26.01.2024 13:11 | ACV Automobil-Club Verkehr | Auto / Verkehr
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
ACV begrüßt Verkehrsgerichtstag-Empfehlung: Unfallflucht soll auch bei Sachschäden weiterhin Straftat bleiben
Goslar (ots) -
Auf dem 62. Verkehrsgerichtstag in Goslar (VGT) wurde unter anderem diskutiert, ob Unfallflucht bei Sachschäden zukünftig zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden soll.
Eines der Topthemen des diesjährigen Verkehrsgerichtstags war der Umgang mit Unfallflucht bei reinen Sachschäden ohne Personenschaden. Der ACV Automobil-Club Verkehr hatte sich bereits im Vorfeld klar positioniert: Eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit wertete er als falsches Signal, das die Hemmschwelle bei Unfallverursachern, sich unerlaubt vom Unfallort zu entfernen, weiter senken würde.
Erfreulicherweise hat der VGT diese Sichtweise in seiner Empfehlung bestätigt. Sich nach Unfällen mit Sachschäden innerhalb einer festzulegenden Mindestwartezeit unerlaubt vom Unfallort zu entfernen, soll demnach weiter strafbar bleiben. Eine Abstufung solcher Fälle zur Ordnungswidrigkeit wird abgelehnt. Basierend auf dieser grundsätzlichen Entscheidung ist der für das Thema zuständige Arbeitskreis V jedoch der Auffassung, dass die Vorschrift des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) reformiert werden sollte. Angesichts der Komplexität der bisherigen Vorschrift seien Verkehrsteilnehmer und Geschädigte vielfach überfordert. Es wird deshalb empfohlen, diese Vorschrift im Hinblick auf Rechte und Pflichten verständlicher und praxistauglicher zu formulieren. Mit der Einrichtung einer zentralen und neutralen Meldestelle schlägt der Verkehrsgerichtstag einen konkreten Lösungsansatz vor. Über diese könnten Unfallbeteiligte ihren Verpflichtungen am Unfallort bzw. zur nachträglichen Mitwirkungspflicht nachkommen und die zur Schadensregulierung notwendigen Angaben hinterlassen.
Die Einrichtung einer solchen digitalen Meldestelle hatte der ACV im Vorfeld ebenfalls gefordert, dementsprechend begrüßt der Club auch diese Empfehlung des Verkehrsgerichtstags. Aus Sicht des ACV könnte eine solche Plattform zukünftig dazu beitragen, die Rechte der Geschädigten und ihren Anspruch auf Entschädigung zu stärken.
Pressekontakt:
Philipp Mathey
Pressesprecher
ACV Automobil-Club Verkehr
Theodor-Heuss-Ring 19-21
50668 Köln
Tel.: 0221 91 26 91 68
mathey@acv.de
Original-Content von: ACV Automobil-Club Verkehr, übermittelt durch news aktuell
Auf dem 62. Verkehrsgerichtstag in Goslar (VGT) wurde unter anderem diskutiert, ob Unfallflucht bei Sachschäden zukünftig zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden soll.
Eines der Topthemen des diesjährigen Verkehrsgerichtstags war der Umgang mit Unfallflucht bei reinen Sachschäden ohne Personenschaden. Der ACV Automobil-Club Verkehr hatte sich bereits im Vorfeld klar positioniert: Eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit wertete er als falsches Signal, das die Hemmschwelle bei Unfallverursachern, sich unerlaubt vom Unfallort zu entfernen, weiter senken würde.
Erfreulicherweise hat der VGT diese Sichtweise in seiner Empfehlung bestätigt. Sich nach Unfällen mit Sachschäden innerhalb einer festzulegenden Mindestwartezeit unerlaubt vom Unfallort zu entfernen, soll demnach weiter strafbar bleiben. Eine Abstufung solcher Fälle zur Ordnungswidrigkeit wird abgelehnt. Basierend auf dieser grundsätzlichen Entscheidung ist der für das Thema zuständige Arbeitskreis V jedoch der Auffassung, dass die Vorschrift des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) reformiert werden sollte. Angesichts der Komplexität der bisherigen Vorschrift seien Verkehrsteilnehmer und Geschädigte vielfach überfordert. Es wird deshalb empfohlen, diese Vorschrift im Hinblick auf Rechte und Pflichten verständlicher und praxistauglicher zu formulieren. Mit der Einrichtung einer zentralen und neutralen Meldestelle schlägt der Verkehrsgerichtstag einen konkreten Lösungsansatz vor. Über diese könnten Unfallbeteiligte ihren Verpflichtungen am Unfallort bzw. zur nachträglichen Mitwirkungspflicht nachkommen und die zur Schadensregulierung notwendigen Angaben hinterlassen.
