dieselfahrer haben sehr gute
Chancen Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
"Die vom Gericht ausgeurteilte Formel für den Schadenersatz läuft
in vielen Fällen darauf hinaus, dass die Betroffenen über den
Rechtsweg nahezu das Doppelte des Marktwerts für ihr Fahrzeug
erhalten können. Die Ansprüche sind auch nicht verjährt, da Rückrufe
erst ab 2017 angeordnet wurden", sagt Rechtsanwalt Lars Murken-Flato
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Dieselskandals und vertritt Privatkunden, Unternehmen sowie
Körperschaften des öffentlichen Rechts in Klageverfahren gegen VW.
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seit mehr als 30 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra
Brockmann, und Partner Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, sind seit mehr
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