17.06.2019 11:00 | ARAG | Wirtschaft
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Für Selbstständige: ARAG web@ktiv® - Schutz für das digitale Geschäftsleben / Der optimierte Online-Schutz für Selbstständige
Düsseldorf (ots) -
- Drei wählbare Leistungsvarianten für maßgeschneiderten
Online-Schutz
- Identifizierung und Löschung rufschädigender Internet-Beiträge
durch einen Dienstleister, zum Beispiel auf Bewertungsportalen
- Rechtsschutz bei angeblichen Wettbewerbsverstößen im Netz
- (Beratungs-) Rechtsschutz beim Vorwurf von
Urheberrechtsverletzungen
- Unterstützung bei der Erstellung einer standardisierten
Datenschutzerklärung
Das Internet ist im geschäftlichen Alltag längst ein
unverzichtbarer Aktivposten. Denn es hat viele Arbeitsprozesse
einfacher, transparenter und effizienter gemacht. Über 60 Prozent der
Selbstständigen und Freiberufler sind im Netz aktiv.* Und wenn ein
Betrieb online mal in Schwierigkeiten geraten sollte? Speziell für
solche Fälle hat die ARAG web@ktiv® für Selbstständige entwickelt -
eine Versicherungslösung für das digitale Geschäftsleben. Jetzt hat
das Familienunternehmen aus Düsseldorf die Leistungen seines
Internet-Schutzes für Geschäftskunden erweitert. "Dadurch tragen wir
dazu bei, dass Betriebe die vielfältigen Online-Möglichkeiten noch
unbeschwerter nutzen können", erläutert Dr. Matthias Maslaton,
Vorstand Konzern Vertrieb, Produkt und Innovation der ARAG SE.
Ob der Geschäftsführer per Smartphone die Büromiete überweist oder
ein Mitarbeiter Fotos auf einer Social-Media-Seite des Betriebs
postet: Die Online-Tätigkeiten in einer Firma haben viele
Dimensionen. Weil ein falscher Klick schnell passiert ist, schützt
der ARAG web@ktiv® für Selbstständige vor den Kosten, die durch Ärger
im Netz entstehen. Zum Beispiel bei Diebstahl von Daten und
angeblichen Verletzungen des Datenschutzes. Oder wenn beim
Software-Download angeblich gegen Urheberrecht verstoßen wurde. Das
ganze Team ist mitversichert - vom Inhaber über helfende
Familienangehörige bis zum Auszubildenden.
Drei wählbare Leistungsvarianten für maßgeschneiderten
Online-Schutz
Den optimierten web@ktiv für Selbstständige gibt es jetzt in drei
Leistungsvarianten - ein Konzept, das sich bei vielen anderen
Versicherungslösungen der ARAG bereits bestens bewährt hat. So
sichert die Basisvariante einen soliden Grundschutz. Ein Plus an
Sicherheit gewährleistet Komfort und wenn Sie unseren
leistungsstärksten Online-Rechtsschutz wollen, wählen Sie die
Premiumvariante. Damit entscheiden die Kunden selbst, wie umfassend
der Online-Schutz für ihre Firmen ausfällt.
Löschung rufschädigender Internet-Beiträge durch einen
Dienstleister, zum Beispiel auf Bewertungsportalen
Über sieben Prozent der Selbstständigen und Freiberufler wurden
schon einmal unwahre oder sogar rufschädigende Inhalte verbreitet.*
Dies kann gravierende Folgen haben: Falsche Behauptungen im Netz
können nicht nur dem Ansehen einer Firma zusetzen, sondern auch deren
Finanzen. Die ARAG lässt solche Inhalte von einem Dienstleister
finden und löschen - sogar Beiträge, die schon fünf Jahre alt sind.
Ein vom Versicherer auf Wunsch empfohlener und bezahlter Anwalt
stellt Strafanzeige (Aktiver Straf-Rechtsschutz) und hilft seinen
Kunden, Ansprüche auf Unterlassung künftiger Verleumdungen
durchzusetzen (Unterlassungs-Rechtsschutz).
Rechtsschutz bei angeblichen Wettbewerbsverstößen im Netz
Die Online-Werbung soll unzulässig sein? Im Webshop sind
vorgeschriebene Angaben laut eines Konkurrenten nicht ordnungsgemäß?
Eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs ist ebenso lästig wie
kostspielig. Die ARAG übernimmt die Gebühren einer anwaltlichen
Beratung (web@ktiv Komfort für Selbstständige). Und zahlt in der
Premiumvariante zusätzlich für außergerichtliche und gerichtliche
Anwaltsleistungen - zum Beispiel das Aufsetzen von Schreiben oder die
Vertretung vor Gericht.
