18.12.2018 12:13 | DVAG Deutsche Vermögensberatung AG | Panorama
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Kleiner Dienst, großer Schaden? / Haushüten - so klappt's auch mit den Nachbarn (FOTO)
Foto: obs/DVAG Deutsche Vermögensberatung AG
Kleiner Dienst, großer Schaden? / Haushüten - so klappt's auch mit den Nachbarn: Schnee schippen: Während des Urlaubs kümmern sich oft Nachbarn um Haus und Hof. (Quelle: Masterfile/RF/DVAG) / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/6340 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/DVAG Deutsche Vermögensberatung AG"
Frankfurt (ots) -
Die Wohnung oder das Haus hüten, während die Nachbarn im
Winterurlaub sind? Kein Problem! Doch Missgeschicke können schnell
teure Folgen haben. Wer zahlt den Schaden und wie kann man sich
absichern? Die Versicherungsexperten der DVAG klären auf.
Netten Menschen tut man gern einen Gefallen - zum Beispiel, sich
mal um ihr Zuhause zu kümmern, während sie im Winterurlaub sind. Den
Briefkasten leeren, hin und wieder mal lüften, Pflanzen gießen und
den Schnee vor der Tür wegschippen. So wirkt das Heim auch nicht
verwaist und damit weniger einladend für Einbrecher. Was aber, wenn
dabei Missgeschicke passieren? Wenn etwa das Fenster nach dem Lüften
nicht richtig geschlossen wird und Wasser eindringt? Wer muss in dem
Fall für die ruinierten Möbel oder den aufgequollenen Parkettboden
zahlen? Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) erläutern
die Lage.
Haftpflicht bei Gefälligkeitsdiensten
Kaum jemand macht sich vorher Gedanken darüber, was passiert, wenn
beim Haus-Sitting versehentlich Schäden entstehen. Dabei gibt es
gerade für so genannte Gefälligkeitsdienste sogar rechtliche
Sonderregelungen. Diese stellen uneigennützige Helfer ohne private
Haftpflichtversicherung von der üblichen Schadensersatzpflicht frei.
Vorausgesetzt, es wurde nicht grob fahrlässig gehandelt. Das klingt
zwar erst einmal gut für den Helfer. Der Haken an der Sache: Ist der
Unglücksrabe nicht haftpflichtversichert und zahlt auch nicht
freiwillig aus eigener Tasche, bleibt der Geschädigte auf den Kosten
sitzen. Gerade bei größeren Summen landen solche
Nachbarschaftsstreits meist vor Gericht. Die Versicherungsprofis der
DVAG raten deshalb: "Um das gute Verhältnis zu den Nachbarn nicht
aufs Spiel zu setzen, sollte jeder Haushüter eine private
Haftpflichtversicherung besitzen. Generell zählt diese Absicherung zu
den elementarsten Versicherungen, denn in der Regel gilt: Wer fremdes
Eigentum beschädigt, muss für den Schaden aufkommen."
Übrigens: Die private Haftpflichtversicherung übernimmt bei
typischen Gefälligkeitsschäden die Kosten mittlerweile in jedem Fall
- sogar bei grober Fahrlässigkeit. Wer also eine ältere Police hat,
sollte einfach einmal einen Berater drüberschauen lassen, um
eventuelle Versicherungslücken zu schließen.
Über die Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe
Mit rund 5.000 Direktionen und Geschäftsstellen betreut die
Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe über 8 Mio. Kunden zu
den Themen Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Die DVAG ist
Deutschlands größte eigenständige Finanzberatung. Sie bietet
umfassende und branchenübergreifende Allfinanzberatung für breite
Bevölkerungskreise, getreu dem Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau
für jeden!". Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten
finden Sie unter www.dvag.de
Pressekontakt:
Deutsche Vermögensberatung
Wilhelm-Leuschner-Straße 24
60329 Frankfurt
T: 069-2384-127
F: 069-2384-867
E: pressemeldung@dvag-presseservice.de
www.dvag.com
Original-Content von: DVAG Deutsche Vermögensberatung AG, übermittelt durch news aktuell
Die Wohnung oder das Haus hüten, während die Nachbarn im
Winterurlaub sind? Kein Problem! Doch Missgeschicke können schnell
teure Folgen haben. Wer zahlt den Schaden und wie kann man sich
absichern? Die Versicherungsexperten der DVAG klären auf.
Netten Menschen tut man gern einen Gefallen - zum Beispiel, sich
mal um ihr Zuhause zu kümmern, während sie im Winterurlaub sind. Den
Briefkasten leeren, hin und wieder mal lüften, Pflanzen gießen und
den Schnee vor der Tür wegschippen. So wirkt das Heim auch nicht
verwaist und damit weniger einladend für Einbrecher. Was aber, wenn
dabei Missgeschicke passieren? Wenn etwa das Fenster nach dem Lüften
nicht richtig geschlossen wird und Wasser eindringt? Wer muss in dem
Fall für die ruinierten Möbel oder den aufgequollenen Parkettboden
zahlen? Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) erläutern
die Lage.
Haftpflicht bei Gefälligkeitsdiensten
Kaum jemand macht sich vorher Gedanken darüber, was passiert, wenn
beim Haus-Sitting versehentlich Schäden entstehen. Dabei gibt es
gerade für so genannte Gefälligkeitsdienste sogar rechtliche
Sonderregelungen. Diese stellen uneigennützige Helfer ohne private
Haftpflichtversicherung von der üblichen Schadensersatzpflicht frei.
Vorausgesetzt, es wurde nicht grob fahrlässig gehandelt. Das klingt
zwar erst einmal gut für den Helfer. Der Haken an der Sache: Ist der
Unglücksrabe nicht haftpflichtversichert und zahlt auch nicht
freiwillig aus eigener Tasche, bleibt der Geschädigte auf den Kosten
sitzen. Gerade bei größeren Summen landen solche
Nachbarschaftsstreits meist vor Gericht. Die Versicherungsprofis der
DVAG raten deshalb: "Um das gute Verhältnis zu den Nachbarn nicht
aufs Spiel zu setzen, sollte jeder Haushüter eine private
Haftpflichtversicherung besitzen. Generell zählt diese Absicherung zu
den elementarsten Versicherungen, denn in der Regel gilt: Wer fremdes
Eigentum beschädigt, muss für den Schaden aufkommen."
Übrigens: Die private Haftpflichtversicherung übernimmt bei
typischen Gefälligkeitsschäden die Kosten mittlerweile in jedem Fall
- sogar bei grober Fahrlässigkeit. Wer also eine ältere Police hat,
sollte einfach einmal einen Berater drüberschauen lassen, um
eventuelle Versicherungslücken zu schließen.
Über die Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe
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Deutsche Vermögensberatung Unternehmensgruppe über 8 Mio. Kunden zu
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