04.04.2019 14:10 | R+V 24 | Auto / Verkehr
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Satter Sound beim Autofahren: Sind Kopfhörer erlaubt? / R+V24: Aktion Verkehrsirrtümer
Wiesbaden (ots) - Während der Fahrt das Lieblingslied voll
aufdrehen: Viele Autofahrer greifen dabei gern auf Kopfhörer zurück.
Aber darf man als Fahrer auch mit Kopfhörern seine liebsten Songs
hören? Nein, sind sich die meisten Befragten der aktuellen Studie der
R+V24-Direktversicherung einig (80%). "Nach der
Straßenverkehrsordnung ist zwar das Musikhören mit Kopfhörern nicht
explizit verboten. Mit Kopfhörern sind Autofahrer jedoch noch
leichter von der Außenwelt abgeschnitten und reagieren verzögert auf
gefährliche Situationen", sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der
R+V24-Direktversicherung. "Das gefährdet die Verkehrssicherheit - und
kann folgerichtig mit einem Bußgeld bestraft werden."
Autofahrer müssen nach Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass
ihre Sicht und das Gehör beim Fahren nicht beeinträchtigt werden. Wer
die Musik zu laut aufdreht, überhört leichter Warnsignale wie Hupen
oder das Martinshorn von Polizei-, Feuerwehr und Rettungsfahrzeugen.
"Ob mit oder ohne Kopfhörer: Hören Autofahrer während der Fahrt
Musik, müssen sie sicherstellen, dass sie die Außengeräusche noch gut
wahrnehmen können", so die Kfz-Expertin. Wer von der Polizei mit
schallender Musik angehalten wird, hat ein Bußgeld von 10 Euro zu
erwarten. Kommt es zu einem Unfall durch die laute Musik, können
sogar versicherungsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen
folgen.
Telefonieren per Kopfhörer
Die gleichen Regeln gelten auch für das Telefonieren per
Kopfhörer: Grundsätzlich ist es nach Straßenverkehrsordnung zwar
erlaubt, mit Headset oder Kopfhörern beim Autofahren zu telefonieren.
Jeder Fahrer muss dabei aber auch hier sicherstellen, dass er sich
durch die Telefonate nicht zu stark ablenken lässt.
Aktion "Verkehrsirrtümer": Hintergrund der Befragung
Stimmt das? Oder doch nicht? Es gibt sehr viele Verkehrsirrtümer,
die sich hartnäckig halten. Selbst langjährige Autofahrer kennen
häufig nicht die Antwort. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 klärt
deshalb über die häufigsten Irrtümer im Straßenverkehr auf. Dazu
führt die R+V24 regelmäßig Umfragen zu Verkehrs- und Autofragen
durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche
Vorschriften. Näheres dazu: rv24.de
Pressekontakt:
R+V24
Anka Jost
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 533-73306
Telefax: 0611 533-77 73306
E-Mail: presse@rv24.de
Internet: www.rv24.de
Original-Content von: R+V 24, übermittelt durch news aktuell
aufdrehen: Viele Autofahrer greifen dabei gern auf Kopfhörer zurück.
Aber darf man als Fahrer auch mit Kopfhörern seine liebsten Songs
hören? Nein, sind sich die meisten Befragten der aktuellen Studie der
R+V24-Direktversicherung einig (80%). "Nach der
Straßenverkehrsordnung ist zwar das Musikhören mit Kopfhörern nicht
explizit verboten. Mit Kopfhörern sind Autofahrer jedoch noch
leichter von der Außenwelt abgeschnitten und reagieren verzögert auf
gefährliche Situationen", sagt Anka Jost, Kfz-Expertin bei der
R+V24-Direktversicherung. "Das gefährdet die Verkehrssicherheit - und
kann folgerichtig mit einem Bußgeld bestraft werden."
Autofahrer müssen nach Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass
ihre Sicht und das Gehör beim Fahren nicht beeinträchtigt werden. Wer
die Musik zu laut aufdreht, überhört leichter Warnsignale wie Hupen
oder das Martinshorn von Polizei-, Feuerwehr und Rettungsfahrzeugen.
"Ob mit oder ohne Kopfhörer: Hören Autofahrer während der Fahrt
Musik, müssen sie sicherstellen, dass sie die Außengeräusche noch gut
wahrnehmen können", so die Kfz-Expertin. Wer von der Polizei mit
schallender Musik angehalten wird, hat ein Bußgeld von 10 Euro zu
erwarten. Kommt es zu einem Unfall durch die laute Musik, können
sogar versicherungsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen
folgen.
Telefonieren per Kopfhörer
Die gleichen Regeln gelten auch für das Telefonieren per
Kopfhörer: Grundsätzlich ist es nach Straßenverkehrsordnung zwar
erlaubt, mit Headset oder Kopfhörern beim Autofahren zu telefonieren.
Jeder Fahrer muss dabei aber auch hier sicherstellen, dass er sich
durch die Telefonate nicht zu stark ablenken lässt.
Aktion "Verkehrsirrtümer": Hintergrund der Befragung
Stimmt das? Oder doch nicht? Es gibt sehr viele Verkehrsirrtümer,
die sich hartnäckig halten. Selbst langjährige Autofahrer kennen
häufig nicht die Antwort. Der Kfz-Direktversicherer R+V24 klärt
deshalb über die häufigsten Irrtümer im Straßenverkehr auf. Dazu
führt die R+V24 regelmäßig Umfragen zu Verkehrs- und Autofragen
durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche
Vorschriften. Näheres dazu: rv24.de
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Anka Jost
Raiffeisenplatz 1
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Telefon: 0611 533-73306
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