Beratungs-Rechtsschutz beim Vorwurf von Urheberrechtsverletzungen
Mitarbeiterfotos haben einem Unternehmen online ein Gesicht
gegeben - leider wurde es versäumt, die Zustimmung des Fotografen
einzuholen? Bei Streitigkeiten wie dieser trägt die ARAG die Kosten
für die Beratung durch einen Anwalt zum Thema Urheberrecht
(Beratungs-Rechtsschutz). Und kommt bei web@ktiv Komfort für
Selbstständige auch für dessen außergerichtliche Leistungen auf, zum
Beispiel Verhandlungen mit der Gegenseite. In der Premiumvariante
sind darüber hinaus die Gebühren für die anwaltliche Vertretung vor
Gericht und die Prozesskosten versichert.
Unterstützung bei der Erstellung einer standardisierten
Datenschutzerklärung
Eine eigene Website ist die verbreitetste Art der
Unternehmenspräsentation: Über 40 Prozent der Selbstständigen und
Freiberufler sind damit im Netz präsent.* 17 Prozent sind sich jedoch
nicht sicher, ob auf ihrer Homepage alle gesetzlichen Bestimmungen
eingehalten wurden.* Gerade kleinere und mittelständische Betriebe
sind oft nicht in der Lage, einen eigenen Datenschutzspezialisten
einzustellen. Von einem Dienstleister der ARAG können sie ihre
Homepage rechtlich prüfen lassen (WebCheck) - unter anderem
hinsichtlich der Verlinkungen zu externen Seiten sowie den
Namensrechten der Domain. Zudem werden die Kosten für die Erstellung
einer auf den Betrieb individuell zugeschnittenen
Datenschutzerklärung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
erstattet (web@ktiv Komfort und Premium für Selbstständige).
Ergänzend zu web@ktiv für Selbstständige empfiehlt die ARAG ihren
Geschäftskunden den CyberSchutz (http://ots.de/b9qfKa) Für schnelle
Hilfe bei Online-Angriffen und Schutz vor deren finanziellen Folgen.
Hier erfahren Sie mehr zum neuen ARAG web@ktiv®:
https://www.arag.de/versicherungen/firma-und-gewerbe/cyberschutz/
* Quelle: ARAG-Umfrage zum Thema Internetsicherheit aus März 2019.
Durchgeführt vom Meinungsforschungsinstitut Kantar TNS.
Pressekontakt:
Brigitta Mehring Konzernkommunikation ARAG SE
Fachpresse/Kunden PR
Telefon: 0211 963-2560
Fax: 0211 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
www.arag.de
Original-Content von: ARAG, übermittelt durch news aktuell
- Drei wählbare Leistungsvarianten für maßgeschneiderten
Online-Schutz
- Identifizierung und Löschung rufschädigender Internet-Beiträge
durch einen Dienstleister, zum Beispiel auf Bewertungsportalen
- Rechtsschutz bei angeblichen Wettbewerbsverstößen im Netz
- (Beratungs-) Rechtsschutz beim Vorwurf von
Urheberrechtsverletzungen
- Unterstützung bei der Erstellung einer standardisierten
Datenschutzerklärung
Das Internet ist im geschäftlichen Alltag längst ein
unverzichtbarer Aktivposten. Denn es hat viele Arbeitsprozesse
einfacher, transparenter und effizienter gemacht. Über 60 Prozent der
Selbstständigen und Freiberufler sind im Netz aktiv.* Und wenn ein
Betrieb online mal in Schwierigkeiten geraten sollte? Speziell für
solche Fälle hat die ARAG web@ktiv® für Selbstständige entwickelt -
eine Versicherungslösung für das digitale Geschäftsleben. Jetzt hat
das Familienunternehmen aus Düsseldorf die Leistungen seines
Internet-Schutzes für Geschäftskunden erweitert. "Dadurch tragen wir
dazu bei, dass Betriebe die vielfältigen Online-Möglichkeiten noch
unbeschwerter nutzen können", erläutert Dr. Matthias Maslaton,
Vorstand Konzern Vertrieb, Produkt und Innovation der ARAG SE.
Ob der Geschäftsführer per Smartphone die Büromiete überweist oder
ein Mitarbeiter Fotos auf einer Social-Media-Seite des Betriebs
postet: Die Online-Tätigkeiten in einer Firma haben viele
Dimensionen. Weil ein falscher Klick schnell passiert ist, schützt
der ARAG web@ktiv® für Selbstständige vor den Kosten, die durch Ärger
im Netz entstehen. Zum Beispiel bei Diebstahl von Daten und
angeblichen Verletzungen des Datenschutzes. Oder wenn beim
Software-Download angeblich gegen Urheberrecht verstoßen wurde. Das
ganze Team ist mitversichert - vom Inhaber über helfende
Familienangehörige bis zum Auszubildenden.