Die Einrichtung einer solchen digitalen Meldestelle hatte der ACV im Vorfeld ebenfalls gefordert, dementsprechend begrüßt der Club auch diese Empfehlung des Verkehrsgerichtstags. Aus Sicht des ACV könnte eine solche Plattform zukünftig dazu beitragen, die Rechte der Geschädigten und ihren Anspruch auf Entschädigung zu stärken.
Pressekontakt:
Philipp Mathey
Pressesprecher
ACV Automobil-Club Verkehr
Theodor-Heuss-Ring 19-21
50668 Köln
Tel.: 0221 91 26 91 68
mathey@acv.de
Original-Content von: ACV Automobil-Club Verkehr, übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Das könnte Sie auch interessieren
Gemeinsamer Appell für Demokratie und Mitmenschlichkeit - Der ASB-Jahresempfang 2024 in NRW
Köln (ots) - Der diesjährige Jahresempfang des ASB NRW e. V. stand ganz im Zeichen der Auseinandersetzung mit den derzeitigen rassistischen, rechts-extremistischen und menschenfeindlichen Entwicklun...Artikel lesenChristian Dürr (FDP): Wirtschaftswende bedeutet mehr Chancen für alle
Berlin/ Bonn (ots) - Christian Dürr (FDP) beklagt, dass in Deutschland "anderthalb Jahrzehnte" von der Vorgängerregierung keine Reformpolitik gemacht worden sei. Auf dem Parteitag der Liberalen sagt...Artikel lesenBijan Djir-Sarai (FDP): Wir wollen den Wohlstand in Deutschland vergrößern
Berlin (ots) - Bijan Djir-Sarai (FDP) fordert, in den kommenden "drei bis vier Jahren keine zusätzlichen Sozialausgaben einzuführen". Auf dem FDP-Bundesparteitag erklärt der Generalsekretär der Libe...Artikel lesenNeues Galeria-Filialportfolio / Wirtschaftliche Voraussetzungen für Warenhaus der Zukunft geschaffen: 76 Filialen können fortgeführt werden
Essen (ots) - Nachdem das Amtsgericht Essen am 1. April 2024 das Insolvenzverfahren eröffnet hat, sind nun weitere wichtige Schritte für die Zukunft des Warenhausunternehmens Galeria Karstadt Kaufho...Artikel lesenKlimageld: Präsident des Umweltbundesamtes hat Zweifel an zeitnaher Einführung / "Das wird eng" - Dirk Messner wirbt für Hausbesitzer mit geringem Einkommen
Osnabrück (ots) - Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes, zweifelt daran, dass das Klimageld noch vor Ende dieser Legislaturperiode eingeführt wird. Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Mess...Artikel lesenMeistgelesen
- Der goldene Hase in München (FOTO)
- Das Erste: "Verliebt in Kroatien" (FOTO)
- PwC: Authentifizierung per Fingerabdruck ist im Mobile Banking eine Generationenfrage
- DER BESTE EXPORT SEIT LEGO! / Standing Ovations für den LADYDOC aus Dänemark / Sensation beim 14. Internationalen Speaker Slam
- Masters of Dance: Perfekte Harmonie (FOTO)
Meist kommentiert
- Quietschgelber Bienenfutter Automat in Fischbachtal
- Stoppt die Überfischung in der Ostsee: Deutsche Umwelthilfe und Our Fish fordern konsequente Umsetzung der wissenschaftlichen Empfehlungen für 2022
- Der Hund ist, was er isst
- Das Erste: "Und wenn das fünfte Lichtlein brennt" (AT): Weihnachtliche Komödie mit Henning Baum, Elena Uhlig, Meike Droste, Michael Lott, Max von Pufendorf, Daniel Donskoy, Tim Kalkhof u.v.m. im Dreh (FOTO)
- Einzigartiges Quiz-Tainment am Vorabend: Ruth Moschner und Steven Gätjen moderieren neue Quiz-Shows in SAT.1 (FOTO)