04.01.2020 03:00 | Westfalen-Blatt | Presseschau
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Steuergewerkschaft: Keine Kontrolle der Bonpflicht
Bielefeld (ots) - Eine konsequente Kontrolle der seit Jahresbeginn geltenden
Bonpflicht wird es offenbar nicht geben. Der Vorsitzende der Deutschen
Steuergewerkschaft (DSTG), Thomas Eigenthaler, sagte dem WESTFALEN-BLATT: "Es
ist nicht vorgesehen, dass Finanzbeamte jetzt losziehen und im Außendienst
Einzelhändler kontrollieren."
Eigenthaler, dessen Gewerkschaft etwa 79.000 Finanzbeamte vertritt, erklärte
weiter, unmittelbare Sanktionen bei Verstößen gegen das Kassengesetz seien nicht
vorgesehen. "Es wird keine Bußgelder geben. Aber Händler, die gegen die
Bonpflicht verstoßen, müssen natürlich damit rechnen, dass sie in eine höhere
Risikoklasse kommen und häufiger von ihrem Finanzamt geprüft werden. Sie müssen
dann auch damit leben, dass es sogenannte Hinzuschätzungen zu dem von ihnen
angegebenen Umsatz gibt." Er rechne damit, dass einige Kunden bei der Umsetzung
der neuen Bestimmung helfen und Verstöße gegen die Bonpflicht melden würden,
sagte Eigenthaler.
Vielen der bisher bei den Finanzämtern eingegangenen Anträgen, von der
Bonpflicht ausgenommen zu werden, gibt der Steuerexperte keine Chance.
"Bäckereien beispielsweise versuchen, als gesamte Branche ausgenommen zu werden
und verweisen darauf, dass bei einem Brötchen Aufwand und Einnahmen in einem
Missverhältnis stünden. Aber nur ein Brötchen zu verkaufen ist eben nicht die
Regel." Andere hätten ihren Antrag mit Umweltschutz begründet, weil das
Bonpapier oft bedenkliche Stoffe enthalte und nicht ins Altpapier dürfe. "Aber
auch dieses Argument verfängt nicht, denn das Kassengesetz schreibt keinen
Papierbon vor. Der Händler darf den Beleg auch digital aufs Handy des Kunden
schicken."
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Christian Althoff
Telefon: 0521 585-254
c.althoff@westfalen-blatt.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/66306/4483424
OTS: Westfalen-Blatt
Original-Content von: Westfalen-Blatt, übermittelt durch news aktuell
Bonpflicht wird es offenbar nicht geben. Der Vorsitzende der Deutschen
Steuergewerkschaft (DSTG), Thomas Eigenthaler, sagte dem WESTFALEN-BLATT: "Es
ist nicht vorgesehen, dass Finanzbeamte jetzt losziehen und im Außendienst
Einzelhändler kontrollieren."
Eigenthaler, dessen Gewerkschaft etwa 79.000 Finanzbeamte vertritt, erklärte
weiter, unmittelbare Sanktionen bei Verstößen gegen das Kassengesetz seien nicht
vorgesehen. "Es wird keine Bußgelder geben. Aber Händler, die gegen die
Bonpflicht verstoßen, müssen natürlich damit rechnen, dass sie in eine höhere
Risikoklasse kommen und häufiger von ihrem Finanzamt geprüft werden. Sie müssen
dann auch damit leben, dass es sogenannte Hinzuschätzungen zu dem von ihnen
angegebenen Umsatz gibt." Er rechne damit, dass einige Kunden bei der Umsetzung
der neuen Bestimmung helfen und Verstöße gegen die Bonpflicht melden würden,
sagte Eigenthaler.
Vielen der bisher bei den Finanzämtern eingegangenen Anträgen, von der
Bonpflicht ausgenommen zu werden, gibt der Steuerexperte keine Chance.
"Bäckereien beispielsweise versuchen, als gesamte Branche ausgenommen zu werden
und verweisen darauf, dass bei einem Brötchen Aufwand und Einnahmen in einem
Missverhältnis stünden. Aber nur ein Brötchen zu verkaufen ist eben nicht die
Regel." Andere hätten ihren Antrag mit Umweltschutz begründet, weil das
Bonpapier oft bedenkliche Stoffe enthalte und nicht ins Altpapier dürfe. "Aber
auch dieses Argument verfängt nicht, denn das Kassengesetz schreibt keinen
Papierbon vor. Der Händler darf den Beleg auch digital aufs Handy des Kunden
schicken."
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Christian Althoff
Telefon: 0521 585-254
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