Drei wählbare Leistungsvarianten für maßgeschneiderten
Online-Schutz
Den optimierten web@ktiv für Selbstständige gibt es jetzt in drei
Leistungsvarianten - ein Konzept, das sich bei vielen anderen
Versicherungslösungen der ARAG bereits bestens bewährt hat. So
sichert die Basisvariante einen soliden Grundschutz. Ein Plus an
Sicherheit gewährleistet Komfort und wenn Sie unseren
leistungsstärksten Online-Rechtsschutz wollen, wählen Sie die
Premiumvariante. Damit entscheiden die Kunden selbst, wie umfassend
der Online-Schutz für ihre Firmen ausfällt.
Löschung rufschädigender Internet-Beiträge durch einen
Dienstleister, zum Beispiel auf Bewertungsportalen
Über sieben Prozent der Selbstständigen und Freiberufler wurden
schon einmal unwahre oder sogar rufschädigende Inhalte verbreitet.*
Dies kann gravierende Folgen haben: Falsche Behauptungen im Netz
können nicht nur dem Ansehen einer Firma zusetzen, sondern auch deren
Finanzen. Die ARAG lässt solche Inhalte von einem Dienstleister
finden und löschen - sogar Beiträge, die schon fünf Jahre alt sind.
Ein vom Versicherer auf Wunsch empfohlener und bezahlter Anwalt
stellt Strafanzeige (Aktiver Straf-Rechtsschutz) und hilft seinen
Kunden, Ansprüche auf Unterlassung künftiger Verleumdungen
durchzusetzen (Unterlassungs-Rechtsschutz).
Rechtsschutz bei angeblichen Wettbewerbsverstößen im Netz
Die Online-Werbung soll unzulässig sein? Im Webshop sind
vorgeschriebene Angaben laut eines Konkurrenten nicht ordnungsgemäß?
Eine Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs ist ebenso lästig wie
kostspielig. Die ARAG übernimmt die Gebühren einer anwaltlichen
Beratung (web@ktiv Komfort für Selbstständige). Und zahlt in der
Premiumvariante zusätzlich für außergerichtliche und gerichtliche
Anwaltsleistungen - zum Beispiel das Aufsetzen von Schreiben oder die
Vertretung vor Gericht.
Beratungs-Rechtsschutz beim Vorwurf von Urheberrechtsverletzungen
Mitarbeiterfotos haben einem Unternehmen online ein Gesicht
gegeben - leider wurde es versäumt, die Zustimmung des Fotografen
einzuholen? Bei Streitigkeiten wie dieser trägt die ARAG die Kosten
für die Beratung durch einen Anwalt zum Thema Urheberrecht
(Beratungs-Rechtsschutz). Und kommt bei web@ktiv Komfort für
Selbstständige auch für dessen außergerichtliche Leistungen auf, zum
Beispiel Verhandlungen mit der Gegenseite. In der Premiumvariante
sind darüber hinaus die Gebühren für die anwaltliche Vertretung vor
Gericht und die Prozesskosten versichert.
Unterstützung bei der Erstellung einer standardisierten
Datenschutzerklärung
Eine eigene Website ist die verbreitetste Art der
Unternehmenspräsentation: Über 40 Prozent der Selbstständigen und
Freiberufler sind damit im Netz präsent.* 17 Prozent sind sich jedoch
nicht sicher, ob auf ihrer Homepage alle gesetzlichen Bestimmungen
eingehalten wurden.* Gerade kleinere und mittelständische Betriebe
sind oft nicht in der Lage, einen eigenen Datenschutzspezialisten
einzustellen. Von einem Dienstleister der ARAG können sie ihre
Homepage rechtlich prüfen lassen (WebCheck) - unter anderem
hinsichtlich der Verlinkungen zu externen Seiten sowie den
Namensrechten der Domain. Zudem werden die Kosten für die Erstellung
einer auf den Betrieb individuell zugeschnittenen
Datenschutzerklärung nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
erstattet (web@ktiv Komfort und Premium für Selbstständige).
Ergänzend zu web@ktiv für Selbstständige empfiehlt die ARAG ihren
Geschäftskunden den CyberSchutz (http://ots.de/b9qfKa) Für schnelle
Hilfe bei Online-Angriffen und Schutz vor deren finanziellen Folgen.
Hier erfahren Sie mehr zum neuen ARAG web@ktiv®:
https://www.arag.de/versicherungen/firma-und-gewerbe/cyberschutz/
* Quelle: ARAG-Umfrage zum Thema Internetsicherheit aus März 2019.
Durchgeführt vom Meinungsforschungsinstitut Kantar TNS.
Pressekontakt:
Brigitta Mehring Konzernkommunikation ARAG SE
Fachpresse/Kunden PR
Telefon: 0211 963-2560
Fax: 0211 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
www.arag.de
Original-Content von: ARAG, übermittelt durch news aktuell